Steuerberater sind zum Abschluß einer Berufshaftpflicht Versicherung verpflichtet


Die Bestellung der zuständigen Steuerberaterkammer ist notwendig, damit der Beruf des Steuerberaters ausgeübt werden kann. Dafür muss der Steuerberater gemäß § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) die Steuerberaterprüfung bestanden haben. Die Steuerberaterkammer prüft neben der Qualifikation darüber hinaus auch die persönliche Eignung des Antragstellers. Die zuständige Steuerberaterkammer stellt dem Steuerberater zur Ausübung eine Berufsurkunde aus.

Steuerberater sind zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Wir stellen für Sie die Basis bereit, um für Sie als Steuerberater die individuell und bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu erreichen.

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Eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschaden Haftpflichtversicherung deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Unsere für Sie kostenlose Dienstleistung zeichnet sich seit 2004 aus.

Wir stellen für Sie die Basis bereit, um gemeinsam die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu erreichen

Professionelle Beratung

Unsere Position – unsere Leistungen – unsere Kosten als unabhängiger Fachmakler für Berufshaftpflichtrisiken. Wir stehen immer auf Ihrer Seite und sind keinem Produktanbieter gegenüber, sondern nur Ihnen „verpflichtet“ (Sachwalterstellung).
Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen von Produktanbietern an unserer Firma.
Definition Sachwalter:
Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag.
Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung. Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine laufende Courtage (also KEINE Abschlussvergütung!) von den Versicherungsunternehmen; es entstehen für Kunden keine Mehrkosten gegenüber einem Direktabschluss. Diese Courtagesätze sind i.d.R. weitgehend gleich hoch. Aufgrund der laufenden Vergütung macht für uns deshalb eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen mangels der Abschlussvergütung keinen Sinn, sondern alleine die Minimierung Ihres Risikos. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen. Diese sind NIEMALS eine Entscheidungsgrundlage- sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit. Im Gegensatz zum Vertreter der Versicherung also Versicherungsvertreter stehen wir als unabhängiger Fachmakler rechtlich nur auf der Kundenseite.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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