Die Steuerberaterkammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Steuerberater und deren
Selbstverwaltungsorgan. Die Steuerberaterkammer ist zudem eine (Personal-) Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet 21 regionale Steuerberaterkammern
sowie die Bundessteuerberaterkammer. Zusammen bilden sämtliche regionalen
Steuerberaterkammern in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundessteuerberaterkammer als
Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.
Als berufliche Selbstverwaltung nimmt die Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben
für ihre Mitglieder selbstständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und
der jeweiligen Geschäftsordnung wahr.
Alle Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater werden mit ihrer Zulassung automatisch Mitglied der Steuerberaterkammer. Entsprechend gehören einer Steuerberaterkammer alle Steuerberaterinnen und Steuerberater einschließlich der Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (juristische Personen), welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk an.