Übersicht aller regionalen Steuerberaterkammern
Die Steuerberaterkammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Steuerberaterinnen und Steuerberater und zugleich deren Selbstverwaltungsorgan. Hier finden Sie alle Kammern im Überblick – sowie einen unabhängigen Berufshaftpflicht-Vergleich für Steuerberater.
Steuerberaterkammern auf einen Blick
Damit der Beruf des Steuerberaters ausgeübt werden kann, ist die Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer notwendig. Dafür muss die Steuerberaterprüfung nach § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden sein. Die Kammer prüft neben der Qualifikation auch die persönliche Eignung und stellt zur Berufsausübung eine Berufsurkunde aus.
Steuerberater sind zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Wir stellen die Basis bereit, um für Sie als Steuerberater das individuell bestmögliche Ergebnis in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflicht zu erreichen.
Die Steuerberaterkammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Steuerberater und deren Selbstverwaltungsorgan – zugleich eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Bundesgebiet gibt es 21 regionale Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer. Alle regionalen Kammern zusammen bilden kraft Gesetzes die Bundessteuerberaterkammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin. Als berufliche Selbstverwaltung nimmt jede Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben selbstständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags wahr.
Mit ihrer Zulassung werden alle Steuerberaterinnen und Steuerberater automatisch Mitglied der Steuerberaterkammer. Dazu zählen auch Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (juristische Personen), die von der Kammer zugelassen oder aufgenommen wurden und ihren Kanzleisitz im jeweiligen Kammerbezirk haben.
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.