Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Steuerberater Vergleich

Selbstständige Steuerberater und Steuerberatergesellschaften sind dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können. Die Deckungssumme bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater muß mindestens 250.000 EUR bzw. bei der PartGmbB mindestens 1 Million EUR betragen. Arbeitet ein Steuerberater mit vorformulierten Haftungsbegrenzungen, so ist jeweils der vierfache Betrag, also mindestens 1 Million EUR bzw. bei der PartGmbB von 4 Million Euro zu versichern.
Berufshaftpflichtvergleich bietet individuell maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater.

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Das Haftungsrisiko des Steuerberaters durch die Vermögensschaden Haftpflicht Versicherung minmieren

Die Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Steuerberater sichert in der Regel finanzielle Schäden, die sie Dritten zufügen (echte Vermögensschäden) ab. Für diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird auch der Begriff der Berufshaftpflicht Versicherung verwendet.
Diese Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Steuerberater deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen, denn Forderungen eines Mandanten auf Schadensersatz können einen Versicherungsfall in der Berufshaftpflichtversicherung auslösen. Das Risiko finanzieller Schäden bei Dritten ist für Steuerberater besonders hoch, denn Steuerberater tragen in deren Beruf eine hohe Verantwortung und somit ein hohes Risiko, Haftpflichtgefahren ausgesetzt zu sein. Sie können ihre Mandanten falsch beraten, Fristen versäumen oder gegen Datenschutzgesetze verstoßen.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater deckt das Berufsrisiko beispielsweise bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher eines Mandanten.

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater, Kompetenz seit 1996

Die Vermögensschaden-Haftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater erreichen. Die Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung ist bei Berufshaftpflichtvergleich für Steuerberater bereits ab 80,00 EUR/Jahr netto (entspricht 6,67 Euro/Monat)* erhältlich

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater ab 80,00 EUR netto im Jahr (entspricht 6,67 EUR/Monat)*
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt

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Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderte Versicherungsangebote für die Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Steuer Straf Rechtsschutz Versicherung Diese Angebote sind speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfern & Wirtschaftskanzleien, Steuerberatern & Steuerberaterkanzleien sowie Rechtsanwälten & Rechtsanwaltsgesellschaften zugeschnitten.








Kosten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater bereits ab 6,67 Euro netto/Monat*

Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen. Die Mindestversicherungssumme muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 1 DVStB). Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss sie mindestens 1.000.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG). Vielfach wird die Mindestversicherungssumme nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten. Die Pflicht zur Unterhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.
So kann es passieren, dass Ihre Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Steuerberaterbüro aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Sie als Steuerberater erheblich steigen, während ein anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung zwischen 100,00 EUR bis 785,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz. (1 Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung zwischen 256,97 EUR bis 816,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 3 Sozietätsrabatt: (3 Steuerberater)
    Drei Steuerberater in Sozietät mit einer Deckungssumme (DS) von 1.000.000 EUR und Honorareinnahmen von 1.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung zwischen 2.358,00 EUR bis 5.143,50 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.


Pflichtdeckung bei der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater

Für Steuerberater und deren Berufsgesellschaften muss die Pflichtdeckung gemäß § 67 StBG mindestens mit 250.000 EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden. Bei der Steuerberatungsgesellschaft mbB / mit beschränkter Berufshaftung beträgt die Pflichtdeckung mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer Jahreshöchstleistung von 4.000.000 EUR.

Vermögensschaden-Haftpflicht Steuerberater Syndikus:

Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vermögensschaden-Haftpflicht Steuerberater Syndikus für den Arbeitgeber:

Der Syndikus wird für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus Nachlass rabattiert.

Steuerberater Freie Mitarbeiter:

Frei Mitarbeiter sind wie Mitarbeiter zwingend über den Mandatsträger zu versichern, weshalb wir die namentliche Nennung beim Versicherer empfehlen. Eine unterbliebene Anzeige führt i.d.R. zur Anwendung des §13 AVB, der eine teils erhebliche Verringerung der Versicherungsleistung aufgrund einer Durchschnittbildung zur Folge haben kann.

Das Honorar der Steuerberater

Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet. Als Grundlage dient meist der Gegenstandswert oder die Vergütung nach einem vereinbarten Stundensatz.
Bei Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klagerfahren vor den Finanzgerichten vereinbart der Steuerberater mit dem Mandanten in Regel einen vereinbarten Stundensatz.

Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater seine Mandanten und Auftraggeber in der Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren.
Gemäß §§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG müssen sich selbstständige Steuerberater, Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften gegen die sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren absichern. Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen. Vermögensschaden-Haftpflichtvergleich bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz Ihrer Tätigkeit als Steuerberater durch individuelle Risikobewertung. Vermögensschaden-Haftpflichtvergleich bietet darüber hinaus Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherungen für Steuerberater und Tarife im kostenlosen Vergleich an.
Angesettelte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind.

Vermögensschaden-Haftpflichtvergleich für Steuerberater

Die Leistungen von Vermögensschaden-Haftpflichtvergleich im Überblick


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherer bei der Auswahl der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Steuerberater auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl Ihrer passenden Vermögensschaden-Haftpflicht
✓ Persönlicher Ansprechpartner bei der für Sie richtigen Tarifauswahl für Sie als Steuerberater
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung in der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater


• Umfassende Bewertung der Vermögensschaden-Haftpflicht-Risikosituation der Kanzlei über eigene Fragetools speziell für Steuerberater
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Vermögensschaden-Haftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung in der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Der Beratungsprozess von Vermögensschaden-Haftpflichtvergleich

bei der Auswahl der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater

  • Erhebung der Risikodaten
  • Bedarfsanalyse EDV gestützt
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung der Vertragskonzeption sowie der Vertragsgestaltung
  • Auf die spezifische Mandantenstruktur maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Auf die individuellen Tätigkeitsschwerpunkte maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirat-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung etc.)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Zugang zum nationalen Versicherungsmarkt direkt in die Fachabteilungen
  • Zugang über eigenen Tarifrechner
  • Zugang über Fremdanbieter Tarifrechner
  • Relevante Gesellschaften ggf. auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder
  • Anfrage je Versicherer vorbereiten und versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Evtl. Daten für Versicherer nacherheben, um Angebot zu ermöglichen / nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Prämien
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Bedingungen erstellen
  • Empfehlung & Hinweise zu den Angeboten & Gesellschaften aussprechen
  • Wünsche des Kunden bei der Auswahl berücksichtigen
  • Deckungsauftrag vom Kunden entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle der ausgefertigten Dokumente (Kammerbestätigung/ Versicherungsschein/ Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden & ablegen
  • Laufende Betreuung in den fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- & Ausstritt von Berufsträgern im Versicherungsschein sowie in der Prämienrechnung stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutz unterschiedlicher Risikoträger z.B. bei Eintritt neuer, bereits versicherter Berufsträger in die Kanzlei
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Unsere Versicherungspartner bei der Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater


Bei der Auswahl einer für Sie passenden Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Sie als Steuerberater haben wir das Ziel der Minimierung Ihres Risikos. Eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen ist für uns mangels der Abschlussvergütung unerheblich. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen, die keine Entscheidungsgrundlage, sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit darlegen sollen. Als unabhängiger Fachmakler vertreten wir im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Versicherung rechtlich nur die Interessen des Kunden.

Wir arbeiten bei der Vermögensschaden-Haftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Vermögensschaden-Haftpflicht, Allcura Vermögensschaden-Haftpflicht, Allianz Vermögensschaden-Haftpflicht, AXA Vermögensschaden-Haftpflicht, ERGO Vermögensschaden-Haftpflicht, Gothaer Vermögensschaden-Haftpflicht, HDI Vermögensschaden-Haftpflicht, Hiscox Vermögensschaden-Haftpflicht, HDI Vermögensschaden-Haftpflicht, Liberty Mutual Vermögensschaden-Haftpflicht, Markel International Vermögensschaden-Haftpflicht, Provinzial Rheinland Vermögensschaden-Haftpflicht, R+V Vermögensschaden-Haftpflicht, VSK Vermögensschaden-Haftpflicht, VSW Vermögensschaden-Haftpflicht, Provinzial Münster Vermögensschaden-Haftpflicht und der Zurich Vermögensschaden-Haftpflicht

Haftungsbegrenzung Steuerberater in der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung:

§67a, Abs. 1 StBerG:

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Steuerberater bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (entspricht unserer Pflichtversicherungssumme, also hier € 250.000,--. Jedoch halten wir eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindestversicherungssumme zur Verwendung AAB, also unterhalb € 1.000.000 für sehr riskant, zumal i.d.R. die Kriterien der Individualvereinbarung nicht erfüllt werden)
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht (hierbei wird leider überlesen, dass dies die Mindestanforderung bzw. Mindestversicherungssumme ist. Selbstverständlich ist die Versicherungssumme berufsrechtlich vgl. StBG §67 so vorzuhalten, dass der Mandant mit dem höchsten Risiko immer noch ausreichend geschützt ist).

§67a Abs. 2 StBerG:

Die persönliche Haftung auf Schadenersatz kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf die Mitglieder einer Sozietät, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Bestimmung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

Durchgehend ist in der BRAO, StBG und der WPO geregelt, dass ausschließlich „Der Anspruch des Auftraggebers“ zu begrenzen ist. Dies ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung nachvollziehbar, da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen könnten, folglich könnte eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen, der dann (schwebend) unwirksam sein könnte, so dass damit wieder die vollumfängliche Haftung besteht.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit einem Schadensfall jederzeit gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen sind vorher nicht absehbar. Der Umstand, dass dies bisher nicht geschehen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Wir möchten Ihnen empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme (>= Mindestversicherungssumme zur AAB Verwendung) vorzuhalten und:
  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung wirksam
  2. mit dessen Unterschrift zu treffen (vgl. BGB §126(1)) und dabei
  3. bei der Wahl der Haftungssumme ausreichend Puffer nach oben einzuplanen (vgl.§67 StBG: Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein.
  4. Hierbei sollte diese Vereinbarung durch vorformulierte Vertragsbedingungen mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme festgelegt werden.
  5. Zu beachten ist, dass Versicherer bei dem Vorhandensein einer haftungsbegrenzenden Vereinbarung diese auch dann zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden wollen, wenn Versicherungsschutz darüber hinaus besteht. Dies zeigt, wie wichtig die individuelle Betrachtung und Festlegung der Haftungssumme ist und dass diese mit dem Mandanten auch immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden sollte.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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