Das neue
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
(FISG) ist seit dem 01.07.2021 in Kraft. Die Mindestversicherungssumme für den Wirtschaftsprüfer je Versicherungsfall beträgt 1.000 000 EUR.
Jetzt ist eine Maximierung der Jahreshöchstleistung möglich.
Berufshaftpflicht Vergleich
ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Personen & Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend,
beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken
auf die Versicherung auszulagern.
Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte besteht eine Verpflichtung zu dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
Betriebshaftpflichtversicherung,
Cyber Schutz Versicherung oder
Steuer Straf Rechtschutz Versicherung.
Die
Berufshaftpflicht Versicherung
für Wirtschaftsprüfer sichert in der Regel finanzielle Schäden,
die sie Dritten zufügen (echte Vermögensschäden) ab. Für diese Berufshaftpflichtversicherung wird auch der Begriff
der
Vermögensschadenhaftpflicht
verwendet. Die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer deckt das Berufsrisiko
beispielsweise bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher eines Mandanten.
Doch kann es ebenfalls vorkommen, dass Sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich ein Mandant verletzt –
beispielsweise, wenn dieser über ein Hindernis in Ihrer Kanzlei stolpert. Darüber hinaus ist es beispielsweise nicht ausgeschlossen,
dass Sie versehentlich wertvolle Einrichtungsgegenstände beschädigen, wenn Sie sich in den Räumlichkeiten
Ihrer Klienten aufhalten. Wer zusätzlich solche Personen- und Sachschäden versichern möchte, sollte darauf achten,
dass die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer um eine Betriebshaftpflicht für diese Schadensarten ergänzt wird.
Eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Wirtschaftsprüfer deckt nur das branchenspezifische Haftungsrisiko aus einer Fehl- oder Nichtberatung ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erreichen.
Für Wirtschaftsprüfer ist die Pflichtversicherung in § 54 WPO i.V.m. §§ 23-27 BS WP/vBP geregelt.
Hier ist festgelegt, dass die Mindestsumme für den Wirtschaftsprüfer je Versicherungsfall 1 Mio. EUR betragen muss.
Aufgrund der in § 316 HGB gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes von Kapitalgesellschaften,
die die Größenordnung gem. § 267 Abs. 1 WPO überschreiten, ist ein Begrenzung der Jahreshöchstleistung nicht zulässig.
Dies bedeutet, die Mindestsumme vom 1 Mio. EUR für Wirtschaftsprüfer muss unmaximiert zur Verfügung stehen.
Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 10.000 EUR ist zulässig. In der Praxis bieten die
Versicherungen
diese Pflichtdeckung jedoch mit sehr viel niedrigeren Selbstbehalten an.
Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden
abzuschließen und die Berufshaftpflichtversicherung während der Dauer ihrer Bestellung oder Anerkennung aufrecht zu erhalten.
Der Versicherungsschutz muss sich auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, für die der Versicherungsnehmer nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustehen hat.
Die Versicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu den nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes
eingereichten allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen werden.
Für die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht eine Mindestversicherungssumme
von 1 Mio. EUR je Versicherungsfall ohne Begrenzung der Jahreshöchstleistung.
Die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters ist durch das am 07.11.2017 in Kraft getretene Berufsgeheimnisschutzgesetz in Verbindung mit dem § 50a WPO nun auch für Wirtschaftsprüfer bei Jahresabschlussprüfungen rechtssicher möglich geworden
Nach § 50a WPO Abs. 1 darf der Wirtschaftsprüfer dem Dienstleister auch Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die
Verpflichtung zur Verschwiegenheit gem. § 43 WPO bezieht. Dafür muss der Wirtschaftsprüfer mit dem Dienstleister
einen Dienst-/ oder Werkvertrag abschließen, in dem der Dienstleister, unter Belehrung über die strafrechtlichen
Folgen einer Pflichtverletzung, zur Verschwiegenheit verpflichten wird (s. § 50a Abs. 3 Nr. 1 WPO).
Bei der Inanspruchnahme eines Dienstleisters für ein einzelnes Mandat darf der Wirtschaftsprüfer dem Dienstleister
den Zugang zu fremden Geheimnissen nur dann eröffnen, wenn der Mandant darin eingewilligt hat (s. § 50a Abs. 5 WPO).
Welche Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung für Wirtschaftsprüfer auf Sie zukommen, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresumsatz Ihres Wirtschaftsprüferbüros.
Einige Gesellschaften legen Honorareinnahmen andere die Brutto-Honoraeinnahmen zugrunde. Während bei einigen die Umsatzrabatte bereits
bei 20.000 EUR enden, bieten andere Gesellschaften differenzierte Umsatznachlässe bis zu 500.000 EUR an.
Diese können mit bis zu 95% Nachlass auf die jeweilige Grundprämie erheblichen Einfluss auf ihre Prämien haben.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Wirtschaftsprüferbüro aber nur einen EUR mehr an Umsatz,
können die Kosten der Berufshaftpflicht-Versicherung für Sie als Wirtschaftsprüfer erheblich steigen, während ein anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.