Kompetenz seit 1996

Berufshaftpflicht für Steuerberater, Anwälte & Wirtschaftsprüfer

Sichern Sie Ihre berufliche Existenz ab.
Wir vergleichen die relevanten Marktteilnehmer für Sie – transparent, anbieterunabhängig und bereits ab 6,89 EUR/Monat*.

Ohne Mehrkosten

Wir stehen rechtlich auf Ihrer Seite. Unsere Beratung ist für Sie absolut kostenfrei – ohne versteckte Aufschläge.

Individueller Service

Auf Wunsch arbeiten wir auf Basis von Aufwandsentschädigungen oder Erfolgshonoraren, komplett ohne Maklermandat.

100% Markttransparenz

Klare Gegenüberstellung von Prämien, Vertragsbedingungen und weichen Faktoren der Versicherer.

Unsere Spezialisierung – Ihr Schutz

Ein fundiertes Risikomanagement bewahrt Sie vor existenziellen Schäden. Wir unterstützen Sie gezielt bei der Absicherung Ihrer spezifischen Berufsrisiken.

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)

Sichert echte Vermögensschäden ab, die durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte entstehen. Als Pflichtdeckung unerlässlich, wehrt sie zudem unberechtigte Ansprüche ab.

Details zur VSH

Betriebshaftpflicht (BHV)

Der grundlegende Schutz vor Personen- und Sachschäden, die Dritten im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit zugefügt werden – inklusive der Absicherung von Mitarbeitern.

Details zur BHV

Steuer-Straf-Rechtsschutz

Schützt Sie vor den enormen Abwehrkosten bei Ermittlungen wegen angeblichen Vorsatzdelikten (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), bei denen die reguläre Haftpflicht nicht greifen darf.

Zum Rechtsschutz

Cyber-Schutz

Essenzielle Absicherung gegen Datendiebstahl, Hackerangriffe und Erpressung. Unerlässlich für jede Kanzlei, die mandantenbezogene, vertrauliche Daten digital speichert.

Mehr zum Cyber-Schutz

Inhaltsversicherung & Ertragsausfall

Bündelt den Schutz vor Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Elementarschäden. Sichert nicht nur die Bürotechnik, sondern ersetzt auch fortlaufende Kosten bei Betriebsunterbrechung.

Zur Inhaltsversicherung

KanzleiAusfallVersicherung (KAV)

Für Einzelkämpfer und kleinere Kanzleien: Übernimmt die fortlaufenden Fixkosten (Personal, Miete, EDV), falls Sie als Berufsträger durch Unfall oder Krankheit ausfallen.

Details zur KAV

Häufige Fragen & Detailwissen (FAQ)

Alles, was Sie über die Absicherung Ihrer Kanzlei wissen müssen – kurz und prägnant.

Die VSH schützt Sie vor sogenannten echten Vermögensschäden. Diese entstehen, wenn Sie durch ein berufliches Versehen (z.B. Beratungsfehler, Fristversäumnis) das Vermögen eines Dritten (Ihres Mandanten) schädigen.

Ihre zwei Hauptfunktionen:
  • Schadensregulierung: Begleichen berechtigter Forderungen.
  • Passiver Rechtsschutz: Abwehr unbegründeter Ansprüche auf Kosten der Versicherung.

Nein. Eine private Haftpflichtversicherung greift primär bei Sach- und Personenschäden im privaten Bereich. Echte Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten resultieren, sind in der Regel ausgeschlossen oder nur mit minimalen Summen gedeckt. Daher ist die VSH für beratende Berufe eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Hier besteht eine gefährliche Deckungslücke! Bei dem Vorwurf eines Vorsatzdeliktes (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung) darf die klassische Haftpflicht keine Abwehrkosten übernehmen.

Oft belasten Mandanten ihren Berater unabsichtlich durch Schutzbehauptungen ("Das hat mein Steuerberater so gesagt"). Die Steuerfahndung muss dann gegen Sie ermitteln. Genau für diesen Fall benötigen Sie zwingend einen Steuer-Straf-Rechtsschutz (SSR), der die teuren Anwaltskosten für Ihre Verteidigung übernimmt.

Bei der VSH gilt nicht der Tag, an dem der Schaden sichtbar wird, sondern der Tag, an dem Sie den Fehler begangen haben (Verstoß).

Da Fehler (z.B. in der Buchhaltung) oft erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung auffallen, muss Ihre Deckungssumme zum Zeitpunkt des Fehlers ausreichend hoch gewesen sein. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihre aktuelle Deckungssumme noch dem potenziellen Risiko Ihrer heutigen Mandate entspricht.

Während die VSH rein finanzielle Verluste aus Ihrer Denkarbeit abdeckt, reguliert die Betriebshaftpflicht (BHV) ganz klassische Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden.

Beispiel BHV: Ein Mandant rutscht in Ihrer Kanzlei aus (Personenschaden) oder ein Mitarbeiter schüttet beim Kunden Kaffee über den Server (Sachschaden).

Die KAV ist die Lebensversicherung für Ihre Kanzlei, wenn Sie als Inhaber ("Kopf" der Kanzlei) vorübergehend ausfallen.

Sie leistet Zahlungen (festen Tagessatz) bei:
  • Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers
  • Sachschäden (Feuer, Leitungswasser, Einbruch), die den Betrieb stoppen

Private Krankentagegeldversicherungen sichern lediglich Ihren persönlichen Gewinn (Nettoeinkommen) ab. Aber wer bezahlt während Ihrer Krankheit die fortlaufenden Kanzleikosten wie Personalgehälter, Büromiete, Leasingraten für Fahrzeuge und EDV? Genau diese massiven Fixkosten fängt die KanzleiAusfallVersicherung (KAV) auf.

Sie sichert Ihre kaufmännische und technische Betriebseinrichtung zum Neuwert ab.

Versicherte Gefahren umfassen meist:
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus (kein einfacher Diebstahl)
  • Leitungswasser und Rohrbruch
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Tipp: Elektronikversicherungen lassen sich als "Allgefahrendeckung" integrieren und leisten dann auch bei Bedienungsfehlern oder Überspannung.

Faktisch jeder Freiberufler, der digitale Kommunikation nutzt. Sie ist unverzichtbar, wenn Sie:
  • Personenbezogene und vertrauliche Mandantendaten speichern
  • Smartphones, Tablets oder Laptops beruflich nutzen
  • Von IT-Netzwerken abhängig sind
Versichert werden sowohl Eigenschäden (Datenwiederherstellung, Erpressung) als auch Fremdschäden (wenn Hacker über Ihr System Dritte angreifen).

Finden Sie den besten Tarif – unverbindlich und schnell

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Experte Tobias Maybeck

Unabhängige Expertise auf Ihrer Seite

Tobias Maybeck – Ihr unabhängiger Fachmakler für Berufshaftpflichtrisiken.

Ich arbeite völlig losgelöst von Versicherungsgesellschaften. Es bestehen keinerlei gesellschaftsrechtliche Verflechtungen. Das bedeutet für Sie: Ich agiere ausschließlich als Ihr Sachwalter und nicht als Vertreter einer Versicherung.

Um die exakt passende Lösung für Sie zu erarbeiten, greife ich auf nahezu den gesamten Markt zurück. Tarifempfehlungen basieren ausschließlich auf der Minimierung Ihres Risikos – eventuelle Provisionsdifferenzen legen wir Ihnen proaktiv offen. Unsere Beratung für die Tarifwahl ist für Sie komplett kostenfrei.

* Berechnungsgrundlage: Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ab 6,89 EUR/Monat Brutto, für Steuerberater 8,10 EUR/Monat Brutto (jährliche Zahlweise, 3-Jahres-Vertrag, inkl. Versicherungssteuer ohne Umsatz, mit Fachberatertitel, Selbstbeteiligung: 1.500 Euro).