Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
entspricht 51,30 € netto p. a.*
Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – für PartG mbB, GmbH oder den Syndikusanwalt.
Preisvergleich startenAuf Ihren Berufsstand angepasst – für Rechtsanwälte, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Fällt die Kanzlei durch Unfall oder Krankheit aus, sichert die Kanzleiausfallversicherung Ihren Einnahmen-Ausfall und die laufenden Kanzleikosten – über ein vereinbartes Tagegeld. So bleibt Ihre Kanzlei auch bei längerem Ausfall wirtschaftlich handlungsfähig.
Kanzleiausfall absichern
Eine Kanzleiausfallversicherung ist notwendig, wenn Sie als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notar einen Unfall haben, erkranken oder aus anderen Gründen Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Die Kanzleiausfallversicherung übernimmt dann das entgangene Einkommen und erstattet zusätzlich die Fixkosten, die zur Weiterführung Ihrer Kanzlei notwendig sind.
Für die individuellen Anforderungen Ihres Berufsstandes bieten die Versicherer unterschiedliche Kanzleiausfallversicherungen an. Wir beraten Sie kostenlos und arbeiten gemäß dem Maklereid allein in Ihrem Interesse.
Angebot erhalten
Für freiberuflich tätige Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notare ist die Kanzleiausfallversicherung eine notwendige Absicherung: Kann ein Selbstständiger aufgrund Unfall, Krankheit oder aus anderen Gründen für Wochen oder Monate nicht arbeiten, drohen erhebliche finanzielle Verluste.
In solchen Fällen übernimmt die Kanzleikosten- & Einnahmen-Ausfall-Deckung die Einnahmenseite durch Zahlung eines vereinbarten Tagessatzes (Tagegeld) für bis zu 12 Monate oder länger. Je nach Anbieter und Tarif ist eine Karenzzeit von 7, 14, 21, 28 Tagen oder mehr wählbar. Die Kanzleiausfallversicherung funktioniert ähnlich wie ein Krankentagegeld – mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie zusätzlich die Fixkosten zur Weiterführung der Kanzlei übernimmt.
Das Krankentagegeld der Krankenversicherung deckt dagegen nur den als Einkommen entnommenen Gewinn; eine Absicherung darüber hinaus ist damit nicht möglich, und der Gewinnnachweis kann zur Anpassung des Krankentagegelds führen. Wichtig: Die meisten Anbieter versichern nur Arbeitstage, einige sichern Kosten an 360 Tagen über Tagessätze ab. Da die Anforderungen jedes Berufsstands individuell sind, bieten die Versicherer unterschiedlich zugeschnittene Kanzleiausfallversicherungen.
Ihre Kanzlei läuft oder wächst und erwirtschaftet Einnahmen. Einen Teil verwenden Sie für die Betriebskosten, den Rest entnehmen Sie als Gewinn.
Ein Unfall oder eine Krankheit führt zu längerem Ausfall – mit erheblichen Einnahmeverlusten. Im schlimmsten Fall steht die Kanzlei wochen- oder monatelang nahezu still, oder Sie müssen einen Vertreter aus den Einnahmen bezahlen.
Die meisten Kosten laufen weiter, auch wenn Sie ausfallen – Personal, Miete, Leasing oder ein geeigneter Vertreter. Gehalt und Gewinne sind hoffentlich über Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert – doch wer trägt die laufenden Betriebskosten?
Erst die Kombination aus adäquater Krankentagegeld-Versicherung (KTG)* und einer Absicherung der Kanzleikosten schützt Sie ausreichend. Wir berechnen Ihr konkretes finanzielles Risiko und sichern es passend ab.
| Umsatz | 100.000 € |
| Büromiete | 18.000 € |
| Gehälter | 24.000 € |
| Lohnnebenkosten | 7.200 € |
| Mobilitätskosten (Kfz, Bahn, Taxi) | 1.200 € |
| Leasing (Kopierer / Telefonanlage / …) | 2.400 € |
| weitere Betriebskosten | – |
| Gesamtkosten | 52.800,00 € |
| Mindest-Absicherung der Tages-Kosten (30-Tage-Betrachtung) | 146,67 € |
| Mindest-Absicherung der Tages-Kosten (20-Tage-Betrachtung) | 220,00 € |
| mögliche Gewinnentnahme | 47.200,00 € |
| je Monat | 3.933,33 € |
| max. Absicherung des Gewinns als KTG | 131,11 € |
Beispielrechnung. Während das Krankentagegeld (KTG) nur den entnommenen Gewinn absichert, deckt die Kanzleiausfallversicherung die laufenden Tages-Kosten der Kanzlei.
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Absicherungen, um Ihr finanzielles Risiko zu kennen und passend abzudecken. Mit über 27 Jahren Spezialisierung empfehlen wir dringend, das Risiko einzuschätzen und zu minimieren. In der Regel dauert es viele Monate, oft Jahre, bis eine private Berufsunfähigkeitsrente bewilligt wird, während das Krankentagegeld schnell endet – in dieser Zeit läuft die Kanzlei meist mit gemindertem Umsatz und weiter hohen Kosten. Als Rahmenvertrags- und Kooperationspartner von Kammern und Anwaltvereinen stehen wir Ihnen für eine persönliche Berechnung zur Verfügung.
Termin (Telefon/Online) vereinbaren* Die Berufshaftpflicht4YOU GmbH hat sich auf die Absicherung beruflicher Risiken von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten spezialisiert. Krankentagegeld- (KTG) sowie Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen werden von uns nicht angeboten.
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entspricht 51,30 € netto p. a.*
Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – für PartG mbB, GmbH oder den Syndikusanwalt.
Preisvergleich startenentspricht 67,68 € netto p. a.*
Umfangreiche Unterstützung bei der Vertragsoptimierung Ihrer Berufshaftpflicht für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften.
Preisvergleich startenentspricht 195,00 € netto p. a.*
Seit dem 01.07.2021 gilt das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) – Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer & Kanzleien.
Preisvergleich starten* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.
Die Haftpflicht unterscheidet Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Verursacht der Versicherte anderen fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden, reguliert die Versicherung diesen bis zur Höhe der Deckungssumme. Da gerade Vermögensschäden aus der Beratung sehr hoch ausfallen können, sollten Sie frühzeitig (zum Verstoßzeitpunkt) und regelmäßig prüfen, ob eine risikogerechte, ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart ist – etwa über die Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht für Ihre Rechtsform.
Tarif finden
Beispielhafte Nettoprämien je Berufsgruppe. Maßgeblich sind u. a. Umsatz bzw. Honorareinnahmen und Rechtsform.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB).
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens erhoben werden (§ 1.1 AHB). Bei unberechtigten Ansprüchen gewährt sie zudem passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Firmen- und Privat-Rechtsschutzversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Folgeschäden gegenüber Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten); mitversichert sind sämtliche Betriebsangehörige und gesetzliche Vertreter des Unternehmers. Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Umwelteinwirkung gegen privatrechtliche Ansprüche Dritter, während die Umweltschadenversicherung Schäden an der Umwelt gegenüber öffentlich-rechtlichen Ansprüchen absichert.
* Berechnungsgrundlage Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer ab 23,43 €/Monat brutto bei jährlicher Zahlweise und 3-Jahres-Vertrag, inkl. Versicherungssteuer, ohne Umsatz, mit Fachberatertitel, Selbstbeteiligung 1.500 €. Das Angebot richtet sich an Unternehmer.