Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften – anbieterunabhängig verglichen, bereits ab 6,67 €/Monat netto (80,00 €/Jahr)*.
Nach § 67 StBerG ist die Berufshaftpflicht für Steuerberater Pflicht. Als Fachmakler seit 1996 finden wir den passenden Tarif, berücksichtigen die neuen Mindestsummen seit dem 01.08.2022 und optimieren bestehende Verträge – in der Regel ohne Versichererwechsel.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Stand:
Seit dem 01.08.2022 gelten neue Mindestversicherungssummen für Steuerberater in einer GbR, PartG mbB, GmbH, UG, AG, OHG oder KG. Interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften sind nun mit allen in § 1 Abs. 2 PartGG genannten freien Berufen möglich; auch die GmbH & Co. KG steht Steuerberatungsgesellschaften offen.
Für die GbR gilt seither eine Mindestsumme von 500.000 € statt 250.000 € je Sozius, für die GmbH hat sie sich von 250.000 € auf 1.000.000 € je Gesellschafter bzw. Geschäftsführer vervierfacht. Bei uns erhalten Sie die passende Absicherung bereits ab 6,67 €/Monat netto – zum Preisvergleich.
Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung und damit ein hohes Haftungsrisiko: Eine fehlerhafte Beratung, eine versäumte Frist oder ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben kann beim Mandanten schnell zu erheblichen Vermögensschäden führen. Für Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ist die Absicherung gesetzlich vorgeschrieben – für Steuerberater in § 67 StBerG.
Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung und Prozessoptimierung und bieten maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht sowie ergänzend bei Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz oder Steuer-Straf-Rechtsschutz.
Kosten berechnenDie passende Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen – denn eine Schadensersatzforderung des Mandanten kann einen Versicherungsfall auslösen.
Nach § 67 Abs. 1 StBerG, § 52 Abs. 1, 3 DVStB benötigt der Steuerberater eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 €, bei der PartG mbB sogar 1 Mio. €. Wird mit vorformulierten Haftungsbegrenzungen gearbeitet, ist jeweils der vierfache Betrag zu versichern – also mindestens 1 Mio. € bzw. bei der PartG mbB 4 Mio. €.
Kosten berechnen
Bei der Wahl der Berufshaftpflicht für Steuerberater zählt der rechtlich-organisatorische Rahmen Ihrer Tätigkeit. Ob als Einzelkanzlei, in Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft – das macht beim Umfang der Absicherung einen Unterschied. Wir bieten maßgeschneiderten Schutz durch individuelle Risikobewertung, bereits ab 6,67 €/Monat netto.*
Selbständige Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen ihre beruflichen Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67, 72 Abs. 1 StBerG); der Schutz muss die Hilfeleistung in Steuersachen nach § 33 StBerG umfassen. Die Pflicht knüpft allein an die Bestellung an und besteht auch bei vorübergehender Nichtausübung. Nur angestellte Berufsangehörige sind befreit, soweit sie über den Arbeitgeber mitversichert sind.
Die Prämie richtet sich vor allem nach den Honorareinnahmen. Schon ein Euro Mehrumsatz kann dazu führen, dass ein anderer Anbieter deutlich günstiger ist – deshalb lohnt der unabhängige Vergleich.
1 Steuerberater mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 100,00 € bis 785,00 € netto im Jahr.
1 Steuerberater mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 256,97 € bis 816,00 € netto im Jahr.
3 Steuerberater in Sozietät mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen von 1.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 2.358,00 € bis 5.143,50 € netto im Jahr.
Die Mindestversicherungssumme beträgt je Versicherungsfall mindestens 250.000 € bei einer Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. €. Ein Selbstbehalt von max. 1.500 € je Schadenfall ist zulässig. Wird die Haftung über Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt, muss die Summe dem Vierfachen der gesetzlichen Mindestsumme entsprechen (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG). In vielen Kanzleien reicht die Mindestsumme nicht aus – maßgeblich sind Art, Umfang und Zahl der Mandate sowie Qualifikation der Mitarbeiter.
| Gesellschaftsform | bis 31.07.2022 | seit 01.08.2022 |
|---|---|---|
| Einzelkanzlei | 250.000 € | 250.000 € |
| GbR | 250.000 €je Gesellschafter/GF | 500.000 €je Gesellschafter/GF |
| PartG | 250.000 €je Gesellschafter/GF | 500.000 €je Gesellschafter/GF |
| PartG mbB | 1.000.000 €je Gesellschafter/GF | 2.500.000 €je Gesellschafter/GF |
| GmbH, UG, AG | 250.000 €je Gesellschafter/GF | 1.000.000 €je Gesellschafter/GF |
| OHG | 250.000 € | 500.000 €je Gesellschafter/GF |
| KG | 250.000 € | 1.000.000 €je Gesellschafter/GF |
Bis zum 31.07.2022 war eine gemeinsame Tätigkeit nur mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten erlaubt. Die Neuregelung des Berufsrechts gewährt seit dem 01.08.2022 gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit und rechtsformneutrale Regelungen. Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, für die keine natürliche Person haftet, beträgt die Mindestsumme je Versicherungsfall 1 Mio. €. Gesellschaften, die bereits mit 1 Mio. € versichert waren, benötigen keine Anpassung – eine Optimierung kann sich dennoch lohnen.
Angestellte Steuerberater werden häufig – teils unwissentlich – auch nebenberuflich tätig, etwa durch Auskünfte im Bekanntenkreis. Die Haftung entsteht unabhängig von einer Vergütung. Da der Arbeitgeber für die eigene nebenberufliche Tätigkeit nicht haftet, ist eine eigene Berufshaftpflicht existenziell – bereits ab 6,67 €/Monat netto (ab 80,00 €/Jahr).
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Die Berufshaftpflicht deckt das Berufsrisiko ab – etwa bei einer falschen Empfehlung oder einem Zahlendreher. Das gilt auch für die Berufshaftpflicht des Syndikus-Steuerberaters.
Ein Vergleich ist ratsam, weil sich das Berufsbild laufend verändert. Durch die Covid-19-Pandemie kamen z. B. Beratung und Beantragung von Kurzarbeitergeld hinzu – und schon hier bewerten Versicherer unterschiedlich, welche Tätigkeiten versichert sind. Das ist nur ein Beispiel aus rund 50 unterschiedlichen Bedingungswerken.
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Die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse entstehen. Typische Fälle:
Die Berufshaftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen die Basis bereit, um für Sie individuell die bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflicht für Steuerberater zu erreichen.
Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
Die persönliche Haftung kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf namentlich bezeichnete Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat im Rahmen ihrer Befugnisse bearbeiten. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.
Die Deckungssumme sollte stets ausreichend sein – andernfalls könnte die Vereinbarung (schwebend) unwirksam werden, sodass wieder die vollumfängliche Haftung besteht. Da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen können, kann eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen.
Wir empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme vorzuhalten und:
Bei der Auswahl steht die Minimierung Ihres Risikos im Vordergrund. Eine Wechselempfehlung aus rein finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich; differierende Vergütungen legen wir offen. Als Fachmakler vertreten wir – anders als ein Versicherungsvertreter – rechtlich ausschließlich Ihre Interessen.
* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.