Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater seit 01.08.2022

neue Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Seit dem 01.08.2022 gelten neue Mindestversicherungssummen für Steuerberater, wenn diese in einer GbR, PartG mbB, GmbH, UG, AG, OHG oder KG tätig sind. Interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Steuerberatern sind nun mit allen Vertretern der freien Berufe, die in § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartG) genannt sind, möglich. Alle Gesellschaftsformen, auch die GmbH & Co.KG, die nach deutschem und europäischem Recht zur Verfügung stehen, sind für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften nun möglich.
Für die Steuerberatungsgesellschaft als GbR besteht seit August 2022 nun eine Mindestversicherungssumme in Höhe 500.000 EUR statt 250.000 EUR je Sozius. Für die Steuerberatungsgesellschaft als GmbH hat sich die Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR auf 1.000.000 EUR je Gesellschafter bzw. je Geschäftsführer vervierfacht.
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Berufshaftpflichtvergleich ist Versicherungsspezialist bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften

Das Risiko finanzieller Schäden bei Dritten ist für Steuerberater besonders hoch

Steuerberater tragen in deren Beruf eine hohe Verantwortung und somit ein hohes Risiko, Haftpflichtgefahren ausgesetzt zu sein. Sie können ihre Mandanten falsch beraten, Fristen versäumen oder gegen Datenschutzgesetze verstoßen.
Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere freie Berufe sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Berufshaftpflichtrisiko abzusichern. Für Steuerberater ist dies im Steuerberatungsgesetz § 67 StBerG geregelt.

Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Personen & Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.
Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, sowie bei der Betriebshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung oder Steuer Straf Rechtschutz Versicherung.



Das Haftungsrisiko des Steuerberaters durch eine passende Berufshaftpflicht Versicherung minmieren

Die Versicherungslösung für die Minmierung des Haftungsrisikos des Steuerberaters ist eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen, denn Forderungen eines Mandanten auf Schadensersatz können einen Versicherungsfall in der Berufshaftpflichtversicherung auslösen.
Gemäß § 67 Abs. 1 StBerG, § 52 Abs. 1, 3 DVStB benötigt der Steuerberater eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 EUR. Bei der PartG mbB sogar eine Versicherungssumme in Höhe von 1 Mio. EUR. Arbeitet ein Steuerberater mit vorformulierten Haftungsbegrenzungen, so ist jeweils der vierfache Betrag, also mindestens 1 Million EUR bzw. bei der PartGmbB von 4 Million Euro zu versichern.

Berufshaftpflichtvergleich | Versicherungspartner bei der Berufshaftpflicht

Bei der Wahl der Berufshaftpflicht Versicherung für Steuerberater muss der rechtlich-organisatorische Rahmen berücksichtigt werden, innerhalb dessen die Steuerberatertätigkeit ausgeübt wird. Ob Sie als einzelner Steuerberater, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind, kann beim Umfang der Absicherung einen Unterschied machen. Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz Ihrer Tätigkeit als Steuerberater durch individuelle Risikobewertung bereits ab ab 6,67 EUR/Monat netto (entspricht 80,00 Euro/Jahr netto)*. Kosten Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater bereits ab 6,67 Euro netto/Monat*

Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.
Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Steuerberaterbüro aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Steuerberater erheblich steigen, während ein anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.
Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz Ihrer Tätigkeit als Steuerberater durch individuelle Risikobewertung bereits ab ab 6,67 EUR/Monat netto (entspricht 80,00 Euro/Jahr netto)*

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflichtversicherung zwischen 100,00 EUR bis 785,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz. (1 Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 256,97 EUR bis 816,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 3 Sozietätsrabatt: (3 Steuerberater)
    Drei Steuerberater in Sozietät mit einer Deckungssumme (DS) von 1.000.000 EUR und Honorareinnahmen von 1.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 2.358,00 EUR bis 5.143,50 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.


Mindestversicherungssumme Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater

Die Mindestversicherungssumme für den Steuerberater muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. EUR betragen. Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 1.500 EUR ist zulässig.

Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH GmbH besteht bis zum 31.07.2022 eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung (vgl. § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss diese mindestens 1.000.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).
Vielfach wird die Mindestversicherungssumme für Steuerberater nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.

Änderung Mindestversicherungssumme bei Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften zum 01.08.2022

Deckungssume
bis 31.07.2022
Deckungssume
seit 01.08.2022
Einzelkanzlei 250.000 EUR 250.000 EUR
GbR 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG mbB 1.000.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
GmbH, UG, AG 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
OHG 250.000 EUR 500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
KG 250.000 EUR 1.000.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer

Anpassung der Mindestversicherungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberatungsgesellschaften seit 01.08.2022

Für Steuerberater war bis zum 31.07.2022 eine gemeinsame Tätigkeit in einer Gesellschaft nur mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten erlaubt. Eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sieht seit dem 01.08.2022 nun vor, Steuerberatern § Steuerberatungsgesellschaften, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft, gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern sowie weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 20.01.2021 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht und ist nun in Kraft.
Anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, wofür keine natürliche Person haftet oder die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall nun 1 Million EUR .
Seit 01.08.2022 müssen alle Steuerberatungsgesellschaften mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, statt wie bisher von 250.000 EUR bei der Berufshaftpflichtversicherung versichert sein.
Steuerberatungsgesellschaften, die ohnehin mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR versichert waren, benötigen keine Anpassung des Versicherungsvertrages. Mitunter kann es aber empfehlenswert sein, die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater durch individuelle Risikobewertung zu optimieren bzw. die Berufshaftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherung abzuschließen.



Berufshaftpflicht Steuerberater nebenberuflich

In der Regel arbeiten angestellte Steuerberater - teils unwissentlich, auch nebenberuflich. So beantworten die meisten Steuerberater als Angestellte Fragen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis unentgeltlich. Außerdem werden häufig im privaten Umfeld (unterstützende) Tätigkeiten ausgeführt. Vielen Steuerberatern ist aber nicht bewußt, dass bei einem „Beratungsfehler“ hiermit die Haftung begründet wird, denn hierbei handelt es sich um eine reguläre, nebenberufliche Beratungstätigkeit des eigentlich angestellten Steuerberaters.

Die Haftung des Steuerberaters entsteht unabhängig davon, ob hierfür eine Vergütung erfolgt ist. Besteht nun kein Versicherungsschutz über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, wird dies zum Problem, denn auch der Arbeitgeber wird für seinen Angestellten für dessen eigene nebenberufliche Tätigkeit die Haftung nicht übernehmen. Deshalb ist es existenziell, dass für die (möglicherweise unwissentliche) nebenberufliche Tätigkeit des Steuerberaters eine eigene Berufshaftpflicht Versicherung besteht. Damit wird dann die Haftung für die nebenberufliche Tätigkeit des Steuerberaters auf seine eigene Berufshaftpflichtversicherung verlagert.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet passenden, günstigen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz auch für Steuerberater, die nebenberuflich eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen bereits ab 6,67 im Monat/netto (entspricht ab 80,00 EUR/Jahr netto).

Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater Vergleich

Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater deckt das Berufsrisiko beispielsweise bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher eines Mandanten. Dies gilt auch bei der Berufshaftpflichtversicherung für den Syndikus-Steuerberater.
Ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Steuerberater ist dennoch ratsam, denn das Berufsbild und die Aufgaben des Steuerberaters verändern sich laufend. Durch Corona bzw. die Covid-19 Pandemie sind viele Steuerberater mit der Beratung und Beantragung von Kurzarbeitergeld zusätzlich belastet. Bereits hier haben die Versicherungen unterschiedliche Auffassungen, welche Tätigkeiten zu den erlaubten und damit versicherten Tätigkeiten des Steuerberaters gehören. Dies ist ein aktuelles Beispiel aus rund 50 unterschiedlichen Bedingungen des Steuerberaters.

Berufshaftpflichtvergleich bietet individuell maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater.

Berufshaftpflicht für Steuerberater, Kompetenz seit 1996


Schadenbeispiele Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater


Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen. Beispiele für die Haftpflicht können sein:
  • Eine fehlerhafte Auskunft des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten führt zu unnötigen, vermeidbaren steuerlichen Mehrbelastung für den Mandant
  • Fristversäumnis des Steuerberaters bei der Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid des Mandanten, der dadurch rechtskräftig wird und für den Mandanten finanzielle Nachteile verursacht
  • Fehlerhafte Datenerfassung des Steuerberaters bei der Erledigung der Buchführung für den Mandanten, womit die Buchführung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • Der Steuerberater übersieht bei der Erstellung der Steuererklärung für den Mandanten irrtümlich steuerliche Absetzungsmöglichkeiten und verursacht hierdurch eine steuerliche Mehrbelastung für den Mandanten

Die Berufshaftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater erreichen.

Berufshaftpflicht für Steuerberater ab 80,00 EUR netto im Jahr (entspricht 6,67 EUR/Monat)*
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt

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Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderte Versicherungsangebote für die Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Steuer Straf Rechtsschutz Versicherung Diese Angebote sind speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfern & Wirtschaftskanzleien, Steuerberatern & Steuerberaterkanzleien sowie Rechtsanwälten & Rechtsanwaltsgesellschaften zugeschnitten.








Berufshaftpflichtvergleich für Steuerberater

Die Leistungen von Berufshaftpflichtvergleich im Überblick


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherer bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Steuerberater
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Steuerberater auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl Ihrer passenden Berufshaftpflicht
✓ Persönlicher Ansprechpartner bei der für Sie richtigen Tarifauswahl für Sie als Steuerberater
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Berufshaftpflicht für Steuerberater
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Steuerberater


• Umfassende Bewertung der Berufshaftpflicht-Risikosituation der Kanzlei über eigene Fragetools speziell für Steuerberater
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Steuerberater


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Der Beratungsprozess von Berufshaftpflichtvergleich

bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Steuerberater

  • Erhebung der Risikodaten
  • Bedarfsanalyse EDV gestützt
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung der Vertragskonzeption sowie der Vertragsgestaltung
  • Auf die spezifische Mandantenstruktur maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Auf die individuellen Tätigkeitsschwerpunkte maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirat-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung etc.)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Zugang zum nationalen Versicherungsmarkt direkt in die Fachabteilungen
  • Zugang über eigenen Tarifrechner
  • Zugang über Fremdanbieter Tarifrechner
  • Relevante Gesellschaften ggf. auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder
  • Anfrage je Versicherer vorbereiten und versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Evtl. Daten für Versicherer nacherheben, um Angebot zu ermöglichen / nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Prämien
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Bedingungen erstellen
  • Empfehlung & Hinweise zu den Angeboten & Gesellschaften aussprechen
  • Wünsche des Kunden bei der Auswahl berücksichtigen
  • Deckungsauftrag vom Kunden entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle der ausgefertigten Dokumente (Kammerbestätigung/ Versicherungsschein/ Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden & ablegen
  • Laufende Betreuung in den fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- & Ausstritt von Berufsträgern im Versicherungsschein sowie in der Prämienrechnung stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutz unterschiedlicher Risikoträger z.B. bei Eintritt neuer, bereits versicherter Berufsträger in die Kanzlei
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Versicherungen Berufshaftpflicht für Steuerberater


Bei der Auswahl einer für Sie passenden Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Steuerberater haben wir das Ziel der Minimierung Ihres Risikos. Eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen ist für uns mangels der Abschlussvergütung unerheblich. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen, die keine Entscheidungsgrundlage, sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit darlegen sollen. Als unabhängiger Fachmakler vertreten wir im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Versicherung rechtlich nur die Interessen des Kunden.

Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht

Haftungsbegrenzung Steuerberater in der Berufshaftpflicht Versicherung:

§67a, Abs. 1 StBerG:

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Steuerberater bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (entspricht unserer Pflichtversicherungssumme, also hier € 250.000,--. Jedoch halten wir eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindestversicherungssumme zur Verwendung AAB, also unterhalb € 1.000.000 für sehr riskant, zumal i.d.R. die Kriterien der Individualvereinbarung nicht erfüllt werden)
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht (hierbei wird leider überlesen, dass dies die Mindestanforderung bzw. Mindestversicherungssumme ist. Selbstverständlich ist die Versicherungssumme berufsrechtlich vgl. StBG §67 so vorzuhalten, dass der Mandant mit dem höchsten Risiko immer noch ausreichend geschützt ist).

§67a Abs. 2 StBerG:

Die persönliche Haftung auf Schadenersatz kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf die Mitglieder einer Sozietät, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Bestimmung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

Durchgehend ist in der BRAO, StBG und der WPO geregelt, dass ausschließlich „Der Anspruch des Auftraggebers“ zu begrenzen ist. Dies ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung nachvollziehbar, da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen könnten, folglich könnte eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen, der dann (schwebend) unwirksam sein könnte, so dass damit wieder die vollumfängliche Haftung besteht.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit einem Schadensfall jederzeit gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen sind vorher nicht absehbar. Der Umstand, dass dies bisher nicht geschehen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Wir möchten Ihnen empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme (>= Mindestversicherungssumme zur AAB Verwendung) vorzuhalten und:
  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung wirksam
  2. mit dessen Unterschrift zu treffen (vgl. BGB §126(1)) und dabei
  3. bei der Wahl der Haftungssumme ausreichend Puffer nach oben einzuplanen (vgl.§67 StBG: Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein.
  4. Hierbei sollte diese Vereinbarung durch vorformulierte Vertragsbedingungen mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme festgelegt werden.
  5. Zu beachten ist, dass Versicherer bei dem Vorhandensein einer haftungsbegrenzenden Vereinbarung diese auch dann zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden wollen, wenn Versicherungsschutz darüber hinaus besteht. Dies zeigt, wie wichtig die individuelle Betrachtung und Festlegung der Haftungssumme ist und dass diese mit dem Mandanten auch immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden sollte.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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