Seit dem 01.08.2022 gelten neue Mindestversicherungssummen für Steuerberater, wenn diese in einer
GbR, PartG mbB,
GmbH, UG, AG, OHG oder KG tätig sind.
Interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Steuerberatern sind nun mit allen Vertretern der freien Berufe,
die in § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartG) genannt sind, möglich.
Alle Gesellschaftsformen, auch die GmbH & Co.KG, die nach deutschem und europäischem Recht zur Verfügung stehen,
sind für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften nun möglich.
Für die Steuerberatungsgesellschaft als GbR besteht seit August 2022 nun eine Mindestversicherungssumme in Höhe 500.000 EUR statt 250.000 EUR je Sozius.
Für die Steuerberatungsgesellschaft als GmbH hat sich die Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR auf 1.000.000 EUR je Gesellschafter bzw. je Geschäftsführer vervierfacht.
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Steuerberater tragen in deren Beruf eine hohe Verantwortung und somit ein hohes Risiko, Haftpflichtgefahren
ausgesetzt zu sein. Sie können ihre Mandanten falsch beraten, Fristen versäumen oder gegen Datenschutzgesetze verstoßen.
Steuerberater &
Steuerberatungsgesellschaften,
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und andere freie Berufe sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Berufshaftpflichtrisiko
abzusichern. Für Steuerberater ist dies im Steuerberatungsgesetz § 67 StBerG geregelt.
Berufshaftpflicht Vergleich
ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Personen & Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend,
beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken
auf die Versicherung auszulagern.
Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw.
Berufshaftpflichtversicherung, sowie bei der
Betriebshaftpflichtversicherung,
Cyber Schutz Versicherung oder
Steuer Straf Rechtschutz Versicherung.
Bei der Wahl der Berufshaftpflicht Versicherung für Steuerberater muss der rechtlich-organisatorische Rahmen berücksichtigt werden, innerhalb dessen die Steuerberatertätigkeit ausgeübt wird. Ob Sie als einzelner Steuerberater, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft tätig sind, kann beim Umfang der Absicherung einen Unterschied machen. Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz Ihrer Tätigkeit als Steuerberater durch individuelle Risikobewertung bereits ab ab 6,67 EUR/Monat netto (entspricht 80,00 Euro/Jahr netto)*. Kosten Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater
Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften
müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen
versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.
Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung
knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein
Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit,
soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung
ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Steuerberaterbüro aber nur einen EUR mehr an Umsatz,
können die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Steuerberater erheblich steigen, während ein anderere Anbieter nun
wesentlich günstiger wäre.
Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz Ihrer Tätigkeit als Steuerberater durch individuelle Risikobewertung bereits ab
ab 6,67 EUR/Monat netto (entspricht 80,00 Euro/Jahr netto)*
Die Mindestversicherungssumme für den Steuerberater muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens
250.000 EUR und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. EUR betragen.
Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 1.500 EUR ist zulässig.
Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH GmbH
besteht bis zum 31.07.2022 eine Mindestversicherungssumme
von 250.000 EUR
je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung
(vgl. § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss diese mindestens 1.000.000 EUR betragen
(§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme
dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).
Vielfach wird die Mindestversicherungssumme für Steuerberater nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen.
Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl
und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.
Deckungssume bis 31.07.2022 |
Deckungssume seit 01.08.2022 |
|||
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Einzelkanzlei | 250.000 EUR | 250.000 EUR | ||
GbR | 250.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
500.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
||
PartG | 250.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
500.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
||
PartG mbB | 1.000.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
2.500.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
||
GmbH, UG, AG | 250.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
1.000.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
||
OHG | 250.000 EUR | 500.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
||
KG | 250.000 EUR | 1.000.000 EUR je Gesellschafter/Geschäftsführer |
Für Steuerberater war bis zum 31.07.2022 eine gemeinsame Tätigkeit in einer Gesellschaft nur mit
Wirtschaftsprüfern und
Rechtsanwälten erlaubt.
Eine
Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
sieht seit dem 01.08.2022 nun vor, Steuerberatern § Steuerberatungsgesellschaften, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft,
gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern sowie weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden
Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 20.01.2021 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht und ist nun in Kraft.
Anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, wofür keine natürliche Person haftet oder die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird,
beträgt die Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall nun 1 Million EUR .
Seit 01.08.2022 müssen alle Steuerberatungsgesellschaften mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall,
statt wie bisher von 250.000 EUR bei der Berufshaftpflichtversicherung versichert sein.
Steuerberatungsgesellschaften, die ohnehin mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR versichert waren, benötigen keine Anpassung des Versicherungsvertrages.
Mitunter kann es aber empfehlenswert sein, die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater durch individuelle Risikobewertung zu optimieren bzw. die Berufshaftpflichtversicherung
bei einer anderen
Versicherung abzuschließen.
In der Regel arbeiten angestellte Steuerberater - teils unwissentlich, auch nebenberuflich.
So beantworten die meisten Steuerberater als Angestellte Fragen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis unentgeltlich.
Außerdem werden häufig im privaten Umfeld (unterstützende) Tätigkeiten ausgeführt. Vielen Steuerberatern ist aber nicht bewußt,
dass bei einem „Beratungsfehler“ hiermit die Haftung begründet wird, denn hierbei handelt es sich um eine reguläre,
nebenberufliche Beratungstätigkeit des eigentlich angestellten Steuerberaters.
Die Haftung des Steuerberaters entsteht
unabhängig davon, ob hierfür eine Vergütung erfolgt ist. Besteht nun kein Versicherungsschutz über eine eigene
Berufshaftpflichtversicherung,
wird dies zum Problem, denn auch der Arbeitgeber wird für seinen Angestellten für
dessen eigene nebenberufliche Tätigkeit die Haftung nicht übernehmen. Deshalb ist es existenziell, dass für die
(möglicherweise unwissentliche) nebenberufliche Tätigkeit des Steuerberaters eine eigene Berufshaftpflicht Versicherung besteht.
Damit wird dann die Haftung für die nebenberufliche Tätigkeit des Steuerberaters auf seine eigene Berufshaftpflichtversicherung
verlagert.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet passenden, günstigen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz auch für Steuerberater,
die nebenberuflich eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen bereits ab 6,67 im Monat/netto
(entspricht ab 80,00 EUR/Jahr netto).
Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater deckt das Berufsrisiko
beispielsweise bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher eines Mandanten.
Dies gilt auch bei der Berufshaftpflichtversicherung für den Syndikus-Steuerberater.
Ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Steuerberater ist dennoch ratsam, denn
das Berufsbild und die Aufgaben des Steuerberaters verändern sich laufend.
Durch Corona bzw. die Covid-19 Pandemie sind viele Steuerberater
mit der Beratung und Beantragung von Kurzarbeitergeld zusätzlich belastet. Bereits hier haben die Versicherungen unterschiedliche Auffassungen, welche
Tätigkeiten zu den erlaubten und damit versicherten Tätigkeiten des Steuerberaters gehören. Dies ist ein aktuelles Beispiel aus rund
50 unterschiedlichen Bedingungen des Steuerberaters.
Berufshaftpflichtvergleich bietet individuell maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden
Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater.
Die Berufshaftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater erreichen.