Berufshaftpflicht für Steuerberater

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften – anbieterunabhängig verglichen, bereits ab 6,67 €/Monat netto (80,00 €/Jahr)*.

Nach § 67 StBerG ist die Berufshaftpflicht für Steuerberater Pflicht. Als Fachmakler seit 1996 finden wir den passenden Tarif, berücksichtigen die neuen Mindestsummen seit dem 01.08.2022 und optimieren bestehende Verträge – in der Regel ohne Versichererwechsel.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Tarife ab 6,67 €/Monat netto*
  • Individuelle Risikobewertung Ihrer Tätigkeit
  • Optimierung meist ohne Versichererwechsel
  • Alle wichtigen Tarife im kostenlosen Vergleich
  • Unterstützung bei der Vertragsoptimierung

Stand:

Neue Mindestversicherungssummen seit 01.08.2022

Seit dem 01.08.2022 gelten neue Mindestversicherungssummen für Steuerberater in einer GbR, PartG mbB, GmbH, UG, AG, OHG oder KG. Interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften sind nun mit allen in § 1 Abs. 2 PartGG genannten freien Berufen möglich; auch die GmbH & Co. KG steht Steuerberatungsgesellschaften offen.

Für die GbR gilt seither eine Mindestsumme von 500.000 € statt 250.000 € je Sozius, für die GmbH hat sie sich von 250.000 € auf 1.000.000 € je Gesellschafter bzw. Geschäftsführer vervierfacht. Bei uns erhalten Sie die passende Absicherung bereits ab 6,67 €/Monat nettozum Preisvergleich.

Spezialist für die Berufshaftpflicht von Steuerberatern & Steuerberatungsgesellschaften

Warum das Haftungsrisiko für Steuerberater besonders hoch ist

Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung und damit ein hohes Haftungsrisiko: Eine fehlerhafte Beratung, eine versäumte Frist oder ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben kann beim Mandanten schnell zu erheblichen Vermögensschäden führen. Für Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ist die Absicherung gesetzlich vorgeschrieben – für Steuerberater in § 67 StBerG.

Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung und Prozessoptimierung und bieten maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht sowie ergänzend bei Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz oder Steuer-Straf-Rechtsschutz.

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Haftungsrisiko des Steuerberaters gezielt minimieren

Die passende Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen – denn eine Schadensersatzforderung des Mandanten kann einen Versicherungsfall auslösen.

Nach § 67 Abs. 1 StBerG, § 52 Abs. 1, 3 DVStB benötigt der Steuerberater eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 €, bei der PartG mbB sogar 1 Mio. €. Wird mit vorformulierten Haftungsbegrenzungen gearbeitet, ist jeweils der vierfache Betrag zu versichern – also mindestens 1 Mio. € bzw. bei der PartG mbB 4 Mio. €.

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Versicherungspartner von Berufshaftpflichtvergleich für Steuerberater
Bei der Wahl der Berufshaftpflicht für Steuerberater zählt der rechtlich-organisatorische Rahmen Ihrer Tätigkeit. Ob als Einzelkanzlei, in Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft – das macht beim Umfang der Absicherung einen Unterschied. Wir bieten maßgeschneiderten Schutz durch individuelle Risikobewertung, bereits ab 6,67 €/Monat netto.*

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Bereits ab 6,67 € netto/Monat*

Selbständige Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen ihre beruflichen Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67, 72 Abs. 1 StBerG); der Schutz muss die Hilfeleistung in Steuersachen nach § 33 StBerG umfassen. Die Pflicht knüpft allein an die Bestellung an und besteht auch bei vorübergehender Nichtausübung. Nur angestellte Berufsangehörige sind befreit, soweit sie über den Arbeitgeber mitversichert sind.

Die Prämie richtet sich vor allem nach den Honorareinnahmen. Schon ein Euro Mehrumsatz kann dazu führen, dass ein anderer Anbieter deutlich günstiger ist – deshalb lohnt der unabhängige Vergleich.

1 Steuerberater mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 100,00 € bis 785,00 € netto im Jahr.

1 Steuerberater mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 256,97 € bis 816,00 € netto im Jahr.

3 Steuerberater in Sozietät mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen von 1.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 2.358,00 € bis 5.143,50 € netto im Jahr.

Mindestversicherungssumme für Steuerberater

Die Mindestversicherungssumme beträgt je Versicherungsfall mindestens 250.000 € bei einer Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. €. Ein Selbstbehalt von max. 1.500 € je Schadenfall ist zulässig. Wird die Haftung über Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt, muss die Summe dem Vierfachen der gesetzlichen Mindestsumme entsprechen (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG). In vielen Kanzleien reicht die Mindestsumme nicht aus – maßgeblich sind Art, Umfang und Zahl der Mandate sowie Qualifikation der Mitarbeiter.

Mindestsummen seit 01.08.2022 im Überblick

Gesellschaftsformbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Einzelkanzlei250.000 €250.000 €
GbR250.000 €je Gesellschafter/GF500.000 €je Gesellschafter/GF
PartG250.000 €je Gesellschafter/GF500.000 €je Gesellschafter/GF
PartG mbB1.000.000 €je Gesellschafter/GF2.500.000 €je Gesellschafter/GF
GmbH, UG, AG250.000 €je Gesellschafter/GF1.000.000 €je Gesellschafter/GF
OHG250.000 €500.000 €je Gesellschafter/GF
KG250.000 €1.000.000 €je Gesellschafter/GF

Anpassung für Steuerberatungsgesellschaften

Bis zum 31.07.2022 war eine gemeinsame Tätigkeit nur mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten erlaubt. Die Neuregelung des Berufsrechts gewährt seit dem 01.08.2022 gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit und rechtsformneutrale Regelungen. Für anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, für die keine natürliche Person haftet, beträgt die Mindestsumme je Versicherungsfall 1 Mio. €. Gesellschaften, die bereits mit 1 Mio. € versichert waren, benötigen keine Anpassung – eine Optimierung kann sich dennoch lohnen.

Berufshaftpflicht für nebenberuflich tätige Steuerberater

Angestellte Steuerberater werden häufig – teils unwissentlich – auch nebenberuflich tätig, etwa durch Auskünfte im Bekanntenkreis. Die Haftung entsteht unabhängig von einer Vergütung. Da der Arbeitgeber für die eigene nebenberufliche Tätigkeit nicht haftet, ist eine eigene Berufshaftpflicht existenziell – bereits ab 6,67 €/Monat netto (ab 80,00 €/Jahr).

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Berufshaftpflicht für Steuerberater ab 80 € netto/Jahr (6,67 €/Monat)*

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Ihre Kanzleirisiken im Blick – passgenau abgesichert

Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

  • Kostenneutral – vergütet über die Courtage, nicht durch Sie.
  • Bestehende Verträge optimieren – oft ohne Versichererwechsel.
  • Bei allen relevanten Berufshaftpflicht-Anbietern akkreditiert.
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Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater im Vergleich

Die Berufshaftpflicht deckt das Berufsrisiko ab – etwa bei einer falschen Empfehlung oder einem Zahlendreher. Das gilt auch für die Berufshaftpflicht des Syndikus-Steuerberaters.

Ein Vergleich ist ratsam, weil sich das Berufsbild laufend verändert. Durch die Covid-19-Pandemie kamen z. B. Beratung und Beantragung von Kurzarbeitergeld hinzu – und schon hier bewerten Versicherer unterschiedlich, welche Tätigkeiten versichert sind. Das ist nur ein Beispiel aus rund 50 unterschiedlichen Bedingungswerken.

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Berufshaftpflicht für Steuerberater – Kompetenz seit 1996

Schadenbeispiele aus der Praxis

Die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse entstehen. Typische Fälle:

  • Eine fehlerhafte Auskunft führt zu vermeidbarer steuerlicher Mehrbelastung des Mandanten.
  • Eine versäumte Einspruchsfrist lässt den Steuerbescheid rechtskräftig werden – mit finanziellen Nachteilen.
  • Fehlerhafte Datenerfassung in der Buchführung verstößt gegen gesetzliche Anforderungen.
  • Übersehene Absetzungsmöglichkeiten in der Steuererklärung verursachen Mehrkosten.
Die Berufshaftpflicht deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen die Basis bereit, um für Sie individuell die bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflicht für Steuerberater zu erreichen.

Berufshaftpflichtvergleich für Steuerberater

Die Leistungen im Überblick

  • Transparenter, auf Ihre Interessen ausgerichteter Online-Vergleich führender Versicherer
  • Maßgeschneiderter Schutz auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
  • Sicherer und bequemer Vertragsabschluss
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der Tarifauswahl
  • Langjährige Kompetenz seit 1996
  • Schnelle Abwicklung – Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadensfall
  • Unterstützung beim Versicherungswechsel inkl. Kündigungsservice

Der Beratungsprozess von Berufshaftpflichtvergleich

bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Steuerberater

  • Erhebung der Risikodaten Ihrer Steuerkanzlei
  • EDV-gestützte Bedarfsanalyse
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung von Vertragskonzeption und -gestaltung
  • Maßgeschneidert auf Mandantenstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (z. B. Treuhand, Anderkonten, Mittelverwendung)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Direkter Zugang in die Fachabteilungen des nationalen Versicherungsmarktes
  • Eigener Tarifrechner sowie Fremdanbieter-Rechner
  • Relevante Gesellschaften gezielt auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder Anfragen versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Bei Bedarf Daten nacherheben und nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Prämienvergleich über alle Angebote
  • Bedingungsvergleich über alle Angebote
  • Empfehlungen und Hinweise zu Angeboten und Gesellschaften
  • Ihre Wünsche stehen bei der Auswahl im Mittelpunkt
  • Deckungsauftrag entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle aller Dokumente (Kammerbestätigung, Versicherungsschein, Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden und ablegen
  • Laufende Betreuung in fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- und Austritt von Berufsträgern stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutzes verschiedener Risikoträger
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Haftungsbegrenzung für Steuerberater (§ 67a StBerG)

§ 67a Abs. 1 StBerG

Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:

  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (hier 250.000 €). Eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindestsumme zur AAB-Verwendung, also unter 1.000.000 €, halten wir für sehr riskant, zumal die Kriterien der Individualvereinbarung meist nicht erfüllt werden.
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, soweit Versicherungsschutz besteht. Dies ist die Mindestanforderung; die Summe ist berufsrechtlich (§ 67 StBerG) so vorzuhalten, dass auch der Mandant mit dem höchsten Risiko ausreichend geschützt ist.

§ 67a Abs. 2 StBerG

Die persönliche Haftung kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf namentlich bezeichnete Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat im Rahmen ihrer Befugnisse bearbeiten. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

Die Deckungssumme sollte stets ausreichend sein – andernfalls könnte die Vereinbarung (schwebend) unwirksam werden, sodass wieder die vollumfängliche Haftung besteht. Da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen können, kann eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen.

Wir empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme vorzuhalten und:

  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Haftungsbegrenzung zu vereinbaren,
  2. diese mit dessen Unterschrift wirksam zu treffen (§ 126 Abs. 1 BGB),
  3. bei der Haftungssumme ausreichend Puffer einzuplanen (§ 67 StBerG: angemessene Versicherung),
  4. die Vereinbarung mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestsumme festzulegen,
  5. zu beachten, dass Versicherer eine haftungsbegrenzende Vereinbarung auch zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden – die individuelle Festlegung und regelmäßige Überprüfung ist daher entscheidend.

Unsere Versicherungspartner bei der Berufshaftpflicht für Steuerberater

Bei der Auswahl steht die Minimierung Ihres Risikos im Vordergrund. Eine Wechselempfehlung aus rein finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich; differierende Vergütungen legen wir offen. Als Fachmakler vertreten wir – anders als ein Versicherungsvertreter – rechtlich ausschließlich Ihre Interessen.

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.

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