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Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Anwaltsgesellschaften gelten seit dem 01.08.2022 neue Mindestversicherungssummen

Unverändert besteht für den Beruf als Rechtsanwalt eine Mindestversicherungssumme in Höhe 250.000 EUR je Versicherungsfall bei der Berufshaftpflichtversicherung. (vgl. § 51 BRAO).
Seit dem 01.08.2022 ist es Rechtsanwälten nun mögich, eine KG oder OHG zu gründen. Bei der GbR oder PartG mbB ist nun eine Deckungssumme von 500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter vorgeschrieben. Bis zum 31.07.2022 lag die Deckungssume für die GbR oder PartG bei lediglich 250.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.
Bei der Wahl einer GmbH, UG oder Akteingesellschaft (AG) als Gesellschaftsform für Rechtsanwälte beträgt die Deckungssumme nun 1.000.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter bis 10 Personen. Ab 11 Personen besteht eine Deckungssumme 2.500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.

Die Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt

Berufshaftpflichtvergleich ist Versicherungsspezialist für Rechtsanwälte, Notare & Juristen

Gemäß § 51 BRAO sind Sie als Rechtsanwalt seit 1994 zum Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte deckt Vermögensschäden, die der Rechtsanwalt in seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht und dient darüber hinaus der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Rechtsanwalt.
Beim Versicherungsumfang der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte sollten alle etwaigen beruflichen Risiken, Art und Umfang Ihrer Mandate bzw. Mandanten berücksichtigt werden. Rechtsanwälte können die Berufshaftpflichtversicherung bereits ab 49,20 EUR (netto) im Jahr (entspricht 5,02 Euro/Monat)* bei Berufshaftpflichtvergleich abschließen.

Konnten Rechtsanwälte bisher nur mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, können diese nun durch die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften seit 01.08.2022 auch unter anderem mit Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern, mit ärztlichen Berufen oder Heilberufen zusammenarbeiten.

Um Kosten zu sparen benutzen einige Rechtsanwälte nach dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens und der Zulassung, zunächst ihre Privatwohnung, in der diese einen Raum als Bürozimmer für ihre ersten Mandanten nutzen. Gemäß § 2 BRAO übt der Rechtsanwalt einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Der Rechtsanwalt ist also Freiberufer.

Ob Sie als zugelassener Rechtsanwalt, in einer in einer Sozietät, Rechtsanwaltsgesellschaft, PartGmbB oder als angestellter Anwalt, tätig sind - Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten und günstigen Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflichversicherung.
Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ist bei Berufshaftpflichtvergleich bereits ab 5,02 Euro/Monat (netto) (entspricht 60,25 EUR netto im Jahr)*erhältlich.
Neben der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Kanzleiausfallversicherung oder Spezial Steuer Straf Rechtschutz Versicherung oftmals ratsam.

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ab 60,25 EUR netto im Jahr (entspricht 5,02 EUR/Monat)*
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Was muss die Berufshaftpflicht für einen Rechtsanwalt absichern

Selbstständige Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sind gemäß § 51 BRAO (Rechtsanwaltsordnung) dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können. Deshalb müssen Sie als Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die solche Haftpflichtgefahren abdeckt. Die Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte muß mindestens 250.000 EUR bzw. bei der PartGmbB mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ist ratsam, denn das Berufsbild und die Aufgaben der Rechtsanwälte verändern sich laufend.
Berufshaftpflichtvergleich bietet individuell maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte.

Versicherungspartner Berufshaftpflicht Vergleich

Die Berufshaftpflichtversicherung ist Pflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Unabhängig ob Sie als angestellter Rechtsanwalt, als Rechtsanwalt in einer Einzelpraxis oder Großkanzlei, in einer PartG mbB, GmbH oder als Syndikusanwalt tätig werden, ist für die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer immer der Abschluss und die Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Einzelheiten und Inhalt dieser Berufshaftpflichtversicherung sind in § 51 BRAO geregelt. Es handelt sich hier um eine Pflichtversicherung, die während der gesamten Berufstätigkeit aufrecht zu erhalten ist.
Die Versicherungspflicht wird durch den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung erfüllt.
Bei Berufshaftpflichtvergleich können Sie die Berufshaftpflichtversicherung für den Beruf als Rechtsanwalt bereits ab 5,02 Euro/Monat (netto) entspricht 60,25 EUR (netto) im Jahr * abschließen.


Für einen optimalen Versicherungsschutz bei der Wahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung sind viele unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.
In welcher Branche Sie tätig, welche Tätigkeit Sie ausführen, wie hoch Ihre jährlichen Honorareinnahmen sind und wie viele Angestellte Sie beschäftigen ist bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte entsprechend zu berücksichtigen.
Darüber hinaus kann es ratsam sein, eine Steuer-Straf Rechtsschutzversicherung, Kanzleiausfall-Versicherung oder CyberSchutz Versicherung abzuschließen.

Berufshaftpflicht Vergleich unterstützt Sie bei der Absicherung und vertritt bei der Wahl einer passenden Versicherung ausschließlich die Interesse unserer Kunden.

Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für den Beruf als Rechtsanwalt


Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Anwaltsfehler oder beispielsweise durch Versäumnisse entstehen. Gerade bei Mandaten mit hohem Streitwert könnte u.a. das Privatvermögen nicht ausreichen, um vollen Schadensersatz zu leisten.

Besonderheiten sind bei der Tätigkeit in Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu beachten, da hier eigene gesetzliche Anforderungen an die Absicherung bestehen und unter Umständen auch andere freiberufliche Tätigkeiten mit Versicherungsbedarf zu berücksichtigen sind.
Berufshaftpflichtvergleich bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Berufshaftpflicht versicherung – ob Sie Ihre berufliche Existenz als Anwalt gründen wollen, bereits Einzelanwalt sind oder als Syndikusanwalt auch rechtsanwaltlich tätig sein wollen oder Ihren Beruf gemeinsam mit anderen im Rahmen einer Sozietät oder Partnerschaft ausüben.

Mindestversicherungssumme Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Seit dem 01.08.2022 ist es Rechtsanwälten nun mögich, eine KG oder OHG zu gründen. Bei der GbR oder PartG ist nun eine Deckungssumme von 500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter vorgeschrieben.
Für Rechtsanwälte beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 EUR je Versicherungsfall und die Jahreshöchstleistung muss mindestens 1 Mio. EUR betragen. Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 2.500 EUR ist zulässig (vgl. § 51 BRAO).

Die jährlichen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung bei Rechtsanwälten beginnen je nach Höhe der Honorareinnahmen und Versicherungen bereits ab 49,20 EUR im Monat.

Deckungssume
bis 31.07.2022
Deckungssume
ab 01.08.2022
Einzelkanzlei 250.000 EUR 250.000 EUR
GbR 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG mbB 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
GmbH, UG, AG 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
OHG nicht möglich 500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
KG nicht möglich 1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen


Mindestversicherungssumme Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH)

Die ursprüngliche Rechtsform, in der Rechtsanwälte mit Kollegen zusammenarbeiten wollten, war die Sozietät. Damit hafteten die Anwälte als Gesamtschuldner alle persönlich und unbegrenzt.
Seit Einführung der GmbH haben Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen.
Wird der Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), so muss die Berufshaftpflichtversicherung eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. EUR vorsehen. Sind es mehr als 4 Geschäftsführer oder Partner in der PartGmbB, so ist die Jahreshöchstleistung, 2,5 Mio. EUR mal Anzahl der Geschäftsführer bzw. Partner, nach oben anzupassen (vgl. § 59j und § 51 BRAO).

Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) vs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH)


Auffällig ist, dass zunehmend immer mehr Rechtsanwaltssozietäten, die sich vor einigen Monaten vielleicht noch für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH) entschieden hätten, sich nun vermehrt für die Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) entscheiden.

Die Versicherungen der Berufshaftpflicht unterscheiden bei den Kosten nicht zwischen einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) ist ein häufig unterschätztes Risiko, wenn umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber wechseln oder sich verselbstständigen.
Die Fixkosten wie beispielsweise aus Mietverträgen oder etwaiger sonstiger laufenden Kosten können leicht zur existenziellen Bedrohung werden.
Ist das Risiko bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, verbleibt es in der Gesellschaft, während es bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) bei den handelnden Personen verbleibt.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte deckt jedenfalls die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte und bietet im Schadensfall und bei jeder Schadensmeldung, die finanzielle Sicherheit.

Die Anwaltshaftpflichtversicherung können Sie bei Berufshaftpflichtvergleich für alle Konstellationen und Rechtsformen, inklusive der erlaubten Nebentätigkeiten online und schnell abschließen. Berufshaftpflicht Vergleich hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erreichen. Welche Kosten bei der Berufshaftpflichtversicherung auf Sie zukommen, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresumsatz Ihrer Kanzlei. Rechtsanwälte können die Berufshaftpflicht bereits ab 5,02 EUR (netto) im Monat (entspricht 60,25 Euro/Jahr)* abschließen

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ab 60,25 EUR netto im Jahr (entspricht 5,02 EUR/Monat)*
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Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte bereits ab 60,25 EUR/Jahr netto (entspricht 5,02 Euro/Monat)*

Welche Kosten bei der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte auf Sie zukommen, richtet sich unter anderen nach dem Jahresumsatz Ihrer Rechtsanwaltskanzlei. Einige Versicherungen legen die Netto-Honorarumsätze andere die Brutto-Honorarumsätze zugrunde. Während bei einigen Versicherungen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwaälte die Umsatzrabatte bereits bei 30.000 EUR enden, bieten andere versicherungen Umsatznachlässe bis zu 50.000 EUR und eine versicherung sogar bis 100.000 EUR Umsatznachlässe an. Diese können mit bis zu 85% Nachlass auf die jeweilige Grundprämie erheblichen Einfluss auf ihre Prämien und somit auf die jährlichen bzw. monatlichen Kosten bei der Pflichtversicherung für Rechtsanwälte haben.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihre Rechtsanwaltskanzlei aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Berufshaftpflicht-Versicherung für Sie als Rechtsanwalt erheblich steigen, während anderere Versicherungen nun wesentlich günstiger wären.

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Rechtsanwalt)
    Ein Rechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 100,00 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz: (1 Rechtsanwalt)
    Ein Rechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 285,52 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 3 Sozietätsrabatt: (3 Rechtsanwälte)
    Drei Rechtsanwälte in Sozietät mit einer Deckungssumme (DS) von 1.000.000 EUR und Honorareinnahmen von 1.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 2.580,00 EUR bis 4.770,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 4 PartGmbB: (5 Rechtsanwälte in PartGmbB)
    Fünf Rechtsanwälte in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) mit einer Deckungssumme (DS) von 2.500.000 EUR und Honorareinnahmen von 2.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 7.480,00 EUR bis 12.712,50 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.

Bei der Berufshaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte gibt es unterschiedliche Rabatte, d.h. einige Versicherungen rechnen mit 100% der Grundprämie je Berufsträger, andere rabattieren bis zu 80%.

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Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderte Versicherungsangebote für die Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Steuer Straf Rechtsschutz Versicherung Diese Angebote sind speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfern & Wirtschaftskanzleien, Steuerberatern & Steuerberaterkanzleien sowie Rechtsanwälten & Rechtsanwaltsgesellschaften zugeschnitten.








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Seit 1996 sind wir spezialisiert auf die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Nach Ihren individuellen Wünschen und Vorgaben finden wir für Sie passende & maßgeschneiderte Tarife für Ihre Kanzlei bei der Versicherung.

Berufshaftpflichtvergleich für Rechtsanwälte

Die Leistungen von Berufshaftpflichtvergleich im Überblick


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherer bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl Ihrer passenden Berufshaftpflicht
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte


• Umfassende Bewertung der Berufshaftpflicht-Risikosituation der Kanzlei für eigene Fragetools speziell für Rechtsanwälte
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Umfangreiche Beratung bei der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

  • Erhebung der Risikodaten
  • Bedarfsanalyse EDV gestützt
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung der Vertragskonzeption sowie der Vertragsgestaltung
  • Auf die spezifische Mandantenstruktur maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Auf die individuellen Tätigkeitsschwerpunkte maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirat-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung etc.)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Zugang zum nationalen Versicherungsmarkt direkt in die Fachabteilungen
  • Zugang über eigenen Tarifrechner
  • Zugang über Fremdanbieter Tarifrechner
  • Relevante Gesellschaften ggf. auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder
  • Anfrage je Versicherer vorbereiten und versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Evtl. Daten für Versicherer nacherheben, um Angebot zu ermöglichen / nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Prämien
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Bedingungen erstellen
  • Empfehlung & Hinweise zu den Angeboten & Gesellschaften aussprechen
  • Wünsche des Kunden bei der Auswahl berücksichtigen
  • Deckungsauftrag vom Kunden entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle der ausgefertigten Dokumente (Kammerbestätigung/ Versicherungsschein/ Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden & ablegen
  • Laufende Betreuung in den fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- & Ausstritt von Berufsträgern im Versicherungsschein sowie in der Prämienrechnung stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutz unterschiedlicher Risikoträger z.B. bei Eintritt neuer, bereits versicherter Berufsträger in die Kanzlei
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Versicherungen, die Berufshaftpflichtvergleich für Rechtsanwälte anbietet


Bei der Auswahl einer für Sie passenden Berufshaftpflicht Versicherung für Sie als Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltgesellschaft haben wir das Ziel der Minimierung Ihres Risikos. Eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen ist für uns mangels der Abschlussvergütung unerheblich. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen, die keine Entscheidungsgrundlage, sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit darlegen sollen. Als unabhängiger Fachmakler vertreten wir im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Versicherung rechtlich nur die Interessen des Kunden.

Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht

Bei Berufshaftpflicht Vergleich können Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften darüber hinaus auch die Betriebshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Kanzleiausfallversicherung oder Spezial Steuer Straf Rechtschutz Versicherung abschließen.

Haftungsbegrenzung Rechtsanwälte in der Berufshaftpflicht


§52, Abs. 1 BRAO:

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (entspricht unserer Pflichtversicherungssumme, also hier € 250.000,--.
    Jedoch halten wir eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindestversicherungssumme zur Verwendung AAB, also unterhalb € 1.000.000 für sehr riskant, zumal i.d.R. die Kriterien der Individualvereinbarung nicht erfüllt werden)
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht (hierbei wird leider überlesen, dass dies die Mindestanforderung bzw. Mindestversicherungssumme ist. Selbstverständlich ist die Versicherungssumme berufsrechtlich so vorzuhalten, dass der Mandant ausreichend geschützt ist (vgl. BRAO §52(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen).

§52 Abs. 2 BRAO:

  1. Die Mitglieder einer Sozietät haften aus dem zwischen ihr und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner.
  2. Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Sozietät, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Beschränkung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

§59j Abs. 2 BRAO (Rechtsanwalt-GmbH):

  1. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer Zulassung aufrechtzuerhalten; § 51 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
  2. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2.500.000 Euro für jeden Versicherungsfall. (d.h. wenn §52 a BRAO gilt, dann >= € 10.000.000 bei der Beschränkung der Haftung mit vorformulierten Vertragsbedingungen) Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.

Durchgehend ist in der BRAO, StBG und der WPO geregelt, dass ausschließlich „Der Anspruch des Auftraggebers“ zu begrenzen ist. Dies ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung nachvollziehbar, da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen könnten, folglich könnte eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen, der dann (schwebend) unwirksam sein könnte, so dass damit wieder die vollumfängliche Haftung besteht.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit einem Schadensfall jederzeit gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen sind vorher nicht absehbar. Der Umstand, dass dies bisher nicht geschehen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Wir möchten Ihnen empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme (>= Mindestversicherungssumme zur AAB Verwendung) vorzuhalten und:
  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung
  2. mit dessen Unterschrift wirksam (vgl. BGB §126(1)) zu treffen und dabei
  3. bei der Wahl der Haftungssumme ausreichend Puffer nach oben einzuplanen (vgl. BRAO §51(1)).
  4. Hierbei sollte diese Vereinbarung durch vorformulierte Vertragsbedingungen mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme festgelegt werden.
  5. Zu beachten ist, dass Versicherer bei Vorhandensein einer haftungsbegrenzenden Vereinbarung diese auch dann zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden wollen, wenn Versicherungsschutz darüber hinaus besteht. Dies zeigt, wie wichtig die individuelle Betrachtung und Festlegung der Haftungssumme ist und dass diese mit dem Mandanten auch immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden sollte.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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