Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – anbieterunabhängig verglichen, bereits ab 5,02 €/Monat netto (60,25 €/Jahr)*.

Nach § 51 BRAO ist die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte seit 1994 Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung. Als Fachmakler seit 1996 finden wir den passenden Tarif – ob Einzelkanzlei, Sozietät, PartG mbB, Anwalts-GmbH oder Syndikusanwalt – und berücksichtigen die neuen Mindestsummen seit dem 01.08.2022.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Tarife ab 5,02 €/Monat netto*
  • Individuelle Risikobewertung Ihrer Kanzlei
  • Optimierung meist ohne Versichererwechsel
  • Alle wichtigen Tarife im kostenlosen Vergleich
  • Unterstützung bei der Vertragsoptimierung

Letzter Stand:

Neue Mindestversicherungssummen seit 01.08.2022

Für den einzelnen Rechtsanwalt bleibt die Mindestversicherungssumme unverändert bei 250.000 € je Versicherungsfall (§ 51 BRAO). Neu ist seit dem 01.08.2022, dass Rechtsanwälte auch eine KG oder OHG gründen können.

Bei GbR und PartG sind nun 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer vorgeschrieben (zuvor 250.000 €). Bei GmbH, UG oder AG beträgt die Deckungssumme 1.000.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer (bis 10 Personen), ab 11 Personen 2.500.000 €.

Spezialist für die Berufshaftpflicht von Rechtsanwälten, Notaren & Juristen

Nach § 51 BRAO sind Rechtsanwälte seit 1994 zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Sie deckt Vermögensschäden, die der Rechtsanwalt in seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht, und dient zugleich der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gerade bei Mandaten mit hohem Streitwert könnte sonst das Privatvermögen nicht ausreichen, um vollen Schadensersatz zu leisten.

Ob als zugelassener Rechtsanwalt, in einer Sozietät, einer Rechtsanwaltsgesellschaft, einer PartG mbB oder als angestellter bzw. Syndikusanwalt – wir bieten maßgeschneiderten Schutz. Ergänzend sind oft Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz, Kanzleiausfall oder Steuer-Straf-Rechtsschutz sinnvoll.

Konnten Rechtsanwälte bisher nur mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, ist durch die Neuregelung des Berufsrechts seit dem 01.08.2022 die interprofessionelle Zusammenarbeit u. a. mit Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern sowie ärztlichen und Heilberufen möglich.
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Das sagen unsere Mandanten

Fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Probleme werden bis ins Detail besprochen, Lösungen direkt im Gespräch gefunden und bei Bedarf dritte Fachmeinungen eingebunden. Absolut zu empfehlen.

Veronica K.
Erfahrungsbericht

Excellent service. I was looking for professional liability insurance. The consultation was free of charge and the advisor explained everything clearly, in English. Highly recommendable.

Federico A.
Rechtsanwalt

Das ist sonst bei mir nicht üblich, aber hier konnte ich in allen Kategorien nur 5 Sterne vergeben.

Verifizierte Bewertung
ProvenExpert

Was die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte absichert

Selbständige Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sind nach § 51 BRAO verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden aus ihrer Berufstätigkeit abzusichern. Die Deckungssumme beträgt mindestens 250.000 €, bei der PartG mbB mindestens 2,5 Mio. €.

Besonderheiten gelten in Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung – hier bestehen eigene gesetzliche Anforderungen. Ein Vergleich lohnt sich, weil sich das anwaltliche Berufsbild laufend verändert. Wir bieten Lösungen für jede Konstellation, ob Existenzgründung, Einzelanwalt oder gemeinsame Berufsausübung.

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Versicherungspartner von Berufshaftpflichtvergleich für Rechtsanwälte

Pflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Ob angestellter Rechtsanwalt, Einzelpraxis, Großkanzlei, PartG mbB, GmbH oder Syndikusanwalt – für die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist stets der Nachweis einer Berufshaftpflicht erforderlich. Einzelheiten regelt § 51 BRAO; die Pflicht besteht während der gesamten Berufstätigkeit.

Für den optimalen Schutz zählen Branche, Tätigkeit, Honorareinnahmen und Mitarbeiterzahl. Bei uns starten die Tarife bei 5,02 €/Monat netto (60,25 €/Jahr). Als Fachmakler vertreten wir bei der Wahl ausschließlich Ihre Interessen.

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Mindestversicherungssummen im Überblick

Für Rechtsanwälte beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall bei einer Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. €. Ein Selbstbehalt von max. 2.500 € je Schadenfall ist zulässig (§ 51 BRAO).

Rechtsformbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Einzelkanzlei250.000 €250.000 €
GbR250.000 €je Gesellschafter/GF500.000 €je Gesellschafter/GF
PartG250.000 €je Gesellschafter/GF500.000 €je Gesellschafter/GF
PartG mbB2.500.000 €je Gesellschafter/GF1.000.000 € (bis 10 Pers.)je Gesellschafter/GF · ab 11 Pers. 2.500.000 €
GmbH, UG, AG2.500.000 €je Gesellschafter/GF1.000.000 € (bis 10 Pers.)je Gesellschafter/GF · ab 11 Pers. 2.500.000 €
OHGnicht möglich500.000 €je Gesellschafter/GF
KGnicht möglich1.000.000 € (bis 10 Pers.)je Gesellschafter/GF · ab 11 Pers. 2.500.000 €

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH) & PartG mbB

Wird der Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer PartG mbB, muss die Berufshaftpflicht eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. € vorsehen. Bei mehr als vier Geschäftsführern bzw. Partnern ist die Jahreshöchstleistung (2,5 Mio. € × Anzahl) entsprechend zu erhöhen (§ 59j i.V.m. § 51 BRAO).

PartG mbB vs. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei den Kosten unterscheiden die Versicherer nicht zwischen PartG mbB und mbH. Ein häufig unterschätztes Risiko der PartG mbB: Wechseln umsatzstarke Anwälte oder ganze Dezernate ab, können Fixkosten zur existenziellen Bedrohung werden. Bei der mbH verbleibt das Risiko in der Gesellschaft, bei der PartG mbB bei den handelnden Personen. Die Anwaltshaftpflicht lässt sich bei uns für alle Rechtsformen und erlaubten Nebentätigkeiten schnell online abschließen.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Bereits ab 5,02 € netto/Monat*

Welche Kosten auf Sie zukommen, richtet sich vor allem nach dem Jahresumsatz Ihrer Kanzlei. Manche Versicherer legen Netto-, andere Brutto-Honorarumsätze zugrunde. Während Umsatzrabatte bei einigen bereits bei 30.000 € enden, gewähren andere Nachlässe bis 50.000 €, eine sogar bis 100.000 € – mit bis zu 85 % Nachlass auf die Grundprämie. Schon ein Euro Mehrumsatz kann den Anbieter-Vergleich verschieben.

1 Rechtsanwalt mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 100,00 € bis 816,00 € netto im Jahr.

1 Rechtsanwalt mit Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 285,52 € bis 816,00 € netto im Jahr.

3 Rechtsanwälte in Sozietät mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen von 1.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 2.580,00 € bis 4.770,00 € netto im Jahr.

5 Rechtsanwälte in PartG mbB mit Deckungssumme 2.500.000 € und Honorareinnahmen von 2.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten je nach Versicherer rund 7.480,00 € bis 12.712,50 € netto im Jahr.

Hinweis: Einige Versicherer rechnen mit 100 % der Grundprämie je Berufsträger, andere rabattieren bis zu 80 %. Ihren konkreten Beitrag ermitteln wir kostenfrei.

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ab 60,25 € netto/Jahr (5,02 €/Monat)*

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Ihre Kanzleirisiken im Blick – passgenau abgesichert

Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

  • Kostenneutral – vergütet über die Courtage, nicht durch Sie.
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Berufshaftpflichtvergleich für Rechtsanwälte

Die Leistungen im Überblick

  • Transparenter, auf Ihre Interessen ausgerichteter Online-Vergleich führender Versicherer
  • Maßgeschneiderter Schutz auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
  • Sicherer und bequemer Vertragsabschluss
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Langjährige Kompetenz seit 1996
  • Schnelle Abwicklung – Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadensfall
  • Unterstützung beim Versicherungswechsel inkl. Kündigungsservice

Umfangreiche Beratung – unser Prozess

bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

  • Erhebung der Risikodaten Ihrer Kanzlei
  • EDV-gestützte Bedarfsanalyse
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung von Vertragskonzeption und -gestaltung
  • Maßgeschneidert auf Mandantenstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirats-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Direkter Zugang in die Fachabteilungen des nationalen Versicherungsmarktes
  • Eigener Tarifrechner sowie Fremdanbieter-Rechner
  • Relevante Gesellschaften gezielt auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder Anfragen versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Bei Bedarf Daten nacherheben und nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Prämienvergleich über alle Angebote
  • Bedingungsvergleich über alle Angebote
  • Empfehlungen und Hinweise zu Angeboten und Gesellschaften
  • Ihre Wünsche stehen bei der Auswahl im Mittelpunkt
  • Deckungsauftrag entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle aller Dokumente (Kammerbestätigung, Versicherungsschein, Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden und ablegen
  • Laufende Betreuung in fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- und Austritt von Berufsträgern stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutzes verschiedener Risikoträger
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Haftungsbegrenzung für Rechtsanwälte (§ 52, § 59j BRAO)

§ 52 Abs. 1 BRAO

Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:

  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (hier 250.000 €). Eine wirksame Vereinbarung unterhalb der AAB-Mindestsumme, also unter 1.000.000 €, halten wir für sehr riskant, da die Kriterien der Individualvereinbarung meist nicht erfüllt werden.
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen für einfache Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, soweit Versicherungsschutz besteht. Dies ist die Mindestanforderung; die Summe ist so vorzuhalten, dass der Mandant ausreichend geschützt ist.

§ 52 Abs. 2 BRAO

Mitglieder einer Sozietät haften gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner. Die persönliche Haftung kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf namentlich bezeichnete Mitglieder beschränkt werden, die das Mandat im Rahmen ihrer Befugnisse bearbeiten. Die Zustimmung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

§ 59j Abs. 2 BRAO (Anwalts-GmbH)

Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss eine Berufshaftpflicht abschließen und während der Zulassung aufrechterhalten (§ 51 Abs. 1–3 und 5–7 entsprechend). Die Mindestversicherungssumme beträgt 2.500.000 € je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung kann auf die Mindestsumme × Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer begrenzt werden, muss jedoch mindestens dem Vierfachen der Mindestsumme entsprechen.

Durchgehend gilt in BRAO, StBerG und WPO, dass ausschließlich „der Anspruch des Auftraggebers" zu begrenzen ist. Eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme könnte einen unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen – mit der Folge der vollumfänglichen Haftung. Wir empfehlen daher, stets eine ausreichend hohe Deckungssumme vorzuhalten.

Unsere Versicherungspartner bei der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

Bei der Auswahl steht die Minimierung Ihres Risikos im Vordergrund. Eine Wechselempfehlung aus rein finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich; differierende Vergütungen legen wir offen. Als Fachmakler vertreten wir – anders als ein Versicherungsvertreter – rechtlich ausschließlich Ihre Interessen.

Darüber hinaus sind Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz, Kanzleiausfall und Steuer-Straf-Rechtsschutz abschließbar.

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.