Sozietät Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. Sozietät

In der Sozietät haften alle Sozien als Gesamtschuldner persönlich – und seit dem BGH auch interprofessionell füreinander. Wir finden maßgeschneiderten Schutz für Ihre Sozietät und sichern dieses Haftungsrisiko passend ab.

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Berufshaftpflichtversicherung Sozietät

Die Sozietät – eine Rechtsform im Wandel

Die Sozietät bzw. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform, in der sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte zu gemeinsamer beruflicher Tätigkeit zusammenschließen können.

Die Sozietät ist eine Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen, entsteht durch Gesellschaftsvertrag und ist ohne Gründungs- oder Risikokapital leicht zu gründen. Ein schriftlicher Sozietätsvertrag ist zur Vermeidung von Haftungsproblemen dringend zu empfehlen.

Alle Sozien haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich – jeder Sozius steht für die beruflichen Fehler seiner Mitgesellschafter voll ein. Wir bieten maßgeschneiderten Schutz bei der Berufshaftpflichtversicherung für die Sozietät.

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Sozietät Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Die Berufshaftpflichtversicherung ist auch als Existenzsicherung zu verstehen: Für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten kann ein behauptetes berufliches Versehen neben Dritten auch die eigene berufliche Existenz des Betroffenen oder dessen Familie gefährden.

Berufshaftpflicht Sozietät – Berufshaftpflichtvergleich als Partner

Eine Sozietät wird oft mit einer Rechtsanwaltssozietät gleichgesetzt – doch auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Angehörige aller anderen freien Berufe können eine Sozietät gründen. Berufshaftpflichtvergleich ist Ihr Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind und dafür eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht benötigen.

Wir unterstützen Sie bei Risikominimierung und Prozessoptimierung der Berufshaftpflichtversicherung für Sozietäten und lagern finanzielle Risiken gezielt auf die Versicherung aus.

Sozietät, PartG mbB oder GmbH – die Haftung im Vergleich

Die Wahl der Rechtsform entscheidet, wer im Schadenfall haftet:

Sozietät (GbR)

Personengesellschaft, leicht zu gründen, kein Mindestkapital. Alle Sozien haften als Gesamtschuldner – seit dem BGH auch interprofessionell füreinander.

Persönliche, unbeschränkte Haftung

PartG mbB

Verbindet den geringen Gründungsaufwand der Personengesellschaft mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung für Berufsversehen.

Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

GmbH

Kapitalgesellschaft mit 25.000 € Stammkapital. Die Berufsträger haften nicht persönlich, nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Keine persönliche Haftung

Viele Sozietäten wandeln sich aus Haftungsgründen in eine PartG mbB oder GmbH um. Wir beraten Sie unabhängig zur passenden Absicherung – in jeder Rechtsform.

Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Haftung der Sozietät

Die Haftung der Sozietät wurde durch mehrere BGH-Urteile grundlegend verschärft:

  • 29.01.2001 · II ZR 331/00
    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der GbR: Neben die Sozien tritt die GbR (Sozietät) selbst mit eigener Rechtspersönlichkeit als neuer Haftungsadressat.
  • 07.04.2003 · II ZR 56/02
    Neu eintretende Sozien haften analog § 130 HGB auch für Altverbindlichkeiten der Sozietät.
  • 03.05.2007 · IX ZR 218/05
    Der BGH stellt klar, dass dieses Haftungsregime auch für berufsrechtliche Verbindlichkeiten gilt. Die Versicherer mussten die Deckung der Berufshaftpflicht entsprechend anpassen.
  • 10.05.2012 · IX ZR 125/10
    Der BGH bejaht die interprofessionelle Haftung aller Sozien: Jeder haftet für jeden und jede Tätigkeit – auch für Fehler, die ihm persönlich gar nicht erlaubt sind.

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Mindestversicherungssummen je Berufsträger der Sozietät

Da in der Sozietät jeder Sozius persönlich und interprofessionell haftet, ist eine risikogerechte Deckung über die Pflichtsumme hinaus dringend zu empfehlen. Wählen Sie Ihren Beruf:

  • Gesetzliche Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall (§ 51 BRAO)
  • In der Sozietät haftet jeder Sozius persönlich und gesamtschuldnerisch – höhere Deckung dringend empfohlen
  • Alternativ Haftungsbeschränkung über PartG mbB oder GmbH
  • Gesetzliche Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall (§ 67 StBerG i.V.m. §§ 51–56 DVStB)
  • Persönliche und interprofessionelle Haftung in der Sozietät – risikogerechte Deckung empfohlen
  • Gesetzliche Mindestversicherungssumme 1 Mio. € je Versicherungsfall (§ 54 WPO i.V.m. §§ 23–27 BS WP/vBP)
  • In der Sozietät haftet jeder Sozius persönlich – höhere Deckung empfohlen

Der passende Tarif bei der Sozietät-Berufshaftpflicht – Haftungsrisiken vermeiden

Die Berufshaftpflicht ist als gesetzliche Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige, WEG-Verwalter, Notare) von erheblicher Bedeutung: Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene Existenz, die der Familie und vor allem die des Dritten gefährden.

In der Berufshaftpflicht gilt das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das später Haftpflichtansprüche auslösen kann. Entscheidend ist die ausreichende Absicherung zum Verstoßzeitpunkt. Zu unterscheiden ist die je Schadenfall vereinbarte Summe von der Jahreshöchstleistung; häufig ist die reine Pflichtdeckung zu niedrig für das Schadenpotenzial einer durchschnittlichen Kanzlei. Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist i. d. R. möglich, frei von bereits bekannten Verstößen.

Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte – durch individuelle Risikobewertung.

Häufige Fragen zur Sozietät Berufshaftpflichtversicherung

Stand: 22. Juni 2026

Die Sozietät Berufshaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflicht für die als Sozietät (GbR) geführte Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Sie sichert die beruflichen Haftungsrisiken der Sozietät und ihrer Sozien ab.

Die Sozietät (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) ist eine Personengesellschaft von zwei oder mehr natürlichen Personen, die durch Gesellschaftsvertrag entsteht und ohne Gründungs- oder Risikokapital leicht zu gründen ist. Ein schriftlicher Sozietätsvertrag ist zur Vermeidung von Haftungsproblemen sinnvoll.

Alle Sozien haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich; jeder Sozius steht auch für berufliche Fehler seiner Mitgesellschafter voll ein. Der BGH hat mit Urteil vom 10.05.2012 (IX ZR 125/10) zudem eine interprofessionelle Haftung aller Sozien bejaht – jeder haftet für jeden und jede Tätigkeit.

In der Sozietät (GbR) haften die Sozien persönlich und gesamtschuldnerisch. Die PartG mbB und die GmbH beschränken die Berufshaftung dagegen auf das Gesellschaftsvermögen bzw. die Versicherungssumme – das Privatvermögen der Partner ist geschützt. Viele Sozietäten wandeln sich deshalb in eine PartG mbB oder GmbH um.

Nein. Häufig lässt sich der bestehende Vertrag der Sozietät auch innerhalb der Laufzeit optimieren – ein Wechsel des Versicherers ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Maßgeblich sind die berufsrechtlichen Pflichtsummen je Berufsträger: Rechtsanwälte 250.000 € je Fall (§ 51 BRAO), Steuerberater 250.000 € je Fall (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer 1 Mio. € je Fall (§ 54 WPO). Da in der Sozietät jeder Sozius persönlich und interprofessionell haftet, ist eine darüber hinausgehende, risikogerechte Deckung dringend zu empfehlen.

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.