Berufshaftpflichtvergleich ist Versicherungsspezialist bei der Berufshaftpflicht für die GmbH

Individueller Schutz Ihrer Berufshaftpflichversicherung für die Steuerberatungsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH durch maßgeschniederte Risikobewertung

Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Personen & Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.
Für die Steuerberatungs-GmbH, Rechtsanwalts-GmbH oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH besteht eine Verpflichtung zu dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung oder Steuer Straf Rechtschutz Versicherung

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Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften gilt ab dem 01.08.2022

Ab dem 01.08.2022 werden alle Gesellschaftsformen, auch die GmbH & Co.KG, die nach deutschem und europäischem Recht zur Verfügung stehen, für Rechtsanwaltsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften möglich sein. Für die GmbH mit bis zu zehn Personen (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig) ist eine Pflichtversicherungssumme von 1 Mio EUR möglich. Ab 11 Personen, die anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig sind, bleibt die Pflichtversicherungssumme für die GmbH in Höhe von 2.500.000 EUR bestehen.
Ab dem 01.08.2022 ist es darüber hinaus möglich, die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) als Gesellschaftsform für Rechtsanwaltsgesellschaften zuzulassen.

Kunden bewerten Berufshaftpflichtvergleich / Berufshaftpflicht4You GmbH wie folgt

Versicherungsschutz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist durch eine oder mehrere Personen zu gründen. Die GmbH ist in das Handelsregister einzutragen und der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden.

Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH (GmbH) besteht eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung.
Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (GmbH) besteht eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, ohne Begrenzung der Jahreshöchstleistung, also unmaximiert.
Als Korrelat für den Wegfall der persönlichen Haftung hat der Gesetzgeber die Mindestversicherungssumme für die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH) auf 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall, mal Anzahl der Berufsträger, mindestens jedoch 10 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung festgelegt.

Berufshaftpflichtversicherung GmbH günstig abschließen

Kosten Berufshaftpflichtversicherung für die GmbH

Berufshaftpflicht für die GmbH bereits ab 34,77 EUR/Monat netto - (entspricht 417,24 Euro/Jahr netto)**

Mit welchen Kosten Sie bei der Berufshaftpflicht Versicherung für die GmbH rechnen müssen, richtet sich unter anderem nach dem Jahresumsatz Ihrer Gesellschaft. Einige Versicherungen legen Honorareinnahmen, andere die Brutto-Honoraeinnahmen zugrunde.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Geselleschaft aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der BerufshaftpflichtVersicherung für die GmbH erheblich steigen, während ein anderere Versicherungen nun wesentlich günstiger wären.
Die monatlichen bzw. jährlichen Kosten bei der Berufshaftpflichtversicherung für die GmbH unterscheiden sich auch in der Art Tätigkeit der Gesellschaft. Beispielhaft sehen Sie für die Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft und für Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit jeweils 2 Personen die derzeit günstigsten Tarife, die wir Ihnen bei Berufshaftpflichtvergleich gerne vermitteln können.

    Steuerberatungs-GmbH
    ab 34,77 EUR/Monat (netto) - entspricht 417,24 Euro/Jahr (netto) mit 2 Steuberatern in einer GmbH und einer Pflichtdeckung von 1,0 Mio. EUR je Einzelschadenfall - Kosten berechnen
    Rechtsanwalts-GmbH
    ab 60,08 EUR/Monat (netto) - entspricht 720,96 Euro/Jahr (netto) mit 2 Steuerberatern in einer GmbH und einer Pflichtdeckung von 2,5 Mio. EUR je Einzelschadenfall - Kosten berechnen
    Wirtschaftsprüfungs-GmbH
    ab 108,68 EUR/Monat (netto) - entspricht 1.304,16 Euro/Jahr (netto) mit 2 Wirtschaftsprüfern in einer GmbH und einer Pflichtdeckung von 1,0 Mio. EUR je Einzelschadenfall - Kosten berechnen

Berufshaftpflichtvergleich mit individuellen Schutz bei der GmbH Berufshaftpflichversicherung


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherungen bei der Wahl einer Berufshaftpflichversicherung
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung für die GmbH
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Gesellschaften
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung


• Umfassende Bewertung der Berufshaftpflicht-Risikosituation der Kanzlei über eigene Fragetools speziell für die GmbH
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Rechtsanwälte, die sich in einer Gesellschaft (z.B. GmbH, PartG mbB) zusammengeschlossen haben, benötigen trotzdem eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung, um ihre Berufszulassung zu erhalten.



Auffällig ist, dass zunehmend immer mehr Rechtsanwaltssozietäten (Mindestsumme in der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte in einer Sozietät beträgt 250.000 EUR), die vielleicht vor einigen Monaten sich noch für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH) entschieden hätten, sich nun vermehrt für die Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) entscheiden.

Die Mindestsumme in der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte in einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) oder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beträgt 2.500.000 EUR und ist damit um den im Faktor 10 höher als bei der Sozietät oder Einzelkanzlei. Die Versicherungen der Berufshaftpflicht unterscheiden bei den Kosten nicht zwischen einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) ist ein häufig unterschätztes Risiko, wenn umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber wechseln oder sich verselbstständigen.

Die Fixkosten wie beispielsweise aus Mietverträgen oder etwaiger sonstiger laufenden Kosten können leicht zur existenziellen Bedrohung werden.
Ist das Risiko bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, verbleibt es in der Gesellschaft, während es bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) bei den handelnden Personen verbleibt.

Warum nun gerade die PartG mbB - (Gesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) immer mehr Rechtsanwälte anzieht, entzieht sich der Logik, da das Risiko der Haftung aus einer fehlerhaften Beratung jenseits der Mindestsumme oder der persönlichen Deckungssumme leicht auf die Berufshaftpflichtversicherung ausgelagert werden kann.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist durch eine oder mehrere Personen zu gründen. Die Gesellschaft (GmbH) ist in das Handelsregister einzutragen und der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden. Bei der Gründung ist von den Gesellschaftern eine Einlage von mindestens 25.000 EUR (= Stammkapital) zu hinterlegen.

Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ist diese Rechtsform auch deshalb so interessant, weil die Berufsträger nicht persönlich haften, sondern nur die juristische Person GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Stammkapital) einstehen muss.

Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Personen & Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.

Berufshaftpflicht Versicherung Kapitalgesellschaften

Die Berufshaftpflichtversicherung für die Steuerberatungsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Bei der Wahl eines für Sie geeigneten Versicherers helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte


* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderte Versicherungsangebote für die Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Cyber Schutz Versicherung, Steuer Straf Rechtsschutz Versicherung Diese Angebote sind speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfern & Wirtschaftskanzleien, Steuerberatern & Steuerberaterkanzleien sowie Rechtsanwälten & Rechtsanwaltsgesellschaften zugeschnitten.








Änderung der Mindestversicherungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwaltsgesellschaften zum 01.08.2022

Deckungssume
bis 31.07.2022
Deckungssume
ab 01.08.2022
GbR 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG mbB 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
GmbH, UG, AG 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
OHG nicht möglich 500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
KG nicht möglich 1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen

Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz

Die Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH oder Anwalts-GmbH werden auch Berufsträgergesellschaft genannt, weil die Berufsträger durch die juristische Person GmbH ihre Tätigkeit ausüben und grundsätzlich nur für diese Berufsträgergesellschaft eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung bei der zuständigen Berufskammer erforderlich/abzugeben ist.
Sofern der Berufsträger darüber hinaus keine eigenen Mandate hat, braucht er persönlich keine Berufshaftpflichtversicherung.

Dies ist nur im Fall einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH etwas anders, da diese Rechtsform erst Mitte der 90er Jahre in die BRAO mit aufgenommen worden ist und jeder Rechtsanwalt für seine persönliche Zulassung nach wie vor eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt, selbst wenn er keine eigenen Mandate hat. (vgl. § 51 BRAO).

Der Pflicht-Versicherungsschutz der jeweiligen Berufsträgergesellschaften sind auch ganz unterschiedlich gestaltet. Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH ist der normale Pflichtversicherungsschutz, wie für den einzelnen Steuerberater auch, ausreichend.

Mindestversicherungssumme Steuerberatungsgesellschaft mbH

Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH besteht eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor (vgl. § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).

Mindestversicherungssumme Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Auch bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH hat man den Pflichtversicherungsschutz, wie auch für den einzelnen Wirtschaftsprüfer auch, übernommen. Er sieht eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, ohne Begrenzung der Jahreshöchstleistung, also unmaximiert, vor (vgl. § 54 WPO i.V.m. §§ 23-27 BS WP/vBP).

Mindestversicherungssumme Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH)

Nur bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist man anders vorgegangen. Die ursprüngliche Rechtsform, wenn Rechtsanwälte mit Kollegen zusammenarbeiten wollten, war die Sozietät. Damit hafteten die Anwälte als Gesamtschuldner alle persönlich und unbegrenzt.
Seit Einführung der GmbH haben die Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Als Korrelat für den Wegfall der persönlichen Haftung hat der Gesetzgeber daher die Mindestversicherungssumme für die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH) auf 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall, mal Anzahl der Berufsträger, mindestens 10 Mio. € als Jahreshöchstleistung festgelegt (vgl. § 59j BRAO).

Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Ihre GmbH passenden Berufshaftpflichtversicherung weiter.


Der passende Tarif bei der Berufshaftpflicht

Haftungsrisiken durch die Wahl einer passenden Berufshaftpflicht vermeiden


Die Berufshaftpflicht Versicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen, dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.

In der Berufshaftpflicht Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Berufshaftpflicht Versicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Berufshaftpflicht Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist. Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflicht hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit bei der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte durch individuelle Risikobewertung.

Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht




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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
** Das Angebot richtet sich an 2 Steuerberatern in einer GmbH und einer Pflichtdeckung von 1,0 Mio. EUR je Einzelschadenfall, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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