Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
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Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – für PartG mbB, GmbH oder den Syndikusanwalt.
Preisvergleich startenBerufshaftpflicht für die Steuerberatungs-GmbH, Rechtsanwalts-GmbH und Wirtschaftsprüfungs-GmbH
Für jede Berufsträgergesellschaft (GmbH) besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung. Wir finden individuellen Schutz für Ihre Gesellschaft – bereits ab 28,01 €/Monat netto (336,12 €/Jahr).**
GmbH auf einen Blick
Berufshaftpflichtvergleich ist Ihr Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Für die Steuerberatungs-GmbH, Rechtsanwalts-GmbH oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung. Wir beraten zudem zu Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und Steuer-Straf-Rechtsschutz.
Seit dem 01.08.2022 sind als Gesellschaftsformen auch die GmbH & Co. KG für Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften möglich. Für die GmbH mit bis zu zehn Personen (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig) ist eine Pflichtversicherungssumme von 1 Mio. € möglich; ab 11 Personen bleibt sie bei 2.500.000 €. Auch OHG und KG sind als Gesellschaftsform für Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig.
Die GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie wird durch eine oder mehrere Personen gegründet, ins Handelsregister eingetragen und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.
Für die Steuerberatungsgesellschaft mbH besteht eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € je Versicherungsfall und mind. 4 Mio. € Jahreshöchstleistung. Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH gilt 1 Mio. € je Fall und mind. 4 Mio. € Jahreshöchstleistung. Als Korrelat für den Wegfall der persönlichen Haftung hat der Gesetzgeber die Mindestversicherungssumme der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf 2,5 Mio. € je Fall × Anzahl der Berufsträger, mindestens jedoch 10 Mio. € Jahreshöchstleistung festgelegt.
GmbH-Kosten berechnen
Beispiel-Tarife je GmbH mit 2 Partnern. Maßgeblich sind u. a. Jahresumsatz bzw. Honorareinnahmen und Art der Tätigkeit.
Die Kosten der GmbH Berufshaftpflichtversicherung richten sich u. a. nach dem Jahresumsatz der Gesellschaft. Einige Versicherer legen die Honorareinnahmen, andere die Brutto-Honorareinnahmen zugrunde – schon ein Euro mehr Umsatz kann den Beitrag deutlich verändern, während ein anderer Versicherer dann günstiger ist. Genau hier vergleichen wir für Sie.
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Umfangreiche Unterstützung bei der Vertragsoptimierung Ihrer Berufshaftpflicht für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften.
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Seit dem 01.07.2021 gilt das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) – Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer & Kanzleien.
Preisvergleich starten* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.
Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie wird durch eine oder mehrere Personen gegründet, ist ins Handelsregister einzutragen und der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden. Bei Gründung ist eine Einlage von mindestens 25.000 € (Stammkapital) zu hinterlegen.
Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ist die GmbH besonders interessant, weil die Berufsträger nicht persönlich haften – es haftet nur die juristische Person GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Wir lagern Ihre finanziellen Risiken gezielt auf die Versicherung aus.
Die Berufshaftpflicht für die Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Bei der Wahl eines geeigneten Versicherers helfen wir Ihnen gern.
Übersicht der Deckungssummen je Rechtsform vor und nach der Reform:
| Rechtsform | Deckungssumme bis 31.07.2022 | Deckungssumme ab 01.08.2022 |
|---|---|---|
| GbR | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 2.000.000 € je Partner |
| PartG | 500.000 € je Partner | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| PartG mbB | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung |
| GmbH, UG, AG | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
| OHG | nicht möglich | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| KG | nicht möglich | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH oder Anwalts-GmbH werden auch Berufsträgergesellschaft genannt, weil die Berufsträger durch die juristische Person GmbH tätig werden und grundsätzlich nur für die Gesellschaft eine Versicherungsbestätigung zur Zulassung bei der Berufskammer abzugeben ist. Hat ein Berufsträger keine eigenen Mandate, braucht er persönlich keine eigene Berufshaftpflicht.
Anders bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Diese Rechtsform wurde erst Mitte der 1990er-Jahre in die BRAO aufgenommen; jeder Rechtsanwalt benötigt für seine persönliche Zulassung weiterhin eine eigene Berufshaftpflicht – selbst ohne eigene Mandate (vgl. § 51 BRAO).
Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Ansprüche und wehrt unbegründete ab (passive Rechtsschutzfunktion). Zu unterscheiden ist die je Schadenfall vereinbarte Summe von der Jahreshöchstleistung. Häufig ist die reine Pflichtdeckung zu niedrig, um das Schadenpotenzial einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken. Positiv: Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist i. d. R. möglich – selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen. Wir helfen bei der Wahl einer passenden GmbH Berufshaftpflichtversicherung.
„Auch schwierigen Fällen geht Herr Maybeck nicht aus dem Weg und hilft konsequent bei der Suche nach der besten Lösung. Immer bestens erreichbar und nimmt sich Zeit, bis man das Thema Berufshaftpflicht wirklich verstanden hat."
„Besonders gut hat mir die zielgerichtete Beratung aufgrund der hohen Spezialisierung gefallen. Herr Maybeck hat direkte Ansprechpartner bei der Versicherung. Vielen Dank und weiter so. Top!"
„Herr Maybeck hat mich zum Thema Berufshaftpflicht von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuerungen, hervorragend beraten."
Die Berufshaftpflicht ist als gesetzliche Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige, WEG-Verwalter, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung: Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene Existenz, die der Familie und vor allem die des Dritten gefährden.
In der Berufshaftpflicht gilt das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das später Haftpflichtansprüche auslösen kann. Da Vermögensschäden oft erst nach Jahren zutage treten, ist die ausreichende Absicherung zum Verstoßzeitpunkt entscheidend. Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist i. d. R. möglich, frei von bereits bekannten Verstößen.
GmbH-Angebot anfordern** Das Beispiel bezieht sich auf 2 Steuerberater in einer GmbH mit 1,0 Mio. € Pflichtdeckung je Einzelschadenfall. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.