Betriebshaftpflicht (BHV)
Die BHV schützt bei Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden
Die Betriebshaftpflicht unterscheidet verschiedene Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie deren Folgeschäden.
Falls der Versicherte
anderen Personen oder dessen Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden zufügt, hat die Versicherung die Aufgabe,
den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Nicht nur Personenschäden, sondern eben auch Vermögenschäden aus
der Beratung sowie Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen,
deshalb sollte man als Versicherter frühzeitig (Verstoßzeitpunkt) und regelmäßig prüfen, ob eine risikogerechte und damit
ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart ist.