Betriebshaftpflicht (BHV)

Die BHV schützt bei Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden

Die Betriebshaftpflicht unterscheidet verschiedene Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie deren Folgeschäden. Falls der Versicherte anderen Personen oder dessen Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden zufügt, hat die Versicherung die Aufgabe, den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Nicht nur Personenschäden, sondern eben auch Vermögenschäden aus der Beratung sowie Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen, deshalb sollte man als Versicherter frühzeitig (Verstoßzeitpunkt) und regelmäßig prüfen, ob eine risikogerechte und damit ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart ist.

Vermoegenshaftpflichversicherung Versicherung

Betriebshaftpflicht

Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Umwelteinwirkung gegen privatrechtliche Ansprüche Dritter, während die Umweltschadenversicherung: Schäden an der Umwelt gegenüber öffentlichen Ansprüchen sichert.

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Verständnisgrundlagen zur Betriebshaftpflicht


Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadenersatz verpflichtet (§823 Abs. 1 BGB).
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den VN von Schaden-Ersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens von einem anderen gegen ihn erhoben werden (§ 1.1 AHB).
Darüber hinaus gewährt eine Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Firmen– und Privat- Rechtsschutzversicherung (nicht SSR!)


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Vor und während einer Mandatierung


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✓ Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung


✓ Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
✓ Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
✓ Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
✓ Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

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* Berechnungsgrundlage Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer ab 23,43 Euro/Monat Brutto mit jährlicher Zahlweise bei einem 3 Jahres Vertrag, inklusive Versicherungssteuer ohne Umsatz und mit Fachberatertitel, Selbstbeteiligung: 1.500 Euro
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