Berufshaftpflichtvergleich - Versicherungsspezialist für Rechtsanwälte & Notare

Maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungen für Juristen



Unverändert besteht für den Beruf als Rechtsanwalt eine Mindestversicherungssumme in Höhe 250.000 EUR je Versicherungsfall bei der Berufshaftpflichtversicherung. (vgl. § 51 BRAO).
Seit dem 01.08.2022 ist es Rechtsanwälten nun mögich, eine KG oder OHG zu gründen. Bei der GbR oder PartG ist nun eine Deckungssumme von 500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter vorgeschrieben. Bis zum 31.07.2022 lag die Deckungssume für die GbR oder PartG bei lediglich 250.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.
Bei der Wahl einer GmbH, UG oder Akteingesellschaft (AG) als Gesellschaftsform für Rechtsanwälte beträgt die Deckungssumme nun 1.000.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter bis 10 Personen. Ab 11 Personen besteht eine Deckungssumme 2.500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.

Laut § 51 BRAO sind Sie als Rechtsanwalt seit 1994 zum Abschluß einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung verpflichtet.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte deckt Vermögensschäden, die der Rechtsanwalt in seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht und dient darüber hinaus der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Rechtsanwalt.
Beim Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte sollten alle etwaigen beruflichen Risiken, Art und Umfang Ihrer Mandate bzw. Mandanten berücksichtigt werden. Rechtsanwälte können die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung bereits ab 49,20 EUR (netto) im Jahr (entspricht 4,10 Euro/Monat ) * bei Berufshaftpflichtvergleich abschließen.

Konnten Rechtsanwälte bisher nur mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, ist es seit 01.08.2022 durch die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften möglich, dass Rechtsanwälte nun unter anderem auch mit Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern oder mit ärztlichen Berufen oder Heilberufen zusammenarbeiten können.

Um Kosten zu sparen benutzen einige Rechtsanwälte nach dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens und der Zulassung, zunächst ihre Privatwohnung, in der diese einen Raum als Bürozimmer für ihre ersten Mandanten nutzen. Gemäß § 2 BRAO übt der Rechtsanwalt einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Der Rechtsanwalt ist also Freiberufer.

Ob Sie als zugelassener Rechtsanwalt, in einer in einer Sozietät , Rechtsanwaltsgesellschaft , PartGmbB oder als angestellter Anwalt, tätig sind - Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten und günstigen Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflichversicherung .
Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte ist bei Berufshaftpflichtvergleich bereits ab 4,10 Euro/Monat (netto) (entspricht 49,20 EUR netto im Jahr) * erhältlich.
Neben der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte ist eine Betriebshaftpflichtversicherung , Cyber Schutz Versicherung , Kanzleiausfallversicherung oder Spezial Steuer Straf Rechtschutz Versicherung oftmals ratsam.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko ab. Wir stellen für Sie die Basis bereit, damit wir die für Sie individuell bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht erreichen. Welche Kosten bei der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte auf Sie zukommen, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresumsatz Ihre Rechtsanwaltsgesellschaft oder Kanzlei. Bei Berufshaftpflichtvergleich können Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte bereits ab 4,10 Euro/Monat (netto) entspricht 49,20 EUR (netto) im Jahr * abschließen.

Kunden bewerten Berufshaftpflichtvergleich / Berufshaftpflicht4You GmbH wie folgt

Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte ab 49,20 EUR netto im Jahr (entspricht 4,10 EUR/Monat)*
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt

Mindestversicherungssumme Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte

Für Rechtsanwälte beträgt die Mindestversicherungssumme bei der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte 250.000 EUR je Versicherungsfall und die Jahreshöchstleistung muss mindestens 1 Mio. EUR betragen. Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 2.500 € ist zulässig (vgl. § 51 BRAO).

Die jährlichen Kosten für die Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung bei Rechtsanwälten beginnen je nach Höhe der Honorareinnahmen und Versicherungen bereits ab 49,20 EUR.
Eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. EUR besteht für Rechtsanwälte bei der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung, die Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) werden.
Bei Berufshaftpflichtvergleich können Sie die Vermögensschaden-Haftpflicht für Rechtsanwälte bequem online abschließen.



Änderung der Deckungssummen bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften zum 01.08.2022

Deckungssume
bis 31.07.2022
Deckungssume
ab 01.08.2022
Einzelkanzlei 250.000 EUR 250.000 EUR
GbR 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG 250.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG mbB 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
GmbH, UG, AG 2.500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen
OHG nicht möglich 500.000 EUR
je Gesellschafter/Geschäftsführer
KG nicht möglich 1.000.000 EUR (bis 10 Personen)
je Gesellschafter/Geschäftsführer
2.500.000 EUR für Berufsausübungsgesellschaften
mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
ab elf Personen


Mindestversicherungssumme Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH)

Die ursprüngliche Rechtsform, in der Rechtsanwälte mit Kollegen zusammenarbeiten wollten, war die Sozietät. Damit hafteten die Anwälte als Gesamtschuldner alle persönlich und unbegrenzt.
Seit Einführung der GmbH haben Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen.
Wird der Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), so muss die Berufshaftpflichtversicherung eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. EUR vorsehen. 
Sind es mehr als 4 Geschäftsführer oder Partner in der PartGmbB, so ist die Jahreshöchstleistung, 2,5 Mio. EUR mal Anzahl der Geschäftsführer bzw. Partner, nach oben anzupassen (vgl. § 59j und § 51 BRAO).

Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) vs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH)


Auffällig ist, dass zunehmend immer mehr Rechtsanwaltssozietäten, die sich vor einigen Monaten vielleicht noch für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH) entschieden hätten, sich nun vermehrt für die Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) entscheiden.

Die Versicherungen der Berufshaftpflicht unterscheiden bei den Kosten nicht zwischen einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) ist ein häufig unterschätztes Risiko, wenn umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber wechseln oder sich verselbstständigen.
Die Fixkosten wie beispielsweise aus Mietverträgen oder etwaiger sonstiger laufenden Kosten können leicht zur existenziellen Bedrohung werden.
Ist das Risiko bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, verbleibt es in der Gesellschaft, während es bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) bei den handelnden Personen verbleibt.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte deckt jedenfalls die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte und bietet im Schadensfall und bei jeder Schadensmeldung, die finanzielle Sicherheit.

Die Anwaltshaftpflichtversicherung können Sie bei Berufshaftpflichtvergleich für alle Konstellationen und Rechtsformen, inklusive der erlaubten Nebentätigkeiten online und schnell abschließen. Berufshaftpflicht Vergleich hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.


Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist auch als Existenzsicherung zu verstehen und von erheblicher praktischer Bedeutung, denn für Rechtsanwälte kann ein behauptetes berufliches Versehen neben Dritten auch die eigene berufliche Existenz des Betroffenen oder dessen Familie gefährden. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte ist bei Berufshaftpflichtvergleich bereits ab 4,10 EUR / Monat (netto) - (entspricht 49,20 EUR / Jahr)* erhältlich.

Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte ab 49,20 EUR netto im Jahr (entspricht 4,10 EUR/Monat)*
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Kosten der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte

Vermögensschadenhaftplicht Versicherung für Rechtsanwalt bereits ab 4,10 Euro/Monat*

Welche Kosten bei der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte auf Sie zukommen, richtet sich unter anderen nach dem Jahresumsatz Ihrer Rechtsanwaltskanzlei. Einige Gesellschaften legen die Netto-Honorarumsätze andere die Brutto-Honorarumsätze zugrunde. Während bei einigen die Umsatzrabatte bereits bei 30.000 EUR enden, bieten andere Gesellschaften Umsatznachlässe bis zu 50.000 EUR und ein Anbieter sogar bis 100.000 EUR Umsatznachlässe an. Diese können mit bis zu 85% Nachlass auf die jeweilige Grundprämie erheblichen Einfluss auf ihre Prämien haben.
So kann es passieren, dass Ihre Vermögensschadenhaftplicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihre Rechtsanwaltskanzlei aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Vermögensschadenhaftplicht-Versicherung für Sie als Rechtsanwalt erheblich steigen, während anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Rechtsanwalt)
    Ein Rechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 100,00 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz: (1 Rechtsanwalt)
    Ein Rechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 285,52 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 3 Sozietätsrabatt: (3 Rechtsanwälte)
    Drei Rechtsanwälte in Sozietät mit einer Deckungssumme (DS) von 1.000.000 EUR und Honorareinnahmen von 1.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 2.580,00 EUR bis 4.770,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 4 PartGmbB: (5 Rechtsanwälte in PartGmbB)
    Fünf Rechtsanwälte in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) mit einer Deckungssumme (DS) von 2.500.000 EUR und Honorareinnahmen von 2.000.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten haben mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 7.480,00 EUR bis 12.712,50 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.

Bei der Vermögensschadenhaftplicht Versicherung für Rechtsanwälte gibt es unterschiedliche Rabatte, d.h. einige Versicherungen rechnen mit 100% der Grundprämie je Berufsträger, andere rabattieren bis zu 80%.

Pflichtdeckung bei der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte

Für Rechtsanwälte muss die Pflichtdeckung gemäß § 51 BRAO mindestens mit 250.000 EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden. Bei Berufsgesellschaften von Rechtsanwälten wie der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder der Rechtsanwalts GmbH beträgt gemäß § 51a / 59j BRAO die Pflichtdeckung mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer Jahreshöchstleistung von 10.000.000 EUR.

Vermögensschadenhaftplicht Rechtsanwalt - Syndikus:

Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vermögensschadenhaftplicht Rechtsanwalt - Syndikus für den Arbeitgeber:

Der Syndikus wird für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus Nachlass rabattiert.

Vermögensschadenhaftplicht Rechtsanwalt - Freie Mitarbeiter:

Frei Mitarbeiter sind wie Mitarbeiter zwingend über den Mandatsträger zu versichern, weshalb wir die namentliche Nennung beim Versicherer empfehlen. Eine unterbliebene Anzeige führt i.d.R. zur Anwendung des §13 AVB, der eine teils erhebliche Verringerung der Versicherungsleistung aufgrund einer Durchschnittbildung zur Folge haben kann.

Berufshaftpflichtvergleich für Rechtsanwälte

Die Leistungen von Berufshaftpflichtvergleich im Überblick


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherer bei der Auswahl der Vermögensschadenhaftplicht
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl Ihrer passenden Vermögensschadenhaftplicht
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung in der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte


• Umfassende Bewertung der Vermögensschadenhaftplicht-Risikosituation der Kanzlei für eigene Fragetools speziell für Rechtsanwälte
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung in der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Umfangreiche Beratung bei der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte

  • Erhebung der Risikodaten
  • Bedarfsanalyse EDV gestützt
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung der Vertragskonzeption sowie der Vertragsgestaltung
  • Auf die spezifische Mandantenstruktur maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Auf die individuellen Tätigkeitsschwerpunkte maßgeschneiderte Versicherungslösungen
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirat-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung etc.)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Zugang zum nationalen Versicherungsmarkt direkt in die Fachabteilungen
  • Zugang über eigenen Tarifrechner
  • Zugang über Fremdanbieter Tarifrechner
  • Relevante Gesellschaften ggf. auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder
  • Anfrage je Versicherer vorbereiten und versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Evtl. Daten für Versicherer nacherheben, um Angebot zu ermöglichen / nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Prämien
  • Vergleich aus unterschiedlichen Angeboten hinsichtlich der Bedingungen erstellen
  • Empfehlung & Hinweise zu den Angeboten & Gesellschaften aussprechen
  • Wünsche des Kunden bei der Auswahl berücksichtigen
  • Deckungsauftrag vom Kunden entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle der ausgefertigten Dokumente (Kammerbestätigung/ Versicherungsschein/ Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden & ablegen
  • Laufende Betreuung in den fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- & Ausstritt von Berufsträgern im Versicherungsschein sowie in der Prämienrechnung stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutz unterschiedlicher Risikoträger z.B. bei Eintritt neuer, bereits versicherter Berufsträger in die Kanzlei
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall

Versicherungspartner bei der Vermögensschadenhaftplicht für Rechtsanwälte


Bei der Auswahl einer für Sie passenden Vermögensschadenhaftplicht Versicherung für Sie als Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltgesellschaft haben wir das Ziel der Minimierung Ihres Risikos. Eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen ist für uns mangels der Abschlussvergütung unerheblich. Wir legen bei Änderungsempfehlungen gerne differierende Vergütungen offen, die keine Entscheidungsgrundlage, sondern Ihre Wünsche und Ihre Sicherheit darlegen sollen. Als unabhängiger Fachmakler vertreten wir im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Versicherung rechtlich nur die Interessen des Kunden.

Wir arbeiten bei der Vermögensschadenhaftplicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht

Haftungsbegrenzung Rechtsanwälte in der Vermögensschadenhaftplicht


§52, Abs. 1 BRAO:

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme (entspricht unserer Pflichtversicherungssumme, also hier € 250.000,--.
    Jedoch halten wir eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindestversicherungssumme zur Verwendung AAB, also unterhalb € 1.000.000 für sehr riskant, zumal i.d.R. die Kriterien der Individualvereinbarung nicht erfüllt werden)
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht (hierbei wird leider überlesen, dass dies die Mindestanforderung bzw. Mindestversicherungssumme ist. Selbstverständlich ist die Versicherungssumme berufsrechtlich so vorzuhalten, dass der Mandant ausreichend geschützt ist (vgl. BRAO §52(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen).

§52 Abs. 2 BRAO:

  1. Die Mitglieder einer Sozietät haften aus dem zwischen ihr und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner.
  2. Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Sozietät, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Beschränkung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.

§59j Abs. 2 BRAO (Rechtsanwalt-GmbH):

  1. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer Zulassung aufrechtzuerhalten; § 51 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
  2. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2.500.000 Euro für jeden Versicherungsfall. (d.h. wenn §52 a BRAO gilt, dann >= € 10.000.000 bei der Beschränkung der Haftung mit vorformulierten Vertragsbedingungen) Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.

Durchgehend ist in der BRAO, StBG und der WPO geregelt, dass ausschließlich „Der Anspruch des Auftraggebers“ zu begrenzen ist. Dies ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung nachvollziehbar, da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen könnten, folglich könnte eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen, der dann (schwebend) unwirksam sein könnte, so dass damit wieder die vollumfängliche Haftung besteht.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit einem Schadensfall jederzeit gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen sind vorher nicht absehbar. Der Umstand, dass dies bisher nicht geschehen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Wir möchten Ihnen empfehlen, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme (>= Mindestversicherungssumme zur AAB Verwendung) vorzuhalten und:
  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung
  2. mit dessen Unterschrift wirksam (vgl. BGB §126(1)) zu treffen und dabei
  3. bei der Wahl der Haftungssumme ausreichend Puffer nach oben einzuplanen (vgl. BRAO §51(1)).
  4. Hierbei sollte diese Vereinbarung durch vorformulierte Vertragsbedingungen mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme festgelegt werden.
  5. Zu beachten ist, dass Versicherer bei Vorhandensein einer haftungsbegrenzenden Vereinbarung diese auch dann zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden wollen, wenn Versicherungsschutz darüber hinaus besteht. Dies zeigt, wie wichtig die individuelle Betrachtung und Festlegung der Haftungssumme ist und dass diese mit dem Mandanten auch immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden sollte.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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