Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften
Die Vermögensschaden-Haftpflicht für Rechtsanwälte deckt Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wir finden den passenden Tarif – bereits ab 4,10 €/Monat netto (49,20 €/Jahr).*
VSH Rechtsanwalt auf einen Blick
Unverändert besteht für Rechtsanwälte eine Mindestversicherungssumme von 250.000 € je Versicherungsfall (§ 51 BRAO). Seit dem 01.08.2022 können Rechtsanwälte auch eine KG oder OHG gründen; bei GbR oder PartG gilt nun eine Deckungssumme von 500.000 € je Gesellschafter (zuvor 250.000 €). Bei GmbH, UG oder AG beträgt sie 1 Mio. € je Gesellschafter bis 10 Personen, ab 11 Personen 2,5 Mio. €.
Nach § 51 BRAO sind Sie als Rechtsanwalt seit 1994 zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht verpflichtet. Sie deckt Vermögensschäden, die der Rechtsanwalt schuldhaft verursacht, und dient der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bereits ab 49,20 € netto/Jahr (4,10 €/Monat).*
Konnten Rechtsanwälte bisher nur mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, ist seit 01.08.2022 durch die Neuregelung des Berufsrechts auch die Kooperation mit Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern oder Heilberufen möglich.
Für Rechtsanwälte beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung mindestens 1 Mio. €. Ein Selbstbehalt von max. 2.500 € je Schadenfall ist zulässig (§ 51 BRAO).
Beim Versicherungsumfang sollten alle beruflichen Risiken sowie Art und Umfang Ihrer Mandate berücksichtigt werden – ob als zugelassener Rechtsanwalt, in einer Sozietät, PartG mbB oder GmbH.
Kosten berechnen
| Rechtsform | Deckungssumme bis 31.07.2022 | Deckungssumme ab 01.08.2022 |
|---|---|---|
| Einzelkanzlei | 250.000 € | 250.000 € |
| GbR | 250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| PartG | 250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| PartG mbB | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung |
| GmbH, UG, AG | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
| OHG | nicht möglich | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| KG | nicht möglich | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
Ursprünglich arbeiteten Rechtsanwälte in der Sozietät zusammen und hafteten als Gesamtschuldner persönlich und unbegrenzt. Seit Einführung der GmbH lässt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen. Wird ein Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer PartG mbB, muss die Berufshaftpflicht 2,5 Mio. € je Fall und mind. 10 Mio. € Jahreshöchstleistung vorsehen. Bei mehr als 4 Geschäftsführern bzw. Partnern ist die Jahreshöchstleistung anzupassen (vgl. § 59j und § 51 BRAO).
Zunehmend entscheiden sich Sozietäten für die PartG mbB statt für die mbH. Die Versicherer unterscheiden bei den Kosten nicht zwischen beiden Formen. Ein häufig unterschätztes Risiko der PartG mbB: Wechseln umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber, können Fixkosten existenziell werden. Bei der mbH verbleibt dieses Risiko in der Gesellschaft, bei der PartG mbB bei den handelnden Personen. Die Anwaltshaftpflicht lässt sich bei Berufshaftpflichtvergleich für alle Konstellationen und Rechtsformen schnell abschließen.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist auch Existenzsicherung: Für Rechtsanwälte kann ein behauptetes berufliches Versehen neben Dritten auch die eigene Existenz oder die der Familie gefährden. Bereits ab 4,10 €/Monat netto (49,20 €/Jahr).*
Was die Vermögensschaden-Haftpflicht für Rechtsanwälte kostet, richtet sich nach dem Jahresumsatz der Kanzlei. Einige Versicherer legen die Netto-, andere die Brutto-Honorarumsätze zugrunde; Umsatznachlässe reichen je nach Anbieter bis 50.000 € oder sogar 100.000 € – mit bis zu 85 % auf die Grundprämie. Vier Beispielfälle:
Beispiel 1 (1 Rechtsanwalt): Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto (ohne weitere Nachlässe) – Kosten ca. 100,00 € bis 816,00 € netto/Jahr.
Beispiel 2 (1 Rechtsanwalt): Deckungssumme 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe) – Kosten ca. 285,52 € bis 816,00 € netto/Jahr.
Beispiel 3 (3 Rechtsanwälte in Sozietät): Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen 1.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe) – Kosten ca. 2.580,00 € bis 4.770,00 € netto/Jahr.
Beispiel 4 (5 Rechtsanwälte in PartG mbB): Deckungssumme 2.500.000 € und Honorareinnahmen 2.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe) – Kosten ca. 7.480,00 € bis 12.712,50 € netto/Jahr.
Bei der Vermögensschaden-Haftpflicht für Rechtsanwälte gibt es unterschiedliche Rabatte: Einige Versicherer rechnen mit 100 % der Grundprämie je Berufsträger, andere rabattieren bis zu 80 %.
Wird der Syndikus für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert, ist dies der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus-Nachlass rabattiert.
Freie Mitarbeiter sind wie Mitarbeiter zwingend über den Mandatsträger zu versichern; die namentliche Nennung beim Versicherer wird empfohlen. Eine unterbliebene Anzeige führt i. d. R. zur Anwendung des § 13 AVB, der eine erhebliche Verringerung der Versicherungsleistung zur Folge haben kann.
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Unser Ziel ist die Minimierung Ihres Risikos. Eine Wechselempfehlung aus finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich – als Fachmakler vertreten wir rechtlich nur Ihre Interessen.
Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
Die Mitglieder einer Sozietät haften als Gesamtschuldner. Die persönliche Haftung kann durch vorformulierte Bedingungen auf einzelne, namentlich bezeichnete Mitglieder beschränkt werden, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse bearbeiten. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen und während der Zulassung aufrechtzuerhalten (§ 51 Abs. 1–3 und 5–7 entsprechend). Die Mindestversicherungssumme beträgt 2.500.000 € je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung muss mindestens den vierfachen Betrag erreichen und kann auf die Mindestsumme × Zahl der Gesellschafter/Geschäftsführer begrenzt werden. Durchgehend ist in BRAO, StBerG und WPO geregelt, dass nur der Anspruch des Auftraggebers begrenzt werden kann – eine zu niedrige Haftungssumme könnte als Vertrag zulasten Dritter unwirksam sein. Wir empfehlen daher eine ausreichend hohe, regelmäßig überprüfte Deckungssumme.
* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.