Die Betriebshaftpflicht Versicherung wird in unterschiedliche Schadensarten unterteilt:
-Personenschäden,
-Sachschäden und
-Vermögensschäden sowie deren Folgeschäden.
Falls der Versicherte anderen Personen oder deren Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden zufügt, haftet derjenige und die Versicherung hat die Aufgabe den
Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Nicht nur Personenschäden, sondern auch Vermögensschäden, die nicht aus der Beratung stammen sowie Sachschäden
aus der betrieblichen Tätigkeit können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen.
Als Versicherter Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer raten wir dazu an regelmäßig zu prüfen, ob eine ausreichend hohe Deckungssumme mit der Versicherung vereinbart ist.