Berufshaftpflichtversicherung für Syndikus

Wer als zugelassener Rechtsanwalt oder Steuerberater bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber angestellt ist und daneben den Beruf ausübt, ist Syndikus. Wir vergleichen unabhängig die passende Berufshaftpflicht – ob Syndikusanwalt oder Syndikus-Steuerberater.

Auf einen Blick

  • Für Syndikusanwälte & Syndikus-Steuerberater
  • Mindestsumme 250.000 € je Versicherungsfall
  • ab 4,73 € netto/Monat
  • Unabhängiger Vergleich seit 1996

Syndikus – Tätigkeit bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber

Als Syndikus bezeichnet man einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, der in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber unabhängig tätig ist – etwa in einem Unternehmen, Verband oder einer Stiftung. Steuerberater können diese Möglichkeit seit 2008 nutzen, für Rechtsanwälte gilt seit 2016 der Begriff Syndikusrechtsanwalt (§ 46 BRAO).

Beide üben ihren Beruf neben der Anstellung aus und benötigen dafür eine Zulassung bei der jeweiligen Kammer. Ob eine eigene Berufshaftpflicht nötig ist, hängt vom Berufsstand und der konkreten Tätigkeit ab.

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Berufshaftpflichtversicherung Syndikus

Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz

Für die Pflichtdeckung behandeln Versicherer den Syndikus zunächst wie einen regulär zugelassenen Berufsträger. Wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht nicht nur reine Vermögensschäden, sondern idealerweise auch Personen- und Sachschäden absichert.

Unterschiede ergeben sich vor allem durch die meist geringeren Umsätze der selbstständigen Teiltätigkeit. Genau hier lohnt der unabhängige Vergleich – wir finden den Tarif, der zu Ihrer konkreten Syndikussituation passt.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikus
Stand: 22. Juni 2026

Mindestversicherungssumme nach Berufsstand

Wählen Sie Ihren Berufsstand für die Details:

Syndikusanwalt

Die Pflichtdeckung beträgt 250.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 € Jahreshöchstleistung (§ 51 BRAO). Versicherungspflicht besteht nur, wenn neben der Syndikustätigkeit eigene Mandate betreut werden. Bei Berufsgesellschaften (PartG mbB, Rechtsanwalts-GmbH) gelten höhere Summen.

Mehr zur Berufshaftpflicht für Syndikusanwälte →

Syndikus-Steuerberater

Die Pflichtdeckung beträgt 250.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 € Jahreshöchstleistung (§ 67 StBerG i. V. m. § 52 DVStB). Anders als der Syndikusanwalt benötigt der Syndikus-Steuerberater immer eine eigene Berufshaftpflicht. Ein Selbstbehalt von maximal 1.500 € je Schadenfall ist zulässig.

Mehr zur Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater →
Berufsstandje VersicherungsfallJahreshöchstleistungGrundlage
Syndikusanwalt250.000 €mind. 1 Mio. €§ 51 BRAO
Syndikus-Steuerberater250.000 €mind. 1 Mio. €§ 67 StBerG

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Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Rechtsanwälte

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.

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Der passende Tarif bei der Syndikus-Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist die gesetzliche Pflichtdeckung für Berufe mit besonderen Sorgfaltspflichten. Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann erhebliche Folgen haben – für Sie und den geschädigten Dritten.

Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Zu unterscheiden sind die Mindestversicherungssumme (Höchstbetrag je einzelnem Schadenfall) und die Jahreshöchstleistung (Gesamtsumme pro Jahr). Beim Lesen der Police entstehen hier häufig Missverständnisse über die tatsächliche Absicherungshöhe.

Das Verstoßprinzip ist entscheidend: Versicherungsfall ist nicht der Schadeneintritt, sondern der berufliche Verstoß. Da Schäden oft erst Jahre später auftreten, muss die Deckung schon zum Verstoßzeitpunkt ausreichend hoch sein.

Wir helfen Ihnen, die für Ihre Syndikustätigkeit passende Berufshaftpflichtversicherung zu finden.

Das sagen unsere Mandanten

Ausgezeichnet mit Top-Bewertungen auf ProvenExpert – ein Auszug aus dem Feedback zu unserer Beratung:

„Als Syndikusanwalt hatte ich viele Fragen zur Versicherungspflicht. Die Beratung war kompetent, unabhängig und hat mir am Ende einen deutlich günstigeren Tarif gebracht."

– Syndikusrechtsanwalt, Köln

„Schnelle Rückmeldung, klare Empfehlung und die komplette Abwicklung mit dem Versicherer übernommen. So stelle ich mir Service vor."

– Syndikus-Steuerberaterin, Raum Frankfurt

„Sehr gute Marktübersicht und ehrliche Beratung ohne Verkaufsdruck. Ich fühle mich als Mandant gut aufgehoben und weiterempfohlen habe ich auch schon."

– Angestellter Rechtsanwalt, München

Die Zitate sind ein redaktioneller Auszug; die vollständigen, verifizierten Bewertungen finden Sie im ProvenExpert-Profil oben auf dieser Seite.

Häufige Fragen zur Syndikus-Berufshaftpflicht

Ein Syndikus ist ein zugelassener Rechtsanwalt oder Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber angestellt ist und seinen Beruf daneben unabhängig ausübt. Man unterscheidet den Syndikusanwalt und den Syndikus-Steuerberater.

Der Syndikus-Steuerberater benötigt immer eine eigene Berufshaftpflicht. Der Syndikusanwalt nur dann, wenn er neben der Anstellung eigene Mandate betreut (§ 51 BRAO). Wer ausschließlich für den Arbeitgeber tätig ist, braucht als Anwalt keine eigene private Berufshaftpflicht.

Für Syndikusanwälte und Syndikus-Steuerberater gilt eine Mindestversicherungssumme von 250.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 € als Jahreshöchstleistung.

Der Schutz beginnt bei etwa 4,73 € netto im Monat für Syndikusanwälte und 5,06 € netto im Monat für Syndikus-Steuerberater. Maßgeblich sind Honorarumsatz und Deckungssumme. Berechnen Sie hier Ihren Beitrag.

Syndikus-Berufshaftpflicht ab 4,73 € im Monat

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