Berufshaftpflicht für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Jede PartG mbB muss eine eigene Berufshaftpflichtversicherung im Namen der Partnerschaft abschließen. Wir finden maßgeschneiderten Schutz für Ihre Partnergesellschaft – bereits ab 34,77 €/Monat netto (417,24 €/Jahr).**
PartG mbB auf einen Blick
Seit dem 01.08.2022 stehen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften alle nach deutschem und europäischem Recht verfügbaren Gesellschaftsformen offen – auch die GmbH & Co. KG. Jede Berufsausübungsgesellschaft muss eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Für Berufsausübungsgesellschaften mit bis zu 10 Personen (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig) ist eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € möglich. Ab 11 Personen bleibt die Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € bestehen. Zusätzlich sind seit 01.08.2022 für Rechtsanwaltsgesellschaften auch GmbH, GbR, UG und AG sowie OHG und KG als Gesellschaftsform zulässig.
Nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§ 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG) sowie § 113 Abs. 3 und §§ 114–124 VVG besteht für jede PartG mbB die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wahl einer passenden PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung. Jede PartG mbB schließt die Versicherung im Namen der Partnerschaft ab. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. €, wenn mehrere Rechtsanwälte Partner sind; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer rechnen mit 1 Mio. €. Die PartG mbB Berufshaftpflicht ist bereits ab 34,77 €/Monat netto (417,24 €/Jahr) erhältlich.**
PartG mbB-Preise vergleichen
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eignet sich vor allem für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere freiberufliche Zusammenschlüsse, in denen Partner hoch spezialisiert in Teams arbeiten. Sie wurde am 19.07.2013 als deutsche Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) eingeführt.
Die PartG mbB verbindet die Vorteile der Personengesellschaft (geringer Gründungsaufwand, Steuer- und Publizitätspflichten) mit der gesetzlichen Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften. Sie ist nur für Berufe möglich, deren Haftpflichtversicherung berufsrechtlich geregelt ist. Für die Anmeldung zur Eintragung im Partnerschaftsregister ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beizufügen.
Bei der PartG mbB besteht keine persönliche Haftung: Das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, ist ebenso geschützt wie das seiner Partner. Die Haftung ist auf die Versicherungssumme im Rahmen der Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.
Beispiel-Tarife je PartG mbB mit 2 Partnern. Maßgeblich sind u. a. Jahresumsatz bzw. Honorareinnahmen und Art der Tätigkeit.
Die Kosten richten sich u. a. nach dem Jahresumsatz der Gesellschaft. Einige Versicherer legen die Honorareinnahmen, andere die Brutto-Honorareinnahmen zugrunde – schon ein Euro mehr Umsatz kann den Beitrag deutlich verändern, während ein anderer Versicherer dann günstiger ist. Genau hier vergleichen wir für Sie.
Übersicht der Mindest-/Pflichtdeckungssummen je Rechtsform vor und nach der Reform:
| Rechtsform | Deckungssumme bis 31.07.2022 | Deckungssumme ab 01.08.2022 |
|---|---|---|
| Einzelkanzlei | 250.000 € | 250.000 € |
| GbR | 250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| PartG | 250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| PartG mbB | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung |
| GmbH, UG, AG | 2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
| OHG | nicht möglich | 500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer |
| KG | nicht möglich | 1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen |
Ursprünglich arbeiteten Rechtsanwälte in der Sozietät zusammen und hafteten als Gesamtschuldner persönlich und unbegrenzt. Seit Einführung der GmbH lässt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen. Wird ein Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer PartG mbB, muss die Berufshaftpflicht eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. € vorsehen. Bei mehr als 4 Geschäftsführern bzw. Partnern ist die Jahreshöchstleistung anzupassen (2,5 Mio. € × Anzahl; vgl. § 59j und § 51 BRAO).
Zunehmend entscheiden sich Sozietäten statt für die mbH (GmbH) für die PartG mbB. Die Versicherer unterscheiden bei den Kosten der Berufshaftpflicht nicht zwischen PartG mbB und mbH. Ein häufig unterschätztes Risiko der PartG mbB: Wechseln umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber oder verselbstständigen sich, können Fixkosten (z. B. Miete) existenziell werden. Bei der mbH verbleibt dieses Risiko in der Gesellschaft, bei der PartG mbB bei den handelnden Personen. Die Anwaltshaftpflicht lässt sich bei Berufshaftpflichtvergleich für alle Konstellationen und Rechtsformen schnell abschließen.
Im Vergleich zur gesamtschuldnerischen Haftung der GbR profitiert die PartG mbB von einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung für Berufsversehen. Da Berufsträger zunehmend berufsübergreifend für Tätigkeiten mithaften, die ihnen persönlich gar nicht erlaubt sind (akzessorische Mithaftung, vgl. BGH-Urteil v. 10.05.2012 – IX ZR 125/10), ist die Haftungsbeschränkung der PartG mbB besonders wertvoll: Jegliche Berufshaftung ist auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt, wofür die Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen eintritt. Seit der Reform sind auch Kooperationen mit weiteren freien Berufen (z. B. Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern) möglich.
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