PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Jede PartG mbB muss eine eigene Berufshaftpflichtversicherung im Namen der Partnerschaft abschließen. Wir finden maßgeschneiderten Schutz für Ihre Partnergesellschaft – bereits ab 34,77 €/Monat netto (417,24 €/Jahr).**

PartG mbB auf einen Blick

  • PartG mbB Berufshaftpflicht ab 34,77 €/Monat netto**
  • Pflichtversicherung nach § 8 Abs. 4 PartGG
  • Maßgeschneiderter Schutz durch individuelle Risikobewertung
  • Alle wichtigen Versicherer im kostenlosen Vergleich
  • Optimierung meist ohne Versichererwechsel
Stand: 22. Juni 2026

Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften (seit 01.08.2022)

Mindestversicherungssumme je Gesellschafter für die PartG mbB nun ab 1 Mio. € möglich

Seit dem 01.08.2022 stehen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaften alle nach deutschem und europäischem Recht verfügbaren Gesellschaftsformen offen – auch die GmbH & Co. KG. Jede Berufsausübungsgesellschaft muss eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Für Berufsausübungsgesellschaften mit bis zu 10 Personen (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig) ist eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € möglich. Ab 11 Personen bleibt die Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € bestehen. Zusätzlich sind seit 01.08.2022 für Rechtsanwaltsgesellschaften auch GmbH, GbR, UG und AG sowie OHG und KG als Gesellschaftsform zulässig.

PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung ab 34,77 €/Monat netto**

Nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§ 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG) sowie § 113 Abs. 3 und §§ 114–124 VVG besteht für jede PartG mbB die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wahl einer passenden PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung. Jede PartG mbB schließt die Versicherung im Namen der Partnerschaft ab. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. €, wenn mehrere Rechtsanwälte Partner sind; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer rechnen mit 1 Mio. €. Die PartG mbB Berufshaftpflicht ist bereits ab 34,77 €/Monat netto (417,24 €/Jahr) erhältlich.**

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PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung für die Partnerschaftsgesellschaft

Für wen die PartG mbB geeignet ist

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eignet sich vor allem für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere freiberufliche Zusammenschlüsse, in denen Partner hoch spezialisiert in Teams arbeiten. Sie wurde am 19.07.2013 als deutsche Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) eingeführt.

Die PartG mbB verbindet die Vorteile der Personengesellschaft (geringer Gründungsaufwand, Steuer- und Publizitätspflichten) mit der gesetzlichen Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften. Sie ist nur für Berufe möglich, deren Haftpflichtversicherung berufsrechtlich geregelt ist. Für die Anmeldung zur Eintragung im Partnerschaftsregister ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beizufügen.

Bei der PartG mbB besteht keine persönliche Haftung: Das Privatvermögen des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, ist ebenso geschützt wie das seiner Partner. Die Haftung ist auf die Versicherungssumme im Rahmen der Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.

Kosten der PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung**

Beispiel-Tarife je PartG mbB mit 2 Partnern. Maßgeblich sind u. a. Jahresumsatz bzw. Honorareinnahmen und Art der Tätigkeit.

Steuerberatungs-PartG mbB
34,77 €/Monat
417,24 € netto/Jahr
2 Partner · 1 Mio. € Pflichtdeckung
Rechtsanwalts-PartG mbB
60,08 €/Monat
720,96 € netto/Jahr
2 Partner · 2,5 Mio. € Pflichtdeckung
Wirtschaftsprüfungs-PartG mbB
108,68 €/Monat
1.304,16 € netto/Jahr
2 Partner · 1 Mio. € Pflichtdeckung

Die Kosten richten sich u. a. nach dem Jahresumsatz der Gesellschaft. Einige Versicherer legen die Honorareinnahmen, andere die Brutto-Honorareinnahmen zugrunde – schon ein Euro mehr Umsatz kann den Beitrag deutlich verändern, während ein anderer Versicherer dann günstiger ist. Genau hier vergleichen wir für Sie.

Deckungssummen bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften (Reform 01.08.2022)

Übersicht der Mindest-/Pflichtdeckungssummen je Rechtsform vor und nach der Reform:

RechtsformDeckungssumme bis 31.07.2022Deckungssumme ab 01.08.2022
Einzelkanzlei250.000 €250.000 €
GbR250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG250.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer
PartG mbB2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung
GmbH, UG, AG2.500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen
OHGnicht möglich500.000 € je Gesellschafter/Geschäftsführer
KGnicht möglich1.000.000 € (bis 10 Personen) je Gesellschafter; 2.500.000 € ab elf Personen

Mindestversicherungssumme Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalts-GmbH)

Ursprünglich arbeiteten Rechtsanwälte in der Sozietät zusammen und hafteten als Gesamtschuldner persönlich und unbegrenzt. Seit Einführung der GmbH lässt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen. Wird ein Rechtsanwalt Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Partner einer PartG mbB, muss die Berufshaftpflicht eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 10 Mio. € vorsehen. Bei mehr als 4 Geschäftsführern bzw. Partnern ist die Jahreshöchstleistung anzupassen (2,5 Mio. € × Anzahl; vgl. § 59j und § 51 BRAO).

Rechtsanwaltsgesellschaft mbB (PartG mbB) vs. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH)

Zunehmend entscheiden sich Sozietäten statt für die mbH (GmbH) für die PartG mbB. Die Versicherer unterscheiden bei den Kosten der Berufshaftpflicht nicht zwischen PartG mbB und mbH. Ein häufig unterschätztes Risiko der PartG mbB: Wechseln umsatzstarke Rechtsanwälte oder ganze Dezernate zum Wettbewerber oder verselbstständigen sich, können Fixkosten (z. B. Miete) existenziell werden. Bei der mbH verbleibt dieses Risiko in der Gesellschaft, bei der PartG mbB bei den handelnden Personen. Die Anwaltshaftpflicht lässt sich bei Berufshaftpflichtvergleich für alle Konstellationen und Rechtsformen schnell abschließen.

Vorteile der Umwandlung einer Sozietät in eine PartG mbB

Im Vergleich zur gesamtschuldnerischen Haftung der GbR profitiert die PartG mbB von einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung für Berufsversehen. Da Berufsträger zunehmend berufsübergreifend für Tätigkeiten mithaften, die ihnen persönlich gar nicht erlaubt sind (akzessorische Mithaftung, vgl. BGH-Urteil v. 10.05.2012 – IX ZR 125/10), ist die Haftungsbeschränkung der PartG mbB besonders wertvoll: Jegliche Berufshaftung ist auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt, wofür die Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen eintritt. Seit der Reform sind auch Kooperationen mit weiteren freien Berufen (z. B. Architekten, Ingenieuren, Unternehmensberatern) möglich.

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Mindestversicherungssummen bei der PartG mbB

Je nach Beruf gelten unterschiedliche gesetzliche Mindestdeckungen. Wählen Sie Ihren Bereich:

  • Mindestversicherungssumme 2,5 Mio. € je Versicherungsfall
  • Jahreshöchstleistung = Deckungssumme × Anzahl Partner, mindestens 10 Mio. €
  • Gesetzlich geregelt in § 51a Abs. 2 BRAO
  • Mindestversicherungssumme 1 Mio. € je Versicherungsfall
  • Jahreshöchstleistung = Deckungssumme × Anzahl Partner, mindestens 4 Mio. €
  • Gesetzlich geregelt in § 67 Abs. 2 StBerG
  • Mindestversicherungssumme 1 Mio. € je Versicherungsfall
  • Gesetzlich geregelt in § 54 Abs. 1 WPO i.V.m. §§ 23–27 BS WP/vBP

Das sagen Mandanten über Berufshaftpflichtvergleich

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„Insbesondere die vorausschauende Beratung hinsichtlich der Berufsrechtsreform hat uns gezeigt, dass Berufshaftpflicht4you exakt die Betreuung ist, die wir als Steuerberatungsgesellschaft benötigen."

Jana K.Steuerberaterin
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„Herr Maybeck hat mich zur Berufshaftpflicht von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuerungen, hervorragend beraten."

Alexander H.Wirtschaftsprüfer
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„Kompetenter Partner mit großartigen Lösungen, transparenter Kommunikation und sehr guter Erreichbarkeit. So geht Versicherungsberatung."

J. W.Wirtschaftsprüfer, München

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Als Spezialmakler bieten wir bundesweit maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit attraktiven Konditionen – besonders bei der Vermögensschadenhaftpflicht, aber auch bei weiteren Versicherungen. Wir sind einer der wenigen Versicherungsspezialisten für die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe in Deutschland und verfügen über umfassendes Fachwissen aus rund drei Jahrzehnten Spezialisierung sowie besten Zugang zu den Versicherern.

Ob als Doppel- oder Tribänder, in Bürogemeinschaft, Sozietät oder Partnerschaft – für jede Konstellation finden wir die passende und individuell beste Lösung.

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Häufige Fragen zur PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung

Stand: 22. Juni 2026

Die PartG mbB Berufshaftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Jede PartG mbB schließt im Namen der Partnerschaft eine eigene Berufshaftpflicht ab; deren Bestehen ist Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

Ja. Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG i. V. m. § 113 Abs. 3 und §§ 114–124 VVG besteht für jede PartG mbB die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis ist der Anmeldung zur Eintragung im Partnerschaftsregister beizufügen.

Rechtsanwälte: 2,5 Mio. € je Fall, mind. 10 Mio. € Jahreshöchstleistung (§ 51a Abs. 2 BRAO). Steuerberater: 1 Mio. € je Fall, mind. 4 Mio. € (§ 67 Abs. 2 StBerG). Wirtschaftsprüfer: 1 Mio. € je Fall (§ 54 Abs. 1 WPO). Seit 01.08.2022 ist für anwaltliche/steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bis 10 Personen eine Mindestsumme ab 1 Mio. € möglich; ab 11 Personen bleiben 2,5 Mio. €.

Beispielhaft (netto, 2 Partner): Steuerberatungs-PartG mbB ab 34,77 €/Monat (417,24 €/Jahr, 1 Mio. € Deckung), Rechtsanwalts-PartG mbB ab 60,08 €/Monat (720,96 €/Jahr, 2,5 Mio. €), Wirtschaftsprüfungs-PartG mbB ab 108,68 €/Monat (1.304,16 €/Jahr, 1 Mio. €). Maßgeblich sind u. a. Umsatz und Tätigkeit.

Bei den Kosten der Berufshaftpflicht unterscheiden die Versicherer nicht zwischen PartG mbB und mbH (GmbH). Unterschiedlich ist das wirtschaftliche Risiko: Bei der GmbH verbleibt es in der Gesellschaft, bei der PartG mbB bei den handelnden Personen. Die PartG mbB verbindet den geringen Gründungsaufwand der Personengesellschaft mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

Anders als bei der gesamtschuldnerischen Haftung der GbR/Sozietät ist bei der PartG mbB jegliche Berufshaftung auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt; das Privatvermögen der Partner bleibt geschützt. Im Schadenfall tritt die Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen ein.

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wurde am 19.07.2013 als deutsche Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) eingeführt.

** Das Beispiel bezieht sich auf 2 Steuerberater in einer PartG mbB mit 1,0 Mio. € Pflichtdeckung je Einzelschadenfall. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.