Gemäß § 51 BRAO sind Sie als
Rechtsanwalt gesetzlich dazu verpflichtet, eine
Berufshaftpflichtversicherung
zu unterhalten.
Diese ist für ihre Zulassung bei ihrer jeweiligen Kammer vorzulegen. Eine Übersicht der Rechtsanwaltskammern - alphabetisch sortiert, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Die Rechtsanwaltskammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Rechtsanwälte und deren
Selbstverwaltungsorgan. Die Rechtsanwaltskammer ist zudem eine (Personal-) Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet 27 regionale Rechtsanwaltskammern sowie die Rechtsanwaltskammer
beim Bundesgerichtshof. Zusammen bilden sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern in ihrer Gesamtheit kraft
Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.
Als berufliche Selbstverwaltung nimmt die Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben für ihre
Mitglieder selbstständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der jeweiligen
Geschäftsordnung wahr.
Alle Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte werden mit ihrer Zulassung automatisch Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Entsprechend gehören einer Rechtsanwaltskammer alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwaltgesellschaften (juristische Personen), welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk des/der jeweiligen, zugehörigen Landgerichtsbezirke an. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ableben, der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
In Hessen beispielsweise können die Mitglieder zugleich auch Notarinnen bzw. Notare wegen des in Hessen bestehenden
Anwaltsnotariats sein. Dies trifft dort allerdings auf weniger als 10% zu.
Die Mitgliederzahlen von Rechtsanwaltskammern sind sehr unterschiedlich. So gibt es Rechtsanwaltskammern mit rund
1400 Mitgliedern (Saarland) und andere Rechtsanwaltskammern jenseits der 18.000 Kammermitglieder (München).
Die Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und
Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften.
Ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet wird
bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt.
Die Rechtsanwaltskammer finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge.
Üblicherweise hat eine Rechtsanwaltskammer
Vertreten wird die Rechtsanwaltskammer durch ihren Präsidenten. Dieser bildet zusammen mit den Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister das Präsidium. Die Präsidiumsmitglieder werden vom Vorstand gewählt.
Dies Versammlung der Kammermitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer wird durch den
Präsidenten einberufen. Die Versammlung der Kammermitglieder wählt die Mitglieder des Vorstandes aus.
Entsprechend ihrer Geschäftsordnung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Rechtsanwaltskammer
Versammlung statt. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind,
zu erörtern. Insbesondere obliegen der Rechtsanwaltskammer Versammlung die Festlegung der jeweiligen
Rechtsanwaltskammer Beiträge, Rechtsanwaltskammer Umlagen und Rechtsanwaltskammer Verwaltungsgebühren,
die Schaffung etwaiger Fürsorgeeinrichtungen und die Aufstellung von Richtlinien.
Die Kammerversammlung beschließt die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben,
prüft die Verwaltung des Vermögens und beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange der Rechtsanwaltskammer zu wahren
und zu fördern. Insbesondere obliegen dem Vorstand als Ausführungsorgan der Rechtsanwaltskammer die
Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten, die Vermittlung bei Streitigkeiten
unter den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer oder zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren
Auftraggebern. Für letztgenannte Fälle haben sich (einige) Rechtsanwaltskammern eine Schlichtungsordnung
gegeben, nach der sie auf Antrag ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleitet und in geeigneten
Fällen einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der nur dann verbindlich ist, wenn er von beiden Seiten
angenommen wird.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist ferner zuständig für die Genehmigung von Fachanwaltsbezeichnungen
und die Überwachung der den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer obliegenden Berufspflichten.
Er wirkt mit bei der Erteilung oder Entziehung der Zulassung. Der Vorstand behandelt Beschwerden
über Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und hat gegebenenfalls das Recht, berufsrechtliche Verstöße
zu rügen oder das Verfahren an den Generalstaatsanwalt beim zuständigen Oberlandesgericht abzugeben.
So kann es in den Rechtsanwaltskammern unterschiedliche Abteilungen für die Erfüllung der unterschiedlichen
Aufgaben geben. Beispiel: Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat zur Bearbeitung dieser umfangreichen
Aufgaben zwei Abteilungen gebildet. Eine Abteilung ist zuständig für Zulassungsfragen und für die
Erstattung von Gutachten, die andere Abteilung bearbeitet Beschwerden und Anfragen. Im Falle von
Schlichtungsverfahren bestimmt das Präsidium den jeweiligen Schlichter. Das Nähere regelt die
Schlichtungsordnung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist auch zuständig für die Juristenausbildung in Anwaltskanzleien
und die Überwachung der betrieblichen Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten. Er bestellt die
Prüfungsausschüsse der Rechtsanwaltskammer für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der
Rechtsanwaltsfachangestellten und für die Prüfungen zur geprüften Rechtsfachwirtin bzw. dem geprüften
Rechtsfachwirt.
Die Rechtsanwaltskammern unterhalten zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben eine Geschäftsstelle,
die von der dort angestellten Geschäftsführung geleitet wird. Außerdem arbeiten in unterschiedlichen
Aufgaben dort weitere angestellte Mitarbeiter, ohne diese eine Rechtsanwaltskammer Ihre vielfältigen
Aufgaben nicht erfüllen könnte.
Der Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer beschränkt sich i.d.R. nicht auf die ihr gesetzlich
ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben sowie der Abwicklung des laufenden Betriebes.
Üblicherweise übernimmt die Rechtsanwaltskammer darüber hinaus vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen, also gegenüber Politik, Justiz und Öffentlichkeit.
In Selbstverwaltung regeln diese die Zulassung neuer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften
sowie auch die Rücknahme der Zulassungen. Entsprechend wichtig ist das Führen des Berufsregisters der
Rechtsanwaltskammer, denn dort wird der lückenlose Nachweis einer Berufshaftpflicht Versicherung überwacht,
da dieser für die Zulassung und damit Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Neben dem
Berufsregister wird noch das Mitgliederverzeichnis bzw. der von der Rechtsanwaltskammer eingerichtete
Anwaltssuchdienst gepflegt.
Die Rechtsanwaltskammer kümmert sich um das Zulassungs- und Ausbildungswesen für Rechtsreferendare,
geprüfte Rechtsfachwirte und Rechtsanwalts- und Renofachangestellte.
Ebenso erfolgt die Verleihung von
Fachanwaltschaften über die Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammern nehmen Aufgaben im Rahmen der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederaufsicht
und Mitgliederberatung wahr. So werden Mitglieder in allen Fragen der Berufspflichten beraten und
deren Einhaltung überwacht bzw. ggf. Fehler gerügt.
Durch die Vielzahl der unterschiedlichen berufsrechtlichen Anfragen und deren Beantwortung
findet bei den Rechtsanwaltskammern eine intensive Befassung mit dem unterschiedlichsten Themenkomplexen statt.
Dies kann die Beantwortung berufsrechtlicher Fragen, oder auch Gebühren-/ Vergütungsfragen sein.
Aber auch Fragen zum Kanzleistandort, Anstellungs- und freie Mitarbeiterverhältnisse, der Sozietäts-
und Bürogemeinschaftsverträge, oder die eigene Existenzgründungen, der Praxiskauf oder der
Praxisverkauf können es sein.
Dieses Fachwissen kommt den Mitgliedern zu Gute, die sich nicht scheuen sollten,
bei schwierigen Fragen die Hilfe ihrer Rechtsanwaltskammer in Anspruch zu nehmen.
Selbstverständlich entstehen dem Anwalt als Kammermitglied durch die Inanspruchnahme der
Leistungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer keine zusätzlichen Kosten, da diese Leistungen
vom Mitgliedsbeitrag gedeckt sind.
Die Rechtsanwaltskammer informiert ihre Mitglieder über die laufenden Gesetzgebungsverfahren und führt Fortbildungsseminare durch.