Übersicht aller regionalen Rechtsanwaltskammern
Die Rechtsanwaltskammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und zugleich deren Selbstverwaltungsorgan. Hier finden Sie alle Kammern im Überblick – sowie einen unabhängigen Berufshaftpflicht-Vergleich für Rechtsanwälte.
Rechtsanwaltskammern auf einen Blick
Nach § 51 BRAO sind Sie als Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese ist für die Zulassung bei Ihrer Kammer vorzulegen. Eine alphabetisch sortierte Übersicht der Rechtsanwaltskammern finden Sie weiter unten.
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Die Rechtsanwaltskammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Rechtsanwälte und deren Selbstverwaltungsorgan – zugleich eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Bundesgebiet gibt es 27 regionale Rechtsanwaltskammern sowie die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Alle regionalen Kammern zusammen bilden kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin. Als berufliche Selbstverwaltung nimmt jede Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr.
Mit ihrer Zulassung werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte automatisch Mitglied der Rechtsanwaltskammer – einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltsgesellschaften, mit Kanzleisitz im jeweiligen Kammerbezirk. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ableben, der Aufnahme durch eine andere Kammer oder dem Erlöschen der Zulassung.
In Hessen können Mitglieder wegen des dortigen Anwaltsnotariats zugleich Notarinnen bzw. Notare sein (weniger als 10 %). Die Mitgliederzahlen unterscheiden sich stark – von rund 1.400 (Saarland) bis über 18.000 (München).
Jede Kammer führt ein elektronisches Verzeichnis der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; ein bundesweites Gesamtverzeichnis führt die Bundesrechtsanwaltskammer (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis). Finanziert wird die Kammer ausschließlich über Mitgliedsbeiträge.
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Üblicherweise hat eine Rechtsanwaltskammer folgende Organe:
Vertreten wird die Kammer durch ihren Präsidenten. Dieser bildet zusammen mit den Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister das Präsidium. Die Präsidiumsmitglieder werden vom Vorstand gewählt.
Die Kammerversammlung wird vom Präsidenten einberufen und wählt die Mitglieder des Vorstandes. Sie findet mindestens einmal jährlich statt, erörtert Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung und legt insbesondere Beiträge, Umlagen und Verwaltungsgebühren fest. Sie beschließt über die Abrechnung des Vorstandes sowie dessen Entlastung.
Der Vorstand wahrt und fördert die Belange der Kammer. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten sowie die Vermittlung bei Streitigkeiten – einige Kammern bieten dafür ein kostenloses Schlichtungsverfahren. Der Vorstand genehmigt Fachanwaltsbezeichnungen, überwacht die Berufspflichten, wirkt bei Erteilung und Entziehung der Zulassung mit, behandelt Beschwerden und kann berufsrechtliche Verstöße rügen oder an den Generalstaatsanwalt abgeben. Außerdem ist er für die Juristenausbildung in Kanzleien und die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig und bestellt die Prüfungsausschüsse.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterhält jede Kammer eine Geschäftsstelle, die von der angestellten Geschäftsführung geleitet wird und in der weitere Mitarbeitende tätig sind.
Darüber hinaus übernimmt die Kammer vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen – also gegenüber Politik, Justiz und Öffentlichkeit.
In Selbstverwaltung regeln die Kammern die Zulassung neuer Rechtsanwälte und Anwaltsgesellschaften sowie deren Rücknahme. Zentral ist das Berufsregister, in dem der lückenlose Nachweis der Berufshaftpflicht überwacht wird – Voraussetzung für Zulassung und Berufsausübung. Daneben werden Mitgliederverzeichnis und Anwaltssuchdienst gepflegt. Die Kammer kümmert sich zudem um Aus- und Fortbildung von Rechtsreferendaren, geprüften Rechtsfachwirten sowie Rechtsanwalts- und Renofachangestellten und verleiht Fachanwaltschaften.
Die Kammern nehmen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, -aufsicht und -beratung wahr. Durch die Vielzahl berufsrechtlicher Anfragen entsteht eine intensive Befassung mit unterschiedlichsten Themen – von Berufsrecht und Gebührenfragen über Kanzleistandort, Anstellungs- und freie Mitarbeiterverhältnisse, Sozietäts- und Bürogemeinschaftsverträge bis hin zu Existenzgründung, Praxiskauf oder -verkauf. Für Mitglieder entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten, da diese Leistungen vom Mitgliedsbeitrag gedeckt sind.
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.