Rechtsanwälte sind zum Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet

Gemäß § 51 BRAO sind Sie als Rechtsanwalt gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese ist für ihre Zulassung bei ihrer jeweiligen Kammer vorzulegen. Eine Übersicht der Rechtsanwaltskammern - alphabetisch sortiert, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Rechtsanwaltskammern in Deutschland

Die Rechtsanwaltskammer ist die gesetzlich berufene Vertretung der Rechtsanwälte und deren Selbstverwaltungsorgan. Die Rechtsanwaltskammer ist zudem eine (Personal-) Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet 27 regionale Rechtsanwaltskammern sowie die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Zusammen bilden sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.

Als berufliche Selbstverwaltung nimmt die Kammer die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben für ihre Mitglieder selbstständig und unabhängig im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der jeweiligen Geschäftsordnung wahr.



Mitglieder der Rechtsanwaltskammern

Alle Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte werden mit ihrer Zulassung automatisch Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Entsprechend gehören einer Rechtsanwaltskammer alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwaltgesellschaften (juristische Personen), welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk des/der jeweiligen, zugehörigen Landgerichtsbezirke an. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ableben, der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.



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Regionale Besonderheiten der Rechtsanwaltskammern

In Hessen beispielsweise können die Mitglieder zugleich auch Notarinnen bzw. Notare wegen des in Hessen bestehenden Anwaltsnotariats sein. Dies trifft dort allerdings auf weniger als 10% zu.
Die Mitgliederzahlen von Rechtsanwaltskammern sind sehr unterschiedlich. So gibt es Rechtsanwaltskammern mit rund 1400 Mitgliedern (Saarland) und andere Rechtsanwaltskammern jenseits der 18.000 Kammermitglieder (München).



Verzeichnis bzw. Anwaltssuchdienst

Die Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften.
Ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt.

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

Finanzierung der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge.

Organe der Rechtsanwaltskammer

Üblicherweise hat eine Rechtsanwaltskammer

  1. ein Präsidium (§§ 78 ff. BRAO,
  2. den Vorstand (§§ 63 ff. BRAO,
    Geführt wird die Rechtsanwaltskammer durch den Präsidenten und den Vorstand. Alle Mitglieder des Vorstandes und des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig.
    Zur Unterstützung dieser ehrenamtlich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt es fest angestellte Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen in der
  3. Geschäftsstelle mit dem/den zur Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer beauftragten Geschäftsführer(n)/-innen sowie den Mitarbeitern
  4. Hdie Versammlung der Kammermitglieder (§§ 85 ff. BRAO
  5. Ausschüssen von Kollegen für Kollegen



Präsidium der Rechtsanwaltskammer (§§ 78 ff. BRAO)

Vertreten wird die Rechtsanwaltskammer durch ihren Präsidenten. Dieser bildet zusammen mit den Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister das Präsidium. Die Präsidiumsmitglieder werden vom Vorstand gewählt.



Versammlung der Kammermitglieder (§§ 85 ff. BRAO)

Dies Versammlung der Kammermitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer wird durch den Präsidenten einberufen. Die Versammlung der Kammermitglieder wählt die Mitglieder des Vorstandes aus.
Entsprechend ihrer Geschäftsordnung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Rechtsanwaltskammer Versammlung statt. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern. Insbesondere obliegen der Rechtsanwaltskammer Versammlung die Festlegung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer Beiträge, Rechtsanwaltskammer Umlagen und Rechtsanwaltskammer Verwaltungsgebühren, die Schaffung etwaiger Fürsorgeeinrichtungen und die Aufstellung von Richtlinien. Die Kammerversammlung beschließt die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben, prüft die Verwaltung des Vermögens und beschließt über die Entlastung des Vorstandes.



Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange der Rechtsanwaltskammer zu wahren und zu fördern. Insbesondere obliegen dem Vorstand als Ausführungsorgan der Rechtsanwaltskammer die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten, die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer oder zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Auftraggebern. Für letztgenannte Fälle haben sich (einige) Rechtsanwaltskammern eine Schlichtungsordnung gegeben, nach der sie auf Antrag ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleitet und in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der nur dann verbindlich ist, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist ferner zuständig für die Genehmigung von Fachanwaltsbezeichnungen und die Überwachung der den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer obliegenden Berufspflichten. Er wirkt mit bei der Erteilung oder Entziehung der Zulassung. Der Vorstand behandelt Beschwerden über Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und hat gegebenenfalls das Recht, berufsrechtliche Verstöße zu rügen oder das Verfahren an den Generalstaatsanwalt beim zuständigen Oberlandesgericht abzugeben.
So kann es in den Rechtsanwaltskammern unterschiedliche Abteilungen für die Erfüllung der unterschiedlichen Aufgaben geben. Beispiel: Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat zur Bearbeitung dieser umfangreichen Aufgaben zwei Abteilungen gebildet. Eine Abteilung ist zuständig für Zulassungsfragen und für die Erstattung von Gutachten, die andere Abteilung bearbeitet Beschwerden und Anfragen. Im Falle von Schlichtungsverfahren bestimmt das Präsidium den jeweiligen Schlichter. Das Nähere regelt die Schlichtungsordnung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist auch zuständig für die Juristenausbildung in Anwaltskanzleien und die Überwachung der betrieblichen Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten. Er bestellt die Prüfungsausschüsse der Rechtsanwaltskammer für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und für die Prüfungen zur geprüften Rechtsfachwirtin bzw. dem geprüften Rechtsfachwirt.



Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammern unterhalten zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben eine Geschäftsstelle, die von der dort angestellten Geschäftsführung geleitet wird. Außerdem arbeiten in unterschiedlichen Aufgaben dort weitere angestellte Mitarbeiter, ohne diese eine Rechtsanwaltskammer Ihre vielfältigen Aufgaben nicht erfüllen könnte.
Der Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer beschränkt sich i.d.R. nicht auf die ihr gesetzlich ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben sowie der Abwicklung des laufenden Betriebes.



Rechtsanwaltskammer als Interessenvertretung

Üblicherweise übernimmt die Rechtsanwaltskammer darüber hinaus vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen, also gegenüber Politik, Justiz und Öffentlichkeit.

Zulassungs- und Ausbildungswesen der Rechtsanwaltskammer

In Selbstverwaltung regeln diese die Zulassung neuer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sowie auch die Rücknahme der Zulassungen. Entsprechend wichtig ist das Führen des Berufsregisters der Rechtsanwaltskammer, denn dort wird der lückenlose Nachweis einer Berufshaftpflicht Versicherung überwacht, da dieser für die Zulassung und damit Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Neben dem Berufsregister wird noch das Mitgliederverzeichnis bzw. der von der Rechtsanwaltskammer eingerichtete Anwaltssuchdienst gepflegt.
Die Rechtsanwaltskammer kümmert sich um das Zulassungs- und Ausbildungswesen für Rechtsreferendare, geprüfte Rechtsfachwirte und Rechtsanwalts- und Renofachangestellte.
Ebenso erfolgt die Verleihung von Fachanwaltschaften über die Rechtsanwaltskammer.



Fachwissen der Rechtsanwaltskammern

Die Rechtsanwaltskammern nehmen Aufgaben im Rahmen der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederaufsicht und Mitgliederberatung wahr. So werden Mitglieder in allen Fragen der Berufspflichten beraten und deren Einhaltung überwacht bzw. ggf. Fehler gerügt.
Durch die Vielzahl der unterschiedlichen berufsrechtlichen Anfragen und deren Beantwortung findet bei den Rechtsanwaltskammern eine intensive Befassung mit dem unterschiedlichsten Themenkomplexen statt.
Dies kann die Beantwortung berufsrechtlicher Fragen, oder auch Gebühren-/ Vergütungsfragen sein. Aber auch Fragen zum Kanzleistandort, Anstellungs- und freie Mitarbeiterverhältnisse, der Sozietäts- und Bürogemeinschaftsverträge, oder die eigene Existenzgründungen, der Praxiskauf oder der Praxisverkauf können es sein.
Dieses Fachwissen kommt den Mitgliedern zu Gute, die sich nicht scheuen sollten, bei schwierigen Fragen die Hilfe ihrer Rechtsanwaltskammer in Anspruch zu nehmen.
Selbstverständlich entstehen dem Anwalt als Kammermitglied durch die Inanspruchnahme der Leistungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer keine zusätzlichen Kosten, da diese Leistungen vom Mitgliedsbeitrag gedeckt sind.



Was sind eigentlich die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern?

Die Rechtsanwaltskammer informiert ihre Mitglieder über die laufenden Gesetzgebungsverfahren und führt Fortbildungsseminare durch.

  1. Die Rechtsanwaltskammer übernimmt die Zulassung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der Anwaltsgesellschaften
  2. Sie überwacht innerhalb des Berufsregisters den Nachweis der obligatorischen Berufshaftpflicht Versicherung sowie die lückenlose Absicherung
  3. überwacht die den Mitgliedern obliegenden Pflichten
  4. verleiht die Befugnis zur Führung von Fachanwaltsbezeichnungen
  5. überprüft die Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO
  6. wirkt mit bei der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
  7. ist zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung der Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
  8. erstattet Gutachten in gesetzlich vorgesehenen Fällen
  9. berät und belehrt ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten
  10. fördert die Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere in berufsrechtlicher Hinsicht
  11. vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern
  12. gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des Landes und des Bundes ab
  13. nimmt sich allen Belangen ihrer Mitglieder an, die einen Bezug zur Rechtspflege und Justiz haben
  14. informiert ihre Mitglieder über aktuelle berufspolitische und kammereigene Themen in „Kammer Aktuell“ und über die „Kammer News“
  15. hält Kontakte mit anderen freien Berufen und Industrie- und Handelskammern
  16. pflegt Kontakte zu ausländischen Rechtsanwaltskammern
  17. Zumindest einige Rechtsanwaltskammern unterhalten allerdings auch eine Gütestelle
  18. eine Mediationsstelle für das Bauwesen
  19. eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitschlichtung
  20. ein ständiges Schiedsgericht



Übersicht der Rechtsanwaltskammern