Unverändert besteht für den Beruf als Rechtsanwalt eine Mindestversicherungssumme in Höhe 250.000 EUR je Versicherungsfall beim Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsanwälten ist seit 01. August 2022 nun mögich, eine KG oder OHG zu gründen. Bei der GbR oder
PartG mbB
ist eine Deckungssumme von 500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter vorgeschrieben.
Bei der Wahl einer GmbH, UG oder Akteingesellschaft (AG) als Gesellschaftsform für Rechtsanwälte beträgt die Deckungssumme jetzt 1.000.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter für bis 10 Personen.
Ab 11 Personen besteht eine Deckungssumme 2.500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.