Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte

Maßgeschneiderter Schutz für Rechtsanwälte, die als Syndikusrechtsanwalt angestellt sind und daneben eigene Mandate betreuen – bereits ab 4,73 € netto im Monat (56,70 € im Jahr). Wir vergleichen die führenden Versicherer unabhängig für Ihre Syndikustätigkeit.

Auf einen Blick

  • Schutz ab 4,73 €/Monat netto
  • Mindestsumme 250.000 € je Versicherungsfall
  • Pflicht nur mit eigenen Mandaten (§ 51 BRAO)
  • Unabhängiger Vergleich seit 1996

Syndikusanwalt: Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber

Der Syndikusanwalt ist ein von der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsanwalt, der in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber unabhängig tätig ist – etwa in einer Stiftung, einem Verband oder einem Unternehmen. Seit 2016 verwendet der Gesetzgeber dafür den Begriff Syndikusrechtsanwalt (§ 46 BRAO).

Anders als der reine Unternehmensjurist muss der Syndikus eine eigene Kanzlei unterhalten. Häufig geschieht das formell als „Wohnzimmerkanzlei", bei der der Wohnsitz als Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer angemeldet wird. Auch ein Steuerberater kann Syndikus sein – als Syndikus-Steuerberater.

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Berufshaftpflicht Versicherung Syndikusanwalt

Versicherungsschutz für den Syndikusrechtsanwalt

Das Tätigkeitsfeld eines Syndikusanwalts ist breit: Er berät zu wirtschaftsrechtlichen Fragen wie Haftungs- und Versicherungsfällen, marken- und urheberrechtlichen Themen oder Vertragsabschlüssen und deckt damit fast alle rechtlich relevanten Bereiche seines Unternehmens ab. Eine passende Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb wichtig.

Jeder Syndikusanwalt benötigt eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer. Bleibt es allein beim nichtanwaltlichen Arbeitgeber, ist keine eigene private Berufshaftpflicht erforderlich. Sobald der Syndikus jedoch gleichzeitig als Rechtsanwalt mit eigenen Mandanten tätig ist, besteht Versicherungspflicht: Er muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte nachweisen.

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Ein Syndikusanwalt, der parallel selbstständig arbeitet, benötigt eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung, um seine Berufszulassung zu erhalten. Bei der Wahl des passenden Versicherers helfen wir gern weiter.
Stand: 22. Juni 2026

Mindestversicherungssumme nach § 51 BRAO

Für Syndikusrechtsanwälte muss die Pflichtdeckung mindestens 250.000 € je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von 1.000.000 € betragen. Bei Berufsgesellschaften wie der PartG mbB oder der Rechtsanwalts-GmbH gilt nach § 51a/59j BRAO eine deutlich höhere Pflichtdeckung.

Formje VersicherungsfallJahreshöchstleistungGrundlage
Syndikusanwalt (Einzel)250.000 €mind. 1 Mio. €§ 51 BRAO
PartG mbB2,5 Mio. € (× Partner)mind. 10 Mio. €§ 51a/59j BRAO
Rechtsanwalts-GmbH2,5 Mio. € (× Partner)mind. 10 Mio. €§ 59j BRAO

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Kosten der Berufshaftpflicht für Syndikusanwälte

Bereits ab 4,73 € netto im Monat (56,70 € im Jahr) versichert. Die Prämie richtet sich vor allem nach dem Honorarumsatz Ihrer Kanzlei – manche Versicherer gewähren Umsatznachlässe von bis zu 85 % auf die Grundprämie. Zwei Beispiele:

1 Syndikusanwalt · Honorar bis 15.000 € netto

Bei einer Deckungssumme von 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto ist mit einem Jahresbeitrag zwischen 56,70 € und 816,00 € netto zu rechnen (ohne weitere Nachlässe).

1 Syndikusanwalt · Honorar bis 50.000 € netto

Bei einer Deckungssumme von 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto liegt der Jahresbeitrag erfahrungsgemäß zwischen 113,40 € und 816,00 € netto (ohne weitere Nachlässe).

Schon ein Euro mehr Umsatz kann in eine höhere Beitragsstufe führen, während ein anderer Anbieter dann deutlich günstiger wäre. Während einige Versicherer Umsatznachlässe nur bis 30.000 € gewähren, bieten andere bis 50.000 € oder sogar bis 100.000 € – genau hier setzt unser unabhängiger Vergleich an.

Zwei Varianten der Syndikus-Absicherung

Je nachdem, wessen Tätigkeit abgesichert wird, unterscheidet die Versicherung zwei Fälle:

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt

Der Syndikus wird ausschließlich für seine selbstständige Nebentätigkeit (eigene Mandate) versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt für den Arbeitgeber

Hier wird der Syndikus für den Arbeitgeber und seine Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung gesondert zu melden und wird nicht mit dem Syndikus-Nachlass rabattiert.

Arbeitgeberwechsel des Syndikusanwalts

Wechselt ein Syndikusrechtsanwalt den Arbeitgeber und möchte er seine Zulassung behalten, muss er den Wechsel nach den seit dem 01.01.2016 geltenden BRAO-Vorschriften seiner Rechtsanwaltskammer mitteilen und die Zulassung für die neue Tätigkeit beantragen.

Früher stellte die Kammer dafür einen Erstreckungsbescheid nach § 46b Abs. 3 BRAO aus, ohne die bisherige Zulassung zu widerrufen. In einem konkreten Fall (Wechsel von einem Verband in eine Personalleiter-Stelle, alte Tätigkeit bis 30.09.2017, neue ab 01.10.2017) erstreckte die Rechtsanwaltskammer die Zulassung trotz negativen Votums der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Der BGH stellte fest, dass die Kammer keinen Erstreckungsbescheid hätte erlassen dürfen, sondern die bisherige Zulassung hätte widerrufen und eine neue als Syndikus erteilen müssen – beides kann in einem Verwaltungsakt geschehen.

Voraussetzung ist, dass bereits bei der Mitteilung über das Ende des bisherigen Arbeitsverhältnisses ein neuer Zulassungsantrag für die neue Tätigkeit gestellt wird. Details zur Haftungsbegrenzung erläutern wir im Beitrag zur Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte.

Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Syndikusanwälte

Nur wer neben der Syndikustätigkeit eigene Mandate betreut, ist nach § 51 BRAO versicherungspflichtig und benötigt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte. Wer ausschließlich für den nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig ist, braucht keine eigene private Berufshaftpflicht.

250.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 € als Jahreshöchstleistung (§ 51 BRAO). Für PartG mbB und Rechtsanwalts-GmbH gelten nach § 51a/59j BRAO höhere Summen: 2,5 Mio. € je Versicherungsfall multipliziert mit der Zahl der Partner und mindestens 10 Mio. € Jahreshöchstleistung.

Bereits ab 4,73 € netto im Monat (56,70 € im Jahr). Die genaue Prämie richtet sich vor allem nach dem Honorarumsatz der Kanzlei und der gewählten Deckungssumme. Berechnen Sie hier Ihren Beitrag.

Seit dem 01.01.2016 muss der Wechsel der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt und die Zulassung für die neue Tätigkeit beantragt werden. Nach einer BGH-Entscheidung ist die bisherige Zulassung zu widerrufen und eine neue zu erteilen – beides kann in einem Verwaltungsakt erfolgen, sofern bei Mitteilung des Tätigkeitsendes bereits ein neuer Zulassungsantrag vorliegt.

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