Syndikus - Tätigkeit des Rechtsanwalts bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber

Der Syndikusanwalt ist als von der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsanwalt in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber unanbhängig tätig. Syndikusanwälte sind beispielsweise in einer Stiftung, einen Verband oder einen Unternehmen tätig.
Gemäß § 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung verwendet der Gesetzgeber seit 2016 für diese spezielle Form der Berufsausübung des Rechtsanwalts nunmehr den Begriff des Syndikusrechtsanwalt.

Für die Tätigkeit als Syndikus ist die Voraussetzung, (als wesentlicher Unterschied zum gewöhnlichen Unternehmensjuristen), das Unterhalten einer eigenen Kanzlei. Das wird allerdings häufig nur formell festegelegt und exestiert dabei als eine sogenannte „Wohnzimmerkanzlei“. Hierbei meldet der Syndikusrechtsanwalt seinen Wohnsitz als Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer an. Auch ein Steuerberater kann ein Syndikus sein: ein Syndikus-Steuerberater. Dieser ist dann in der Regel bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber, wie zum Beispiel in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes tätig.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikusanwalt

Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Anwälte und Steuerberater, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber tätig sind und aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.
Selbstverständlich bieten wir auch maßgeschneiderten Schutz bei der Berufshaftpflichtversicherung für die Sozietät, die PartG mbB oder die GmbH.
Außerdem finden Sie bei Berufshaftpflichtvergleich auch passende Versicherung bei der Cyberschutz Versicherung, der Kanzleiausfallversicherung, Spezial Steuer Straf Rechtsschutz oder der Betriebshaftpfichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte bereits ab 4,10 Euro/Monat (netto) entspricht 49,20 EUR im Jahr (netto).

Ein Syndikusanwalt, der parallel selbstständig arbeitet, benötigt dennoch eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung, um seine Berufszulassung zu erhalten.

Berufshaftpflicht Versicherung für Syndikusanwalt

Versicherungsschutz für Syndikusrechtsanwalt

Das Tätigkeitsfeld eines Syndikusanwalts ist sehr breit gefächert, jedoch auch gleichzeitig begrenzt: Er tritt in beratender Funktion auf. Zum einen für viele wirtschaftsrechtliche Fragestellungen, wie zum Beispiel bei Haftungs- und Versicherungsfälle, Marken- und Urheberrechtliche Probleme und bei Vertragsabschlüssen. Seine Aufgaben umfassen damit fast alle rechtlich relevanten Bereiche eines entsprechenden Unternehmens oder Verbandes. Daher ist es besonders wichtig, dass der Syndikusanwalt eine für ihn passende Berufshaftpflicht Versicherung hat. Auch wenn der Syndikusanwalt dauerhaft angestellter Rechtsanwalt eines nichtanwaltlichen Arbeitgebers ist, bedarf es in jedem Fall einer Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer. Bleibt es nur bei diesem Arbeitgeber, bedarf es hier keiner eigenen privaten Berufshaftpflicht Versicherung. Arbeitet ein Syndikusanwalt gelichzeitig als Rechtsanwalt und hat somit noch eigene Mandanten besteht für diesen Versicherungspflicht: er muss eine Berufshaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte haben. So besteht für den Syndikusanwalt eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung.

Berufshaftpflichtversicherung Syndikus günstig abschließen

Die Versicherungspflicht ist durch Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte erfüllt

Auch für den Syndikusanwalt gilt die Versicherungspflicht nach §51 BRAO. Die gesetzliche Vorschrift zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung gilt für Syndikusanwäte, die neben der Syndikustätigkeit eigene Mandate betreuen. Wird die Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte nicht nachgewiesen, ist die Anwaltstätigkeit nicht möglich.

Die Versicherungspflicht wird durch den Abschluss einer entsprechenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung erfüllt.

Der Versicherungsschutz deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Syndikusnwalts-Fehler und -versäumnisse entstehen. Gerade bei Mandaten mit hohem Streitwert könnte u.a. das Privatvermögen nicht ausreichen, um vollen Schadensersatz zu leisten.

Besonderheiten sind bei der Tätigkeit in Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zu beachten, da hier eigene gesetzliche Anforderungen an die Absicherung bestehen und unter Umständen auch andere freiberufliche Tätigkeiten mit Versicherungsbedarf zu berücksichtigen sind.
Berufshaftpflichtvergleich bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – ob Sie Ihre berufliche Existenz als Anwalt gründen wollen, bereits Einzelanwalt sind, als Syndikus auch rechtsanwaltlich tätig sein wollen oder Ihren Beruf gemeinsam mit anderen im Rahmen einer Sozietät oder Partnerschaft ausüben.

Die Berufshaftpflichtversicherung für den Syndikusanwalt reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Bei der Wahl eines für Sie geeigneten Versicherers helfen wir Ihnen gerne weiter.

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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte

Berufshaftpflicht für Syndikusechtsanwalt bereits ab 6,67 Euro netto/Monat*

Welche Kosten bei der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Syndikusanwälte auf Sie zukommen, richtet sich unter anderen nach dem Jahresumsatz Ihrer Rechtsanwaltskanzlei. Einige versicherungsgesellschaften legen die Netto-Honorarumsätze andere die Brutto-Honorarumsätze zugrunde. Während bei einigen die Umsatzrabatte bereits bei 30.000 EUR enden, bieten andere wiederrum Umsatznachlässe bis zu 50.000 EUR und ein Anbieter sogar bis 100.000 EUR Umsatznachlässe an. Diese können mit bis zu 85% Nachlass auf die jeweilige Grundprämie erheblichen Einfluss auf ihre Prämien haben.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung für Syndikusanwalt noch günstig ist. Erzeugt Ihre Rechtsanwaltskanzlei aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Berufshaftpflicht-Versicherung für Sie als Syndikusrechtsanwalt erheblich steigen, während anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Syndikusanwalt)
    Ein Syndikusrechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Syndikus Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 100,00 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz: (1 Syndikusanwalt)
    Ein Syndikusrechtsanwalt mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Syndikus Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 285,52 EUR bis 816,00 EUR netto im Jahr bei der Versicherung zu rechnen.

Arbeitgeberwechsel des Syndikusanwalts

neue Befreiung zur Deutschen Rentenversicherung notwendig

Wechselt ein Syndikusrechtsanwalt seinen Arbeitgeber und möchte er seine Zulassung aufrechterhalten, so muss er nach den seit dem 01.01.2016 geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den Wechsel seiner Rechtsanwaltskammer mitteilen und die Zulassung auch für die neue Tätigkeit beantragen.
Das ging bisher relativ problemlos für den Syndikusanwalt, da nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die regionale Rechtsanwaltskammer, diese einen sogenannten Erstreckungsbescheid nach § 46b Abs. 3 BRAO ausstellte, wonach die erteilte Zulassung sich auch auf die neue Tätigkeit erstreckt, weil weiterhin alle Voraussetzungen für die Zulassung auch bei der neuen Tätigkeit erfüllt sind. Ein Widerruf der bisherigen Zulassung erfolgte in diesen Fällen nicht.

Im konkreten Fall war die Rechtsanwaltskammer Nürnberg bei dem Wechsel eines Syndikusrechtsanwalts von einem Verband in die Stellung des Personalleiters eines Unternehmens so vorgegangen. Die alte Tätigkeit endete zum 30.09.2017 und die neue Tätigkeit begann zum 01.10.2017. Die Kammer erstreckte die Zulassung – trotz negativen Votums der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die immer anzuhören ist – auf die neue Tätigkeit.

Dagegen hat die DRV geklagt und der BGH hat festgestellt, dass die Rechtsanwaltskammer keinen Erstreckungsbescheid hätte erlassen dürfen, sondern sie hätte die bisherige Zulassung widerrufen und eine neue Zulassung als Syndikus erteilen müssen.

Wichtig ist hierbei insbesondere die Feststellung, dass der Widerruf der alten Zulassung und der Ausspruch der neuen Zulassung in einem Verwaltungsakt geschehen kann. Dies erleichtert die Arbeit der Kammern bei der Vielzahl der Verfahren ganz erheblich. Voraussetzung für einen solchen Bescheid ist aber auf jeden Fall, dass bei der Mitteilung des Endes des einen Arbeitsverhältnisses, zu der der Syndikusanwalt berufsrechtlich verpflichtet ist, bereits ein neuer Zulassungsantrag für die neue Tätigkeit gestellt werden muss.

Mindestversicherungssumme Syndikusanwalt


Für Syndikus Rechtsanwälte muss die Pflichtdeckung gemäß § 51 BRAO mindestens mit 250.000 EUR je Versicherungsfall und einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden. Bei Berufsgesellschaften von Rechtsanwälten wie der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder der Rechtsanwalts GmbH beträgt gemäß § 51a / 59j BRAO die Pflichtdeckung mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer Jahreshöchstleistung von 10.000.000 EUR.

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt:
Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt für den Arbeitgeber:
Der Syndikus wird für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus Nachlass rabattiert.

Über die genaue Haftungsbegrenzung der Berufshaftpflicht Versicherung für Syndikusrechtsanwälte wird im Beitrag über die Berufshaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte erläutert.




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