Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
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Auf einen Blick
Seit 2008 dürfen Steuerberater als sogenannte Syndikus-Steuerberater auch bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber angestellt sein – etwa in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes. Zuvor war eine Anstellung im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt.
Im Sinne des § 33 StBerG nimmt der Syndikus-Steuerberater Vorbehaltsaufgaben wahr: Steuerdurchsetzungs-, Steuerdeklarations- und Steuerabwehrberatung. Neben der Anstellung ist die selbstständige Berufsausübung möglich. Er muss insbesondere Gerichts- und Behördentermine sowie Besprechungen während der Dienstzeit wahrnehmen und seinen Arbeitsort jederzeit verlassen dürfen. Nicht erlaubt ist es, für den eigenen Arbeitgeber als Steuerberater tätig zu werden.
Kosten berechnen
Damit ein Steuerberater als Syndikus-Steuerberater bestellt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Der Syndikus-Steuerberater ist verpflichtet, für seine Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Bei der Pflichtdeckung behandeln Versicherer ihn zunächst wie einen normalen Steuerberater – im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht sind beide identisch.
Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch Unterschiede durch die meist geringeren Umsätze und die selbstständige Teiltätigkeit. Wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht nicht nur Vermögensschäden (etwa durch eine falsche Empfehlung oder einen Zahlendreher), sondern auch Personen- und Sachschäden abdeckt.
Die Pflichtversicherung der Syndikus-Steuerberater ist in § 67 StBerG i. V. m. §§ 51–56 DVStB geregelt. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung mindestens 1.000.000 € (§ 52 Abs. 1 und 3 DVStB). Ein Selbstbehalt von maximal 1.500 € je Schadenfall ist zulässig. Wird die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt, muss die Haftungssumme dem Vierfachen der gesetzlichen Mindestsumme entsprechen (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).
| Gesellschaftsform | je Versicherungsfall | Jahreshöchstleistung |
|---|---|---|
| Syndikus-Steuerberater | 250.000 € | mind. 1 Mio. € |
| Steuerberatungs-GmbH | 250.000 € | mind. 1 Mio. € |
| Steuerberatungs-GmbH & Co. mbB | 1 Mio. € (× Partner) | mind. 4 Mio. € |
Vielfach reicht die Mindestsumme nicht aus. Maßgeblich sind Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie Qualifikation der Mitarbeiter – wir prüfen die passende Höhe mit Ihnen.
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Bei einer Deckungssumme von 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto liegt der Jahresbeitrag erfahrungsgemäß zwischen 113,40 € und 816,00 € netto (ohne weitere Nachlässe).
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