Syndikus-Steuerberater: Angestellte bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber mit neuen Perspektiven

Seit 2008 können Steuerberater, als sogenannte Syndikus-Steuerberater unter bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellte bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (z. B. in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes) tätig sein. Dies stellt für Syndikus-Steuerberater neue Perspektiven dar. Bisher war dem Syndikus Steuerberater eine Angestelltentätigkeit im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt.
Im Tätigkeitengebiet, in dem sich der sogenannte Syndikus-Steuerberater im Sinne des § 33 StBerG bewegt, handelt es sich um die Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben. Das heißt Steuerdurchsetzungs-, Steuerdeklarations- und Steuerabwehrberatung. Die neue Regelung bedeutet, dass neben der Angestelltentätigkeit auch die selbständige Berufsausübung möglich ist. Dem Syndikus-Steuerberater muss insbesondere elaubt sein, während seiner Dienstzeit etwaiger Gerichts- und Behördentermine und Besprechungen wahrnehmen zu können. Und sich jederzeit von seinem Arbeitsort entfernen zu dürfen, ohne im Einzelfall eine Erlaubnis hierfür einholen zu müssen. Was jedoch für den Syndikus-Steuerbearter nicht erlaubt ist, für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Verhältnisses seine Arbeitszeit und –kraft zur Verfügung stellen muss, als Steuerberater tätig zu werden.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikus-Steuerberater

Voraussetzungen für die Bestellung zum Syndikus-Steuerberater sind:


  • Der Syndikus-Steuerberater muss im Rahmen des Anstellungsverhältnisses spezifische Steuerberatertätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (z. B. Erstellung der Lohn- und Finanzbuchführung, des Jahresabschlusses, der betrieblichen Steuererklärungen, Auftreten für den Arbeitgeber vor Finanzbehörden und -gerichten) ausüben.
  • Der Steuerberater muss rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, den Beruf des Steuerberaters neben dem Angestelltenverhältnis auszuüben. Eine ausschließliche Angestelltentätigkeit bei dem Unternehmen/Verband ist nicht zulässig. Erforderlich ist daher das Einverständnis des Arbeitgebers, dass der Syndikus den Beruf als Steuerberater neben der Angestelltentätigkeit ausüben darf.
  • Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung und ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Anstellungsvertrag/Stellenbeschreibung) nachzuweisen.
  • Begründung einer beruflichen Niederlassung: Der Syndikus-Steuerberater muss eine berufliche Niederlassung als Steuerberater unterhalten. Diese kann sich in einem eigenen Büro, der privaten Wohnung, aber auch in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers befinden, sofern dort die Möglichkeit besteht, als Steuerberater selbständig zu arbeiten, und der Arbeitgeber hiermit einverstanden ist.
  • Der Syndikus-Steuerberater muss wie jeder Steuerberater, der in eigener Praxis selbstständig tätig ist, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater abschließen.

Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für solche Syndikus-Steuerberater, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber tätig sind und aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.

Berufshaftpflicht Versicherung für Syndikus-Steuerberater

Eine Pflichtversicherung für die Syndikustätigkeit

Für den Syndikus-Steuerberater besteht folgende Regelung: er ist dazu verpflichtet in seiner Syndikustätigkeit eine Berufshaftpflicht Versicherung abzuschließen. Zuerst behandeln Versicherer Syndikus-Steuerberater normalen Steuerberater, beide sind im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht identisch: Die Inhalte der Pflichtversicherung, die geforderte Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall, sowie eine Gesamtleistung von mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr. Jedoch ergeben sich auf den zweiten Blick Unterschiede. Grund sind die geringeren Umsätze und das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit. Die Berufshaftpflicht Versicherungen für Steuerberater sichert in der Regel finanzielle Schäden, die Dritten zufügt werden ab. Die Berufshaftpflichtversicherung für Syndikus-Steuerberater deckt das Berufsrisiko beispielsweise bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher. Aber auch Personen- und Sachschäden sollten mit abgesichert sein. Dazu mss drauf geachtet werden, dass die Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater auch diese Schadensarten enthält.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikus-Steuerberater

Die Berufshaftpflichtversicherung Syndikus-Steuerberater reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Bei der Wahl eines für Sie geeigneten Versicherers helfen wir Ihnen gerne weiter.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse ihres Steuerberaters entstehen. Beispiele für die Haftpflicht können sein:


  • Eine fehlerhafte Auskunft des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten führt zu unnötigen, vermeidbaren steuerlichen Mehrbelastung für den Mandant
  • Fristversäumnis des Steuerberaters bei der Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid des Mandanten, der dadurch rechtskräftig wird und für den Mandanten finanzielle Nachteile verursacht
  • Fehlerhafte Datenerfassung des Steuerberaters bei der Erledigung der Buchführung für den Mandanten, womit die Buchführung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • Der Steuerberater übersieht bei der Erstellung der Steuererklärung für den Mandanten irrtümlich steuerliche Absetzungsmöglichkeiten und verursacht hierdurch eine steuerliche Mehrbelastung für den Mandanten

Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte


* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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Mindestversicherungssumme Berufshaftpflichtversicherung Syndikus-Steuerberater

In § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB ist die Pflichtversicherung der Syndikus-Steuerberater geregelt. Die Mindestversicherungssumme für den Syndikus-Steuerberater muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Mio. EUR betragen (§ 52 Abs. 1 DVStB). Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 1.500 EUR ist zulässig.

Auch für eine Steuerberatungs-GmbH besteht eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung (vgl. § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss diese mindestens 1.000.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).
Vielfach wird die Mindestversicherungssumme für Syndikus-Steuerberater nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Syndikus-Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater bereits ab 4,19 Euro netto/Monat*

Syndikus-Steuerberater müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.
Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.
So kann es passieren, dass Ihre Berufshaftpflicht Versicherung noch günstig ist. Erzeugt Ihr Steuerberaterbüro aber nur einen EUR mehr an Umsatz, können die Kosten der Berufshaftpflicht-Versicherung für Sie als Steuerberater erheblich steigen, während ein anderere Anbieter nun wesentlich günstiger wäre.

    Beispiel 1 Umsatz: (1 Syndikus-Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 15.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflichtversicherung zwischen 100,00 EUR bis 785,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.
    Beispiel 2 Umsatz. (1 Syndikus-Steuerberater)
    Ein Steuerberater mit einer Deckungssumme (DS) von 250.000 EUR und Honorareinnahmen bis 50.000 EUR netto ohne Berücksichtigung weiterer Nachlassmöglichkeiten hat mit Kosten bei der Berufshaftpflicht Versicherung zwischen 256,97 EUR bis 816,00 EUR netto bei der Versicherung zu rechnen.


Pflichtdeckung bei der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater

Für Syndikus-Steuerberater und deren Berufsgesellschaften muss die Pflichtdeckung gemäß § 67 StBG mindestens mit 250.000 EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden. Bei der Steuerberatungsgesellschaft mbB / mit beschränkter Berufshaftung beträgt die Pflichtdeckung mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer Jahreshöchstleistung von 4.000.000 EUR.

Berufshaftpflichtvergleich für Syndikus-Steuerberater

Die Leistungen von Berufshaftpflichtvergleich im Überblick


✓ Transparenter und unabhängiger Online Vergleich führender Versicherer bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater
✓ Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
✓ Sicherer und bequemer Vertragsabschluss bei der Wahl Ihrer passenden Berufshaftpflicht
✓ Persönlicher Ansprechpartner bei der für Sie richtigen Tarifauswahl für Sie als Syndikus-Steuerberater
✓ Langjährige Kompetenz seit 1996 bei der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater
✓ Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung im Schadensfall
✓ Unterstützung beim Versicherungswechsel inklusive Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater


• Umfassende Bewertung der Berufshaftpflicht-Risikosituation der Kanzlei über eigene Fragetools speziell für Syndikus-Steuerberater
• Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte bei der Auswahl der Berufshaftpflicht
• Systematische Auswahl von leistungsstarken Marktteilnehmern auf Basis von Ratings und dem für Sie besten Preis-/Leistungsverhältnis
• Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
• Komplette Abwicklung der Korrespondenz, auch und gerade zu Fragen der (prämienrelevanten) Risikobewertung

Nach einer Mandatierung in der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater


• Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
• Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
• Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
• Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Berufshaftpflicht Syndikus-Steuerberater: Regulierung der Haftpflichtansprüche und Abwehr der unberechtigten Ansprüche

Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Ihre Syndikustätigkeit passenden Berufshaftpflichtversicherung weiter.


Der passende Tarif bei der Berufshaftpflicht

Haftungsrisiken durch die Wahl einer passenden Berufshaftpflicht vermeiden


Die Berufshaftpflicht Versicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen, dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.

In der Berufshaftpflicht Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Berufshaftpflicht Versicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Berufshaftpflicht Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist. Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflicht hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit bei der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte durch individuelle Risikobewertung.

Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht




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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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