Berufshaftpflichtversicherung für Syndikus-Steuerberater

Maßgeschneiderter Schutz für Steuerberater, die zugleich angestellt und selbstständig tätig sind – bereits ab 5,06 € netto im Monat (60,75 € im Jahr). Wir vergleichen die führenden Versicherer unabhängig und finden den passenden Tarif für Ihre Syndikustätigkeit.

Auf einen Blick

  • Pflichtversicherung ab 5,06 €/Monat netto
  • Mindestsumme 250.000 € je Versicherungsfall
  • Eigene Berufshaftpflicht trotz Anstellung nötig
  • Unabhängiger Vergleich seit 1996

Syndikus-Steuerberater: angestellt und zugleich selbstständig

Seit 2008 dürfen Steuerberater als sogenannte Syndikus-Steuerberater auch bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber angestellt sein – etwa in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes. Zuvor war eine Anstellung im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt.

Im Sinne des § 33 StBerG nimmt der Syndikus-Steuerberater Vorbehaltsaufgaben wahr: Steuerdurchsetzungs-, Steuerdeklarations- und Steuerabwehrberatung. Neben der Anstellung ist die selbstständige Berufsausübung möglich. Er muss insbesondere Gerichts- und Behördentermine sowie Besprechungen während der Dienstzeit wahrnehmen und seinen Arbeitsort jederzeit verlassen dürfen. Nicht erlaubt ist es, für den eigenen Arbeitgeber als Steuerberater tätig zu werden.

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Berufshaftpflichtversicherung Syndikus-Steuerberater

Voraussetzungen für die Bestellung

Damit ein Steuerberater als Syndikus-Steuerberater bestellt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Ausübung spezifischer Steuerberatertätigkeiten nach § 33 StBerG im Anstellungsverhältnis (z. B. Lohn- und Finanzbuchführung, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen, Auftreten vor Finanzbehörden und -gerichten).
  • Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, den Beruf neben der Anstellung auszuüben – eine ausschließliche Angestelltentätigkeit genügt nicht. Erforderlich ist das Einverständnis des Arbeitgebers.
  • Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung und ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Anstellungsvertrag, Stellenbeschreibung).
  • Begründung einer beruflichen Niederlassung (eigenes Büro, private Wohnung oder Arbeitsräume des Arbeitgebers, sofern selbstständiges Arbeiten möglich ist).
  • Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater.

Eine Pflichtversicherung für die Syndikustätigkeit

Der Syndikus-Steuerberater ist verpflichtet, für seine Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Bei der Pflichtdeckung behandeln Versicherer ihn zunächst wie einen normalen Steuerberater – im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht sind beide identisch.

Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch Unterschiede durch die meist geringeren Umsätze und die selbstständige Teiltätigkeit. Wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht nicht nur Vermögensschäden (etwa durch eine falsche Empfehlung oder einen Zahlendreher), sondern auch Personen- und Sachschäden abdeckt.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikus-Steuerberater
Stand: 22. Juni 2026

Mindestversicherungssumme

Die Pflichtversicherung der Syndikus-Steuerberater ist in § 67 StBerG i. V. m. §§ 51–56 DVStB geregelt. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung mindestens 1.000.000 € (§ 52 Abs. 1 und 3 DVStB). Ein Selbstbehalt von maximal 1.500 € je Schadenfall ist zulässig. Wird die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt, muss die Haftungssumme dem Vierfachen der gesetzlichen Mindestsumme entsprechen (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).

Gesellschaftsformje VersicherungsfallJahreshöchstleistung
Syndikus-Steuerberater250.000 €mind. 1 Mio. €
Steuerberatungs-GmbH250.000 €mind. 1 Mio. €
Steuerberatungs-GmbH & Co. mbB1 Mio. € (× Partner)mind. 4 Mio. €

Vielfach reicht die Mindestsumme nicht aus. Maßgeblich sind Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie Qualifikation der Mitarbeiter – wir prüfen die passende Höhe mit Ihnen.

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Kosten der Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater

Bereits ab 5,06 € netto im Monat (60,75 € im Jahr) versichert. Die Prämie hängt vor allem vom Honorarumsatz ab – zwei Beispiele zur Orientierung:

1 Syndikus-Steuerberater · Honorar bis 15.000 € netto

Bei einer Deckungssumme von 250.000 € und Honorareinnahmen bis 15.000 € netto ist mit einem Jahresbeitrag zwischen 60,75 € und 785,00 € netto zu rechnen (ohne weitere Nachlässe).

Achtung: Manche Anbieter gewähren im 1. Jahr der Existenzgründung 50 % Anfangsnachlass. Das Angebot wirkt optisch günstiger (z. B. 55,15 € im 1. Jahr), kostet in den Folgejahren aber das Doppelte (z. B. 110,30 €). Wir rechnen die echte Belastung über die Laufzeit für Sie aus.

1 Syndikus-Steuerberater · Honorar bis 50.000 € netto

Bei einer Deckungssumme von 250.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto liegt der Jahresbeitrag erfahrungsgemäß zwischen 113,40 € und 816,00 € netto (ohne weitere Nachlässe).

Schon ein Euro mehr Umsatz kann in eine höhere Beitragsstufe führen – und ein anderer Anbieter wäre dann deutlich günstiger. Genau hier setzt unser unabhängiger Vergleich an.

Unser Service für Syndikus-Steuerberater

Wir begleiten Sie über die gesamte Vertragslaufzeit. Wählen Sie eine Phase:

  • Transparenter, unabhängiger Vergleich führender Versicherer
  • Maßgeschneiderter Schutz auf Basis Ihrer Bedarfsanalyse
  • Persönlicher Ansprechpartner & Kompetenz seit 1996
  • Versicherungsschutz oft innerhalb von 24 Stunden
  • Unterstützung beim Wechsel inkl. Kündigungsservice
  • Bewertung Ihrer Risikosituation über eigene Fragetools
  • Systematische Analyse geeigneter Anbieter und Produkte
  • Auswahl nach Ratings und bestem Preis-/Leistungsverhältnis
  • Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
  • Komplette Abwicklung der Korrespondenz
  • Überprüfung der Policen, ggf. Reklamation und Berichtigung
  • Regelmäßige Information zu geänderten Rahmenbedingungen
  • Anpassung an verbesserte Marktkonditionen
  • Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Syndikus-Steuerberater

Ja. Wie jeder selbstständig tätige Steuerberater muss auch der Syndikus-Steuerberater eine eigene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Die Pflicht knüpft an die Bestellung an und besteht selbst dann, wenn vorübergehend keine Tätigkeit ausgeübt wird. Das Nichtunterhalten ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.

250.000 € je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 € als Jahreshöchstleistung (§ 67 StBerG i. V. m. § 52 DVStB). Ein Selbstbehalt von maximal 1.500 € je Schadenfall ist zulässig.

Bereits ab 5,06 € netto im Monat (60,75 € im Jahr). Die genaue Prämie hängt vor allem vom Honorarumsatz und der Deckungssumme ab. Berechnen Sie hier Ihren Beitrag.

Versichert sind Vermögensschäden, die Mandanten durch Fehler und Versäumnisse entstehen – etwa eine fehlerhafte Auskunft mit steuerlicher Mehrbelastung, ein Fristversäumnis bei der Einspruchsfrist, eine fehlerhafte Buchführung oder übersehene Absetzungsmöglichkeiten. Idealerweise sind auch Personen- und Sachschäden eingeschlossen.

Berufshaftpflicht ab 5,06 € im Monat

Wir finden den passenden Tarif für Ihre Syndikustätigkeit – kostenlos und unabhängig.