Versicherungsschutz für den Syndikusanwalt und Syndikus-Steuerberater

Ist ein Syndikusanwalt gleichzeitig auch als Rechtsanwalt zugelassen, benötigt er eine Berufshaftpflicht Versicherung nach §51 BRAO. Für den Syndikusanwalt besteht eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. EUR als Jahreshöchstleistung.
Für den Syndikus-Steuerberater gilt eine andere Regelung, er ist dazu verpflichtet in seiner Syndikustätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 250.000 EUR, sowie eine Gesamtleistung von mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr.
Ob als Syndikus Rechtsanwalt oder Syndikus Steuerberater - Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten und günstigen Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflichversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung Syndikus günstig abschließen

Ein Syndikus, der parallel selbstständig arbeitet, benötigt dennoch eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung, um seine Berufszulassung zu erhalten.

Syndikus - Tätigkeit bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber

Ein Syndikus ist ein Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen oder einen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist. Der Gesetzgeber verwendet seit 2016 den Begriff Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Bundesrechtsanwaltsordnung). Auch ein Steuerberater kann ein Syndikus sein: ein Syndikus-Steuerberater. Dieser ist dann in der Regel bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber, wie zum Beispiel in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes tätig. Der Syndikus-Steuerberater nimmt dort Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahr: Erstellung der Lohn- und Finanzbuchführung, eines Jahresabschlusses, einer betrieblichen Steuererklärungen oder auch das Auftreten für den Arbeitgeber vor Finanzbehörden und Gerichten.
Berufshaftpflicht Vergleich ist Ihr Ansprechpartner für diejenigen Anwälte und Steuerberater, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber tätig sind und aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Berufshaftpflichtvergleich unterstützt Sie bei der Risikominimierung und der Prozessoptimierung um möglicherweise finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.

Berufshaftpflicht Versicherung Syndikus

Die Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte und Syndikus-Steuerberater reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Bei der Wahl eines für Sie geeigneten Versicherers helfen wir Ihnen gerne weiter.

Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte


* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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Berufshaftpflicht Versicherung für den Syndikusanwalt und Syndikus-Steuerberater

Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz

Die Syndikus-Steuerberater und Syndikusanwälte sind Tätigkeitsformen, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber ausgeführt werden. Das ist bei dem Syndikusanwalt (auch Syndikusrechtsanwalt genannt) ein Arbeitsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, also einem Verband, einem Unternehmen oder einer Berufsständischen Körperschaft. Bei einem Syndikus-Steuerberater ist ebenfalls eine Tätigkeit bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber. Sofern der Syndikus Rechtsanwalt außerhalb der Syndikustätigkeit keine eigenen Mandate hat, braucht er persönlich keine Berufshaftpflichtversicherung.
Ist ein Syndikusanwalt gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen, braucht eine Berufshaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte nach §51 BRAO.

Hingegen benötigt ein Syndikus-Steuerberater eine einer Berufshaftpflicht Versicherung. Als berufliche Niederlassung des Syndikus-Steuerberaters gilt der Ort, von dem aus er beabsichtigt, selbstständig als Steuerberater tätig zu werden. Er ist verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Mindestversicherungssumme Syndikusanwalt

Für Syndikus Rechtsanwälte muss die Pflichtdeckung gemäß § 51 BRAO mindestens mit 250.000 EUR je Versicherungsfall und einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden. Bei Berufsgesellschaften von Rechtsanwälten wie der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder der Rechtsanwalts GmbH beträgt gemäß § 51a / 59j BRAO die Pflichtdeckung mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer Jahreshöchstleistung von 10.000.000 EUR.

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt:
Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Berufshaftpflicht Syndikusanwalt für den Arbeitgeber:
Der Syndikus wird für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus Nachlass rabattiert.

Mindestversicherungssumme Syndikus-Steuerberater

Für die Syndikus-Steuerberatung besteht eine Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor (vgl. § 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).

Syndikus Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Syndikus-Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Sie passenden Syndikus Berufshaftpflichtversicherung weiter.


Der passende Tarif bei der Syndikus Berufshaftpflicht

Haftungsrisiken durch die Wahl einer passenden Berufshaftpflicht vermeiden


Die Berufshaftpflicht Versicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen, dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.

In der Berufshaftpflicht Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Berufshaftpflicht Versicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Berufshaftpflicht Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist. Häufig kommt es leider immer wieder zu folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflicht hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der Berufshaftpflicht Versicherung vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben. In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist, selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit bei der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte durch individuelle Risikobewertung.

Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen: AIG Berufshaftpflicht, Allcura Berufshaftpflicht, Allianz Berufshaftpflicht, AXA Berufshaftpflicht, ERGO Berufshaftpflicht, Gothaer Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Hiscox Berufshaftpflicht, HDI Berufshaftpflicht, Liberty Mutual Berufshaftpflicht, Markel International Berufshaftpflicht, Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht, R+V Berufshaftpflicht, VSK Berufshaftpflicht, VSW Berufshaftpflicht, Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der Zurich Berufshaftpflicht




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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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