StBK Münster: Organisation und Mitgliedschaft
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist die zuständige Berufsvereinigung der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kammer – sowie einen unabhängigen Berufshaftpflicht-Vergleich für Steuerberater.
Aufgaben der Kammer im Bezirk Nordrhein-Westfalen
Berufshaftpflicht Vergleich ist ein von den Versicherern unabhängiger, seit über 27 Jahren erfahrener Spezialist für den Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte & Syndikusanwälte, Steuerberater & Syndikus-Steuerberater sowie deren Berufsgesellschaften (GmbH, PartG mbB, Sozietät).
Hinweis: Die Vergütung von Berufshaftpflichtvergleich wird grundsätzlich von den Versicherern bei einer Mandatierung übernommen. Die Angebote von Berufshaftpflichtvergleich stehen nicht in Verbindung zu den Berufskammern. Die werblichen Bereiche auf den Unterseiten der Berufskammern sind als Anzeige gekennzeichnet.
Selbstständige Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften – auch solche mit beschränkter Berufshaftung – müssen gegen die aus ihrer Berufstätigkeit entstehenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein. Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflicht sind gesetzlich vorgeschrieben und in § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist die zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater in Nordrhein-Westfalen. Sie wahrt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder, überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der ansässigen Steuerberater und berät die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten. Zudem erstattet die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Gutachten, die eine Behörde oder ein Gericht anfordert.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Kanzleimitarbeiter und der Steuerberater – einschließlich der Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten und der Steuerberaterprüfung.
Ob als zugelassener Steuerberater, in einer Sozietät, Steuerberatungsgesellschaft, PartG mbB oder als angestellter Steuerberater – Berufshaftpflichtvergleich bietet maßgeschneiderten Schutz bei der Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht für Steuerberater ist bereits ab 5,64 €/Monat netto (67,68 € netto/Jahr)* erhältlich.
Berufshaftpflicht berechnenVerständliche Antworten auf juristische Fragen – unabhängig, fundiert und nahbar.
Der Beruf des Steuerberaters zählt zu den klassischen Kammerberufen mit strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen. Es besteht die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflicht – auch bei vorübergehend ruhender Tätigkeit. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind befreit, soweit sie über die Haftpflicht ihres Arbeitgebers mitversichert sind.
Die Kosten der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht richten sich nach dem Jahresumsatz Ihres Steuerberaterbüros. Manche Versicherer legen Honorareinnahmen zugrunde, andere die Brutto-Honorareinnahmen; Umsatznachlässe reichen von 20.000 € bis 500.000 € und können mit bis zu 90 % Nachlass die Prämie erheblich beeinflussen. Schon ein Euro mehr Umsatz kann den Beitrag spürbar verändern – ein Vergleich lohnt sich.
Beispiel 1 – 1 Steuerberater
Deckungssumme 250.000 €, Honorareinnahmen bis 15.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten der Berufshaftpflicht zwischen 100,00 € und 785,00 € netto.
Beispiel 2 – 1 Steuerberater
Deckungssumme 250.000 €, Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten zwischen 256,97 € und 816,00 € netto.
Beispiel 3 – 3 Steuerberater in Sozietät
Deckungssumme 1.000.000 €, Honorareinnahmen 1.000.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Kosten zwischen 2.358,00 € und 5.143,50 € netto.
Für Steuerberater und ihre Berufsgesellschaften muss die Pflichtdeckung nach § 67 StBerG mindestens 250.000 € je Versicherungsfall bei einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000 € betragen. Bei der Steuerberatungsgesellschaft mbB (mit beschränkter Berufshaftung) sind es mindestens 1.000.000 € je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens 4.000.000 € Jahreshöchstleistung.
Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert; Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wird der Syndikus für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert, ist dies der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus-Nachlass rabattiert.
Freie Mitarbeiter sind wie Mitarbeiter zwingend über den Mandatsträger zu versichern; wir empfehlen die namentliche Nennung beim Versicherer. Eine unterbliebene Anzeige führt i. d. R. zur Anwendung des § 13 AVB, der die Versicherungsleistung durch Durchschnittsbildung teils erheblich verringern kann.
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Seit 1996 sind wir auf die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater spezialisiert. Nach Ihren individuellen Wünschen finden wir passende Tarife bei der oder einer anderen Versicherung.
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Für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält der Makler bei Mandatierung eine laufende Courtage vom Versicherungsunternehmen wie der Versicherung – für Sie entstehen keine Mehrkosten. Eine Wechselempfehlung aus rein finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich; differierende Vergütungen legen wir offen. Als unabhängiger Fachmakler vertreten wir – anders als ein Versicherungsvertreter der – rechtlich ausschließlich Ihre Interessen.
Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht neben der zusätzlich mit folgenden Versicherern zusammen:
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