Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – anbieterunabhängig verglichen, bereits ab 225 €/Jahr netto (18,75 €/Monat)*.

Gemäß § 54 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer Pflicht. Als Fachmakler seit 1996 finden wir den passenden Tarif und optimieren bestehende Verträge – in der Regel ganz ohne Versichererwechsel.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Tarife ab 18,75 €/Monat netto*
  • Individuelle Risikobewertung Ihrer Tätigkeit
  • Optimierung meist ohne Versichererwechsel
  • Alle wichtigen Tarife im kostenlosen Vergleich
  • Unterstützung bei der Vertragsoptimierung

FISG: Neue Haftungssummen für Abschlussprüfer

Das neue Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist seit dem 01.07.2021 in Kraft. Die Mindestversicherungssumme für den Wirtschaftsprüfer je Versicherungsfall beträgt 1.000.000 €. Eine Maximierung der Jahreshöchstleistung ist jetzt möglich.

Versicherungsspezialist für Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Berufshaftpflicht­vergleich ist Ihr Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Wir unterstützen Sie bei der Risikominimierung und Prozessoptimierung, um finanzielle Risiken auf die Versicherung auszulagern.

Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung. Wir bieten maßgeschneiderten Schutz bei der Wahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz-Versicherung oder beim Steuer-Straf-Rechtsschutz.

Berufshaftpflichtrisiko des Wirtschaftsprüfers minimieren

Als Wirtschaftsprüfer sind Sie verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die aus Ihren beruflichen Tätigkeiten entstehen können. Der Versicherungsschutz muss bestehen, solange Sie in Ihrem Beruf tätig sind. Gemäß § 54 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) müssen Sie eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht zur Deckung der Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen.

Die Deckungssumme beträgt mindestens 1 Million €. Arbeiten Sie auch mit Aktiengesellschaften als Mandanten zusammen, beträgt die Deckungssumme sogar 4 Millionen €.

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Versicherungspartner von Berufshaftpflichtvergleich für Wirtschaftsprüfer

Haftungsrisiken des Wirtschaftsprüfers

Die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer sichert in der Regel finanzielle Schäden ab, die Sie Dritten zufügen (echte Vermögensschäden). Hierfür wird auch der Begriff der Vermögensschadenhaftpflicht verwendet. Gedeckt ist das Berufsrisiko z. B. bei einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher.

Es kann aber auch vorkommen, dass ein Mandant über ein Hindernis in Ihrer Kanzlei stolpert oder Sie versehentlich Einrichtungsgegenstände beim Klienten beschädigen. Wer solche Personen- und Sachschäden absichern möchte, sollte die Berufshaftpflicht um eine Betriebshaftpflicht ergänzen.

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Seit 1996 Kompetenz bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer
Eine Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer deckt das branchenspezifische Haftungsrisiko aus einer Fehl- oder Nichtberatung ab. Wir stellen die Basis bereit, um für Sie individuell die bestmöglichen Ergebnisse in der Vertragsausgestaltung zu erreichen.

Mindestversicherungssumme für Wirtschaftsprüfer

Für Wirtschaftsprüfer ist die Pflichtversicherung in § 54 WPO i.V.m. §§ 23–27 BS WP/vBP geregelt. Die Mindestsumme je Versicherungsfall beträgt 1 Mio. €. Aufgrund der nach § 316 HGB vorgeschriebenen Pflicht zur Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht größerer Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) ist eine Begrenzung der Jahreshöchstleistung nicht zulässig – die Mindestsumme muss unmaximiert zur Verfügung stehen. Ein Selbstbehalt je Schadenfall von max. 10.000 € ist zulässig; in der Praxis bieten die Versicherer jedoch deutlich niedrigere Selbstbehalte an.

Mindestversicherungssumme für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und während der Dauer ihrer Bestellung bzw. Anerkennung aufrechterhalten. Der Schutz muss sich auch auf Vermögensschäden erstrecken, für die der Versicherungsnehmer nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat. Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € je Versicherungsfall ohne Begrenzung der Jahreshöchstleistung.

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Abschlussprüfung von Wirtschaftsprüfern

Unterstützung durch externe Dienstleister nach § 50a WPO möglich

Die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters ist durch das am 07.11.2017 in Kraft getretene Berufsgeheimnisschutzgesetz in Verbindung mit § 50a WPO nun auch für Wirtschaftsprüfer bei Jahresabschlussprüfungen rechtssicher möglich.

Nach § 50a Abs. 1 WPO darf der Wirtschaftsprüfer dem Dienstleister auch Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verschwiegenheitspflicht nach § 43 WPO bezieht. Dafür ist ein Dienst- oder Werkvertrag erforderlich, in dem der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet wird (§ 50a Abs. 3 Nr. 1 WPO). Bei einem einzelnen Mandat darf der Zugang zu fremden Geheimnissen nur eröffnet werden, wenn der Mandant eingewilligt hat (§ 50a Abs. 5 WPO).

Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer ab 225 € netto/Jahr (18,75 €/Monat)*

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Ihre Kanzleirisiken im Blick – passgenau abgesichert

Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

  • Kostenneutral – vergütet über die Courtage, nicht durch Sie.
  • Bestehende Verträge optimieren – oft ohne Versichererwechsel.
  • Bei allen relevanten Berufshaftpflicht-Anbietern akkreditiert.
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Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer bereits ab 18,75 € netto/Monat*

Welche Kosten auf Sie zukommen, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresumsatz bzw. den Honorareinnahmen Ihres Wirtschaftsprüferbüros. Einige Gesellschaften legen Netto-, andere Brutto-Honorareinnahmen zugrunde. Während Umsatzrabatte bei manchen Anbietern bereits bei 20.000 € enden, bieten andere differenzierte Nachlässe bis 500.000 € – mit bis zu 95 % Nachlass auf die Grundprämie kann das Ihre Prämie erheblich beeinflussen.

So kann ein einziger Euro Mehrumsatz dazu führen, dass ein anderer Anbieter plötzlich deutlich günstiger ist. Genau hier lohnt der unabhängige Vergleich.

1 Wirtschaftsprüfer mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen bis 30.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Die Prämie bewegt sich hier im unteren Bereich. Ihren konkreten Beitrag berechnen wir kostenfrei im Vergleich.

1 Wirtschaftsprüfer mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen bis 50.000 € netto (ohne weitere Nachlässe): Mit steigenden Honorareinnahmen steigt die Prämie moderat. Den exakten Beitrag ermitteln wir individuell.

3 Wirtschaftsprüfer in Sozietät mit Deckungssumme 1.000.000 € und Honorareinnahmen von 1.000.000 € netto: Über Sozietäts- und Umsatznachlässe lässt sich die Prämie pro Kopf spürbar senken. Wir berechnen Ihr Einsparpotenzial kostenfrei.

Pflichtdeckung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer

Für Wirtschaftsprüfer und ihre Berufsgesellschaften muss die Pflichtdeckung gemäß § 54 WPO i.V.m. §§ 23–27 BS WP/vBP mindestens 1.000.000 € je Versicherungsfall mit einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000 € betragen. Bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbB beträgt die Pflichtdeckung mindestens 1.000.000 € je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens 4.000.000 € Jahreshöchstleistung.

Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind wie Mitarbeiter zwingend über den Mandatsträger zu versichern. Wir empfehlen die namentliche Nennung beim Versicherer. Eine unterbliebene Anzeige führt in der Regel zur Anwendung des § 13 AVB, was eine teils erhebliche Verringerung der Versicherungsleistung zur Folge haben kann.

Berufshaftpflichtvergleich für Wirtschaftsprüfer

Die Leistungen im Überblick

  • Transparenter, auf Ihre Interessen ausgerichteter Online-Vergleich führender Versicherer
  • Maßgeschneiderter Schutz auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
  • Sicherer und bequemer Vertragsabschluss
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Langjährige Kompetenz seit 1996
  • Schnelle Abwicklung – Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadensfall
  • Unterstützung beim Versicherungswechsel inkl. Kündigungsservice

Der Beratungsprozess von Berufshaftpflichtvergleich

bei der Auswahl der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

  • Erhebung der Risikodaten
  • EDV-gestützte Bedarfsanalyse
  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs
  • Ausarbeitung von Vertragskonzeption und -gestaltung
  • Maßgeschneidert auf Mandantenstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Berücksichtigung von Sonderrisiken (Anderkonten, Beirats-/Aufsichtsratstätigkeit, Mittelverwendung)
  • Prüfung von Bedingungen und Prämien
  • Direkter Zugang in die Fachabteilungen des nationalen Versicherungsmarktes
  • Eigener Tarifrechner sowie Fremdanbieter-Rechner
  • Relevante Gesellschaften gezielt auswählen
  • Angebote je Versicherer berechnen oder Anfragen versenden
  • Ausschreibungen nachhalten
  • Bei Bedarf Daten nacherheben und nachverhandeln
  • Angebote aus Rechner und Ausschreibung sammeln
  • Prämienvergleich über alle Angebote
  • Bedingungsvergleich über alle Angebote
  • Empfehlungen und Hinweise zu Angeboten und Gesellschaften
  • Ihre Wünsche stehen bei der Auswahl im Mittelpunkt
  • Deckungsauftrag entgegennehmen und prüfen
  • Deckungsauftrag des Versicherers ausfüllen und zusenden
  • Kurzfristige Übersendung von Deckungszusagen
  • Kontrolle aller Dokumente (Kammerbestätigung, Versicherungsschein, Prämienrechnung)
  • Dokumente versenden und ablegen
  • Laufende Betreuung in fachlichen Versicherungsfragen
  • Ein- und Austritt von Berufsträgern stichtagsbezogen überwachen
  • Harmonisierung des Versicherungsschutzes verschiedener Risikoträger
  • Informationen über Marktveränderungen
  • Unterstützung im Schadenfall
Maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer

Maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit

Optimierung bestehender Berufshaftpflicht-Verträge

Optimierung bestehender Verträge

Führende Berufshaftpflicht-Versicherer im kostenlosen Vergleich

Führende Versicherer im Vergleich

Unterstützung bei der Vertragsoptimierung der Berufshaftpflicht

Unterstützung bei der Vertragsoptimierung

Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer übernehmen Verantwortung für fremde Vermögenswerte und damit eine besondere Verantwortung für ihre Mandanten – meist über Beratung, Begutachtung und Beurkundung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Eine höhere Summe ist ratsam, wenn Ihr persönliches Risiko groß ist; bei Mandaten mit Aktiengesellschaften beträgt die Deckungssumme 4 Mio. €.

Mit einer Selbstbeteiligung wird die Berufshaftpflicht zwar günstiger, allerdings tragen Sie bis zur festgelegten Grenze die Kosten selbst. Obwohl die Vermögensschadenhaftpflicht zu den betrieblichen Sachversicherungen zählt, bieten nur wenige Gesellschaften diese spezielle Form an. Berufshaftpflichtvergleich arbeitet – soweit möglich – mit allen relevanten Anbietern zusammen, u. a. AIG, Allcura, Allianz, AXA, ERGO, Gothaer, HDI, Hiscox, Liberty Mutual, Markel International, Provinzial Rheinland, Provinzial Münster, R+V, VSK, VSW und Zurich.

Tarife finden

Unsere Versicherungspartner bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

Bei der Auswahl einer passenden Berufshaftpflicht steht die Minimierung Ihres Risikos im Vordergrund. Eine Wechselempfehlung aus rein finanziellen Beweggründen ist für uns mangels Abschlussvergütung unerheblich; differierende Vergütungen legen wir offen. Als Fachmakler vertreten wir – anders als ein Versicherungsvertreter – rechtlich ausschließlich Ihre Interessen.

Haftungsbegrenzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer

§ 54a Abs. 1 WPO

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:

  1. durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Mindesthöhe der Deckungssumme nach § 54 Abs. 1 Satz 2 (hier 1.000.000 €). Eine wirksame Vereinbarung unterhalb der Mindesthöhe (also unter 4.000.000 € bei AAB-Verwendung) halten wir für sehr riskant – Ausnahme: gesetzlich geregelte Haftungslimits aus Pflichtprüfungen.
  2. durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindesthöhe der Deckungssumme, soweit Versicherungsschutz besteht. Dies ist die Mindestanforderung; die Versicherungssumme ist berufsrechtlich so vorzuhalten, dass auch der Mandant mit dem höchsten Risiko ausreichend geschützt ist.

§ 54a Abs. 2 WPO

Die persönliche Haftung von Mitgliedern einer Sozietät (§ 44b) kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf namentlich bezeichnete Mitglieder beschränkt werden, die die vertragliche Leistung erbringen.

Die Deckungssumme zur Haftungsbegrenzung sollte stets ausreichend sein – andernfalls könnte gegen die Sachwalterstellung verstoßen und die Vereinbarung (schwebend) unwirksam werden, sodass wieder die vollumfängliche Haftung besteht. Da Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bestehen können, könnte eine zu niedrig angesetzte Haftungssumme einen unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter darstellen.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass jederzeit mit einem Schadenfall gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher, grundsätzlich eine ausreichend hohe Deckungssumme vorzuhalten und:

  1. mit jedem Mandanten eine seinem individuellen Risiko angepasste Vereinbarung zur Haftungsbegrenzung zu treffen,
  2. diese mit dessen Unterschrift wirksam zu vereinbaren (§ 126 Abs. 1 BGB) und dabei
  3. bei der Wahl der Haftungssumme ausreichend Puffer nach oben einzuplanen,
  4. die Vereinbarung mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme festzulegen,
  5. zu beachten, dass Versicherer eine haftungsbegrenzende Vereinbarung auch zur eigenen Minimierung der Schadenszahlung anwenden – die individuelle Festlegung und regelmäßige Überprüfung ist daher entscheidend.

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.