Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
entspricht 51,30 € netto p. a.*
Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – für PartG mbB, GmbH oder den Syndikusanwalt.
Preisvergleich startenGünstige VSH für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor echten Vermögensschäden – für WP, StB und RA ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wir finden maßgeschneiderten Schutz, bereits ab 4,73 €/Monat netto (56,70 €/Jahr) für Rechtsanwälte.*
Auf einen Blick
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden. Zwar sind Vermögensschäden meist auch in der Privathaftpflicht mitversichert – jedoch mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden.
Berufshaftpflichtvergleich ist Ihr Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Wir unterstützen Sie bei Risikominimierung und Prozessoptimierung – und lagern finanzielle Risiken gezielt auf die Versicherung aus.
Für WP, StB und RA besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht. Wir beraten ebenso zu Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und Steuer-Straf-Rechtsschutz.
Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen die Basis bereit, um das individuell bestmögliche Ergebnis in der Vertragsausgestaltung zu erreichen.
Versicherer sind an langfristiger Zusammenarbeit interessiert und bieten Neukunden in den Kammerberufen günstige Konditionen. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach den Honorareinnahmen Ihrer Kanzlei.
Für WP, RA und StB ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben und notwendige Voraussetzung der Berufsausübung. Sie schützt vor finanziellen Folgen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten und die berufliche Existenz gefährden können. Wir unterstützen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte bei der Wahl der passenden Vermögensschadenhaftpflicht.
VSH-Preisvergleich
Die VSH sollte stets auf Ihre konkreten Verhältnisse angepasst werden. Maßgeblich sind u. a. Umsatz bzw. Honorareinnahmen, Tätigkeit und Risiken.
Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
In zwei Minuten ausgefüllt – Sie erhalten anschließend Ihren persönlichen Terminlink.
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Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsgesellschaften – für PartG mbB, GmbH oder den Syndikusanwalt.
Preisvergleich startenentspricht 67,68 € netto p. a.*
Umfangreiche Unterstützung bei der Vertragsoptimierung Ihrer Berufshaftpflicht für Steuerberater & Steuerberatungsgesellschaften.
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Seit dem 01.07.2021 gilt das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) – Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer & Kanzleien.
Preisvergleich starten* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.
Die VSH ist als gesetzliche Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige, WEG-Verwalter, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung: Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene Existenz, die der Familie (Erben noch Jahre später) und vor allem die des Dritten gefährden.
Vermögensschäden werden oft nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage (z. B. durch lange Betriebsprüfungsintervalle); entsprechend lang sind die Verjährungsfristen. Der Versicherungsfall ist daher nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das spätere Haftpflichtansprüche auslösen kann.
Deshalb sollten Versicherte ihr Risiko regelmäßig und frühzeitig mit fachlicher Unterstützung prüfen und in die Zukunft skalieren: Maßgeblich ist, dass die Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend war. Zu unterscheiden ist zwischen der je Schadenfall vereinbarten Summe und der Jahreshöchstleistung. Häufig ist die reine Pflichtdeckung zu niedrig, um das Schadenpotenzial einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken. Positiv: Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist i. d. R. möglich – selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Auch WP, StB und RA können eine Gesellschaft (z. B. GmbH) gründen; die Berufsträger haften dann nicht persönlich, sondern die juristische Person mit dem Gesellschaftsvermögen. Für die Gesellschaft besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer VSH mit folgenden Mindestversicherungssummen:
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der VSH für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte & Syndikusanwälte, Steuerberater & Syndikus-Steuerberater sowie für Gesellschaften (GmbH), PartG mbB und Sozietät.
Als Versicherungsspezialist für die Vermögensschadenhaftpflicht sind wir Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Wir unterstützen bei Risikominimierung und Prozessoptimierung und lagern finanzielle Risiken gezielt auf die Versicherung aus.
* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.