Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

Günstige VSH für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor echten Vermögensschäden – für WP, StB und RA ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wir finden maßgeschneiderten Schutz, bereits ab 4,73 €/Monat netto (56,70 €/Jahr) für Rechtsanwälte.*

Auf einen Blick

  • Maßgeschneiderter Schutz für WP, StB & RA
  • Wirtschaftsprüfer ab 16,25 €/Monat (195 €/Jahr)*
  • Steuerberater ab 5,06 €/Monat (60,75 €/Jahr)*
  • Rechtsanwälte ab 4,73 €/Monat (56,70 €/Jahr)*

Versicherungsspezialist bei der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden. Zwar sind Vermögensschäden meist auch in der Privathaftpflicht mitversichert – jedoch mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden.

Berufshaftpflichtvergleich ist Ihr Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Dritte tätig sind. Wir unterstützen Sie bei Risikominimierung und Prozessoptimierung – und lagern finanzielle Risiken gezielt auf die Versicherung aus.

Für WP, StB und RA besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht. Wir beraten ebenso zu Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und Steuer-Straf-Rechtsschutz.

Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen die Basis bereit, um das individuell bestmögliche Ergebnis in der Vertragsausgestaltung zu erreichen.

Vermögensschadenhaftpflicht im Vergleich

Versicherer sind an langfristiger Zusammenarbeit interessiert und bieten Neukunden in den Kammerberufen günstige Konditionen. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach den Honorareinnahmen Ihrer Kanzlei.

Für WP, RA und StB ist die VSH gesetzlich vorgeschrieben und notwendige Voraussetzung der Berufsausübung. Sie schützt vor finanziellen Folgen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten und die berufliche Existenz gefährden können. Wir unterstützen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte bei der Wahl der passenden Vermögensschadenhaftpflicht.

VSH-Preisvergleich
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte

Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht*

Die VSH sollte stets auf Ihre konkreten Verhältnisse angepasst werden. Maßgeblich sind u. a. Umsatz bzw. Honorareinnahmen, Tätigkeit und Risiken.

Wirtschaftsprüfer
16,25 €/Monat
ab 195 € netto/Jahr
Steuerberater
5,06 €/Monat
ab 60,75 € netto/Jahr
Rechtsanwälte
4,73 €/Monat
ab 56,70 € netto/Jahr
Anzeige · Fachmakler-Beratung

Ihre Kanzleirisiken im Blick – passgenau abgesichert

Maßgeschneiderte Angebote zur Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyber-Schutz und zum Steuer-Straf-Rechtsschutz – für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

  • Kostenneutral – vergütet über die Courtage, nicht durch Sie.
  • Bestehende Verträge optimieren – oft ohne Versichererwechsel.
  • Bei allen relevanten Berufshaftpflicht-Anbietern akkreditiert.
+49 2246 / 9 26 26 26 DSGVO-konform Termin per MS Teams

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Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Rechtsanwälte

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.

Die passende Vermögensschadenhaftpflicht – Haftungsrisiken vermeiden

Die VSH ist als gesetzliche Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige, WEG-Verwalter, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung: Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene Existenz, die der Familie (Erben noch Jahre später) und vor allem die des Dritten gefährden.

Das Verstoßprinzip

Vermögensschäden werden oft nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage (z. B. durch lange Betriebsprüfungsintervalle); entsprechend lang sind die Verjährungsfristen. Der Versicherungsfall ist daher nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das spätere Haftpflichtansprüche auslösen kann.

Deshalb sollten Versicherte ihr Risiko regelmäßig und frühzeitig mit fachlicher Unterstützung prüfen und in die Zukunft skalieren: Maßgeblich ist, dass die Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend war. Zu unterscheiden ist zwischen der je Schadenfall vereinbarten Summe und der Jahreshöchstleistung. Häufig ist die reine Pflichtdeckung zu niedrig, um das Schadenpotenzial einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken. Positiv: Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist i. d. R. möglich – selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.

Versicherungsschutz für die Gesellschaft (StB-, RA- & WP-Gesellschaft)

Auch WP, StB und RA können eine Gesellschaft (z. B. GmbH) gründen; die Berufsträger haften dann nicht persönlich, sondern die juristische Person mit dem Gesellschaftsvermögen. Für die Gesellschaft besteht die Pflicht zur dauerhaften Unterhaltung einer VSH mit folgenden Mindestversicherungssummen:

Steuerberatungsgesellschaft
1 Mio. €
je Versicherungsfall · mind. 4 Mio. € Jahreshöchstleistung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1 Mio. €
je Versicherungsfall · mind. 4 Mio. € Jahreshöchstleistung
Rechtsanwaltsgesellschaft
1–2,5 Mio. €
1 Mio. € bis 10 Berufsträger; ab 2,5 Mio. € je Fall bei mehr als 10 Berufsträgern

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der VSH für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte & Syndikusanwälte, Steuerberater & Syndikus-Steuerberater sowie für Gesellschaften (GmbH), PartG mbB und Sozietät.

Berufshaftpflichtvergleich – Ihr Versicherungsmakler bei der VSH

Als Versicherungsspezialist für die Vermögensschadenhaftpflicht sind wir Ansprechpartner für Personen und Kanzleien, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Wir unterstützen bei Risikominimierung und Prozessoptimierung und lagern finanzielle Risiken gezielt auf die Versicherung aus.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Transparenter, umfangreicher Online-Vergleich führender Versicherer
  • Maßgeschneiderter Schutz auf Grundlage Ihrer individuellen Bedarfsanalyse
  • Sicherer, bequemer Vertragsabschluss
  • Persönlicher Ansprechpartner mit Kompetenz seit 1996
  • Schnelle Abwicklung – Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadensfall
  • Unterstützung beim Versicherungswechsel inkl. Kündigungsservice

Vor und während einer Mandatierung

  • Umfassende Bewertung der VSH-Risikosituation über eigene Fragetools
  • Systematische Analyse geeigneter Marktteilnehmer und Produkte
  • Auswahl leistungsstarker Anbieter nach Ratings und bestem Preis-/Leistungsverhältnis
  • Aufzeigen des konkreten Absicherungsbedarfs mit Lösungsvorschlägen
  • Komplette Abwicklung der Korrespondenz inkl. prämienrelevanter Risikobewertung

Nach einer Mandatierung

  • Überprüfung der Verträge, ggf. Reklamation und Berichtigung der Policen
  • Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
  • Bei Bedarf Anpassung an verbesserte Marktkonditionen
  • Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Stand: 22. Juni 2026

Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) schützt vor echten Vermögensschäden – finanziellen Schäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ist sie gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Berufsausübung.

Maßgeblich ist nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das später Haftpflichtansprüche auslösen kann. Da Vermögensschäden oft erst nach Jahren zutage treten, ist die ausreichende Absicherung zum Verstoßzeitpunkt entscheidend.

Steuerberatungsgesellschaft: 1 Mio. € je Fall, mind. 4 Mio. € Jahreshöchstleistung (§ 67 StBerG i.V.m. §§ 51–56 DVStB). Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: 1 Mio. € je Fall, mind. 4 Mio. € (§ 54 WPO i.V.m. §§ 23–27 BS WP/vBP). Rechtsanwaltsgesellschaft: 1 Mio. € bis 10 Berufsträger, ab 2,5 Mio. € je Fall bei mehr als 10 Berufsträgern.

Beispielhafte Einstiegsbeiträge (netto): Rechtsanwälte ab 4,73 €/Monat (56,70 €/Jahr), Steuerberater ab 5,06 €/Monat (60,75 €/Jahr), Wirtschaftsprüfer ab 16,25 €/Monat (195 €/Jahr). Maßgeblich sind u. a. Umsatz bzw. Honorareinnahmen und Tätigkeit.

* Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsgründen auch als monatlicher Betrag dargestellt.