GbR Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung für die GbR sichert Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ab, die sich zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben. Da alle Gesellschafter persönlich und als Gesamtschuldner haften, ist passgenauer Schutz besonders wichtig.

Ihre Vorteile

  • Maßgeschneiderte Risikobewertung für Ihre GbR
  • Kostenloser Vergleich führender Versicherer
  • Optimierung oft ohne Versichererwechsel
  • Persönliche Unterstützung bei der Vertragsoptimierung

Berufshaftpflichtversicherung für die GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft aus zwei oder mehr natürlichen Personen, die durch Gesellschaftsvertrag entsteht und ohne Gründungs- oder Risikokapital schnell errichtet ist. Zur Vermeidung von Haftungsproblemen sollte der Gesellschaftsvertrag schriftlich gefasst werden.

Der entscheidende Punkt für die Absicherung: Alle Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner. Jeder Gesellschafter steht damit auch für berufliche Fehler seiner Mitgesellschafter voll ein. Eine passend dimensionierte Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verlagert dieses finanzielle Risiko auf den Versicherer.

Mindestversicherungssumme nach Berufsgruppe

Der gesetzliche Pflichtschutz ist je nach Berufsträgergesellschaft unterschiedlich geregelt. Wählen Sie Ihre GbR-Form:

Steuerberatungs-GbR

Für die Steuerberatungs-GbR gilt derselbe Pflichtschutz wie für den einzelnen Steuerberater: eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € je Versicherungsfall und mindestens 2 Mio. € als Jahreshöchstleistung (§ 67 StBerG i. V. m. §§ 51–56 DVStB).

Steuerberatungs-GbR und einfache Partnerschaften mit mehreren Berufsträgern erhalten die Berufshaftpflicht bereits ab rund 283,50 € netto im Jahr (entspricht 23,63 €/Monat).

Wirtschaftsprüfungs-GbR

Die Wirtschaftsprüfungs-GbR übernimmt den Pflichtschutz des einzelnen Wirtschaftsprüfers: eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € je Versicherungsfall und mindestens 4 Mio. € als Jahreshöchstleistung (§ 54 WPO i. V. m. §§ 23–27 BS WP/vBP).

Die höhere Pflichtsumme spiegelt das Prüfungs- und Testatrisiko wider. Wir prüfen, ob die Deckung zum tatsächlichen Mandatsvolumen Ihrer Gesellschaft passt.

Rechtsanwalts-GbR

Bei der Rechtsanwalts-GbR ist der Gesetzgeber einen eigenen Weg gegangen: Seit Anwälte ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen können, gilt als Ausgleich eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € je Versicherungsfall, vervierfacht bzw. multipliziert mit der Zahl der Berufsträger, mindestens 2 Mio. € als Jahreshöchstleistung (§ 59o BRAO).

Wichtig: Anders als bei StB und WP benötigt jeder Rechtsanwalt zusätzlich eine eigene Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO – selbst ohne eigene Mandate. Rechtsanwalts-GbR und einfache Partnerschaften starten bei rund 173,50 € netto im 1. Jahr (entspricht 14,46 €/Monat).

GbR-Formje VersicherungsfallJahreshöchstleistungRechtsgrundlage
Steuerberatungs-GbR500.000 €mind. 2 Mio. €§ 67 StBerG
Wirtschaftsprüfungs-GbR1 Mio. €mind. 4 Mio. €§ 54 WPO
Rechtsanwalts-GbR500.000 € (× Berufsträger)mind. 2 Mio. €§ 59o BRAO

Richtwerte. Maßgeblich ist Ihr individueller Tarif – gern berechnen wir Ihren persönlichen Beitrag.

Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz

Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwalts-GbR werden auch als Berufsträgergesellschaft bezeichnet, weil die Berufsträger ihre Tätigkeit durch die Gesellschaft ausüben. Grundsätzlich ist nur für die Gesellschaft selbst eine Versicherungsbestätigung zur Zulassung bei der zuständigen Berufskammer erforderlich. Hat ein Berufsträger darüber hinaus keine eigenen Mandate, benötigt er persönlich keine separate Berufshaftpflicht.

Die einzige Ausnahme ist die Rechtsanwalts-GbR: Da diese Rechtsform erst Mitte der 1990er-Jahre in die BRAO aufgenommen wurde, braucht jeder Rechtsanwalt für seine persönliche Zulassung weiterhin eine eigene Berufshaftpflichtversicherung – auch ohne eigene Mandate.

In den meisten Fällen reicht die gesetzliche Pflichtdeckung nicht aus, um das Schadenpotenzial selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken. Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme ist – frei von bereits bekannten Verstößen – in der Regel möglich.

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Der passende Tarif bei der Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist die gesetzliche Pflichtdeckung für Berufe mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten. Schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die Existenz des Betroffenen, seiner Familie und vor allem des geschädigten Dritten gefährden – deshalb hat sie erhebliche praktische Bedeutung.

Das Verstoßprinzip

In der Berufshaftpflicht gilt das Verstoßprinzip: Versicherungsfall ist nicht der Schadeneintritt oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß – das berufliche Versehen, das später Haftpflichtansprüche auslösen kann. Da Vermögensschäden oft erst Jahre später zutage treten (etwa durch lange Betriebsprüfungsintervalle) und die Verjährungsfristen entsprechend lang sind, muss die Absicherung schon zum Verstoßzeitpunkt ausreichend hoch gewesen sein. Wir empfehlen, das Risiko regelmäßig und frühzeitig mit Spezialisten zu prüfen und in die Zukunft zu skalieren.

Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Zu unterscheiden sind die Mindestversicherungssumme (Höchstbetrag je einzelnem Schadenfall) und die Jahreshöchstleistung (Gesamtsumme pro Jahr). Hier entstehen beim Lesen der Police häufig Missverständnisse über die tatsächliche Absicherungshöhe. Wir helfen Ihnen, die für Ihre GbR passende Berufshaftpflichtversicherung zu finden.

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