Die Steuerberatungs GbR, Wirtschaftsprüfungs GbR und Rechtsanwalts GbR
Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz
Die Steuerberatungs GbR, Wirtschaftsprüfungs GbR oder Rechtsanwalts GbR wird auch Berufsträgergesellschaft genannt, weil die
Berufsträger durch die juristische Person GbR ihre Tätigkeit ausüben und grundsätzlich nur für diese Berufsträgergesellschaft eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung
bei der zuständigen Berufskammer erforderlich/abzugeben ist.
Sofern der Berufsträger darüber hinaus keine eigenen Mandate hat, braucht er persönlich keine Berufshaftpflichtversicherung.
Dies ist nur im Fall einer Rechtsanwalts-GbR etwas anders, da diese Rechtsform erst Mitte der 90er Jahre in die BRAO mit aufgenommen worden
ist und jeder Rechtsanwalt für seine persönliche Zulassung nach wie vor eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt, selbst wenn er keine eigenen Mandate hat.
(vgl. § 51 BRAO).
Der Pflicht-Versicherungsschutz der jeweiligen Berufsträgergesellschaften sind auch ganz unterschiedlich gestaltet.
Für die Steuerberatungs-GbR ist der normale Pflichtversicherungsschutz, wie für den einzelnen Steuerberater auch, ausreichend.
Mindestversicherungssumme Steuerberatungs GbR
Für die
Steuerberatungs-GbR besteht eine
Mindestversicherungssumme von
500.000 EUR
je Versicherungsfall und mindestens 2 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor (vgl.
§ 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Steuerberatr GbR und einfache Partnerschaften- also mehrere Berufstr�ger können die Berufshaftpflichtversicherung bereits insgesamt ab 283,50 EUR (netto) im Jahr (entspricht
23,63 Euro/Monat
) abschließen
Mindestversicherungssumme Wirtschaftsprüfungs GbR
Auch bei der
Wirtschaftsprüfungs-GbR hat man den Pflichtversicherungsschutz, wie auch für den einzelnen
Wirtschaftsprüfer auch, übernommen.
Er sieht eine
Mindestversicherungssumme von
1 Mio. EUR je Versicherungsfall, je Versicherungsfall und mindestens 4 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor
(vgl.
§ 54 WPO i.V.m. §§ 23-27 BS WP/vBP).
Mindestversicherungssumme Rechtsanwalts GbR
Nur bei der Rechtsanwalts-GbR ist man anders vorgegangen. Die ursprüngliche Rechtsform, wenn Rechtsanwälte mit Kollegen zusammenarbeiten wollten,
war die GbR. Damit hafteten die Anwälte als Gesamtschuldner alle persönlich und unbegrenzt.
Seit Einführung der GbR haben die Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Als Korrelat für den Wegfall
der persönlichen Haftung hat der Gesetzgeber daher die
Mindestversicherungssumme für die
Rechtsanwalts-GbR
auf
500.000 EUR je Versicherungsfall, minderstens 4-fach bzw. mal Anzahl der Berufsträger,
mindestens 2 Mio. € als Jahreshöchstleistung festgelegt (vgl.
§ 59o BRAO).
Rechtsanwalts GbR und einfache Partnerschaften- also mehrere Berufstr�ger können die Berufshaftpflichtversicherung bereits insgesamt ab 173,50 EUR (netto) im 1. Jahr (entspricht
14,46 Euro/Monat
) abschließen.
Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete
Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive
Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu
folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der
Berufshaftpflicht Versicherung
vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung
steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.
In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential
selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist,
selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Ihre GbR passenden Berufshaftpflichtversicherung weiter.